4. BUCER AN CRUCIGER
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weiß er keine Worte zu finden5. Wir bekommen auch einen Eindruck von den Unterre-
dungen Bucers mit den beiden Kurfürsten. Der Straßburger berichtet u. a., welche
Bibelstellen die Kurfürsten ins Feld geführt haben, um ihn zu überreden, den Interims-
text zu unterzeichnen.
In welcher Weise er dann im weiteren Verlauf auf die verschiedenen Kapitel des
Interimstextes geantwortet hat, bezeichnet Bucer am Ende seines Briefes als eine summa,
und meint, er sei schon froh, wenn er Crucigers Meinung ebenso erfahren könne6. Die
summa dieser Antwort ist wohl gegliedert, mit Überschriften versehen, sachlich und
kurz formuliert. Obwohl es hier nicht möglich ist, genauer darauf einzugehen, drängt
sich ein Vergleich mit der Kurzfassung in dem Brief an Pflug auf. Die etwas andere
Reihenfolge wie auch die Tatsache, daß in der summa für Pflug einige Kapitel kaum
Beachtung finden, ist weniger wichtig. Auffallender ist es, wie breit sich Bucers Ausfüh-
rungen in seiner »Pflugschen« summa ausdehnen, wenn er dem Naumburger Bischof
seine Stellungnahme zum Opfer der Messe, zum Gedächtnis der Heiligen und der
Toten, zu den Zeremonien und der Kirchenzucht klarzumachen versucht7. Die Wieder-
herstellung der Zeremonien ist Bucers größte Sorge. Gerade die Lektüre seines Briefes
an Cruciger macht das noch einmal deutlich, obwohl die Schwerpunkte dieser Briefe
verschieden gesetzt sind.
Am Ende seines Briefes entschuldigt sich Bucer, daß er Cruciger nicht ausführlicher
berichten kann. Die Zeit fehle ihm dazu, es sei ihm nicht vergönnt worden, mehr zu
schreiben. In den letzten Zeilen kommt die Bedrängnis des Straßburgers noch einmal in
ergreifender Weise zum Ausdruck.
Die Handschriften
Der Brief Bucers an Cruciger ist uns in einer gleichzeitigen Abschrift im Bundesarchiv
Koblenz in den Beständen des ehemaligen Anhaitischen Staatsarchivs unter der Signatur
GAR 54 VIII, S. 307-322 bewahrt geblieben. Sie ist unserer Edition zugrunde gelegt
worden (A). Außerdem befindet sich in der Züricher ZB, ms. F 36, S. 1052-1059 eine
Abschrift aus dem 17. Jahrhundert (B). J. H. Hottinger (1620-1667) hat das Manu-
skript - anscheinend für seine kirchengeschichtlichen Studien - mit Marginalien verse-
hen. Dieses Manuskript ist aber sehr fehlerhaft, so daß eine vollständige Kollationierung
als wenig sinnvoll erscheint. Nur an den wenigen Stellen, an denen die Züricher Ab-
schrift die eindeutig bessere Lesung hat, haben wir dieser unter Vermerk im 1. Apparat
den Vorzug gegeben.
Die Frage der Datierung kann nicht befriedigend beantwortet werden. Während die
Mitarbeit Pflugs an der Gestaltung des Interimstextes in Bucers Brief an den Naumbur-
5. Consternatus sum animo, ut non possem magis (s. unten, S. 401). Mit dieser consternatio
dürfte auch B.s Bedenken zur Wiedereinführung der Zeremonien zum Ausdruck kommen. In
diesem Sinne wäre dann der vorangehende Text (ut externam faciem suae administrationis per
omnia et retineant sibi et restituant nobis) zu interpretieren.
6. ... vere beatum me, si tantundem haberem et de vestra sententia (s. unten, S. 409).
7. B.s Brief an Pflug, s. unten f. 38b-43a, S. 426-432.
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weiß er keine Worte zu finden5. Wir bekommen auch einen Eindruck von den Unterre-
dungen Bucers mit den beiden Kurfürsten. Der Straßburger berichtet u. a., welche
Bibelstellen die Kurfürsten ins Feld geführt haben, um ihn zu überreden, den Interims-
text zu unterzeichnen.
In welcher Weise er dann im weiteren Verlauf auf die verschiedenen Kapitel des
Interimstextes geantwortet hat, bezeichnet Bucer am Ende seines Briefes als eine summa,
und meint, er sei schon froh, wenn er Crucigers Meinung ebenso erfahren könne6. Die
summa dieser Antwort ist wohl gegliedert, mit Überschriften versehen, sachlich und
kurz formuliert. Obwohl es hier nicht möglich ist, genauer darauf einzugehen, drängt
sich ein Vergleich mit der Kurzfassung in dem Brief an Pflug auf. Die etwas andere
Reihenfolge wie auch die Tatsache, daß in der summa für Pflug einige Kapitel kaum
Beachtung finden, ist weniger wichtig. Auffallender ist es, wie breit sich Bucers Ausfüh-
rungen in seiner »Pflugschen« summa ausdehnen, wenn er dem Naumburger Bischof
seine Stellungnahme zum Opfer der Messe, zum Gedächtnis der Heiligen und der
Toten, zu den Zeremonien und der Kirchenzucht klarzumachen versucht7. Die Wieder-
herstellung der Zeremonien ist Bucers größte Sorge. Gerade die Lektüre seines Briefes
an Cruciger macht das noch einmal deutlich, obwohl die Schwerpunkte dieser Briefe
verschieden gesetzt sind.
Am Ende seines Briefes entschuldigt sich Bucer, daß er Cruciger nicht ausführlicher
berichten kann. Die Zeit fehle ihm dazu, es sei ihm nicht vergönnt worden, mehr zu
schreiben. In den letzten Zeilen kommt die Bedrängnis des Straßburgers noch einmal in
ergreifender Weise zum Ausdruck.
Die Handschriften
Der Brief Bucers an Cruciger ist uns in einer gleichzeitigen Abschrift im Bundesarchiv
Koblenz in den Beständen des ehemaligen Anhaitischen Staatsarchivs unter der Signatur
GAR 54 VIII, S. 307-322 bewahrt geblieben. Sie ist unserer Edition zugrunde gelegt
worden (A). Außerdem befindet sich in der Züricher ZB, ms. F 36, S. 1052-1059 eine
Abschrift aus dem 17. Jahrhundert (B). J. H. Hottinger (1620-1667) hat das Manu-
skript - anscheinend für seine kirchengeschichtlichen Studien - mit Marginalien verse-
hen. Dieses Manuskript ist aber sehr fehlerhaft, so daß eine vollständige Kollationierung
als wenig sinnvoll erscheint. Nur an den wenigen Stellen, an denen die Züricher Ab-
schrift die eindeutig bessere Lesung hat, haben wir dieser unter Vermerk im 1. Apparat
den Vorzug gegeben.
Die Frage der Datierung kann nicht befriedigend beantwortet werden. Während die
Mitarbeit Pflugs an der Gestaltung des Interimstextes in Bucers Brief an den Naumbur-
5. Consternatus sum animo, ut non possem magis (s. unten, S. 401). Mit dieser consternatio
dürfte auch B.s Bedenken zur Wiedereinführung der Zeremonien zum Ausdruck kommen. In
diesem Sinne wäre dann der vorangehende Text (ut externam faciem suae administrationis per
omnia et retineant sibi et restituant nobis) zu interpretieren.
6. ... vere beatum me, si tantundem haberem et de vestra sententia (s. unten, S. 409).
7. B.s Brief an Pflug, s. unten f. 38b-43a, S. 426-432.