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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
weins. Matth. zh[z6ff.J. Marc; 14 [zzff], Luc. 22 i.Cor. 10 [17] vnd 11
[23ff.]U79.
Im articel von der Priester weyhe79 80 ;m 2. § ziehen diese Rathgeben81 alle genaden,
gaben vnnd gewalt alles kirchendiensts an jren Papst vnd Bischoffe82, die ;n ;remv
ietzigen herkommen sind, also das, welche" sie zum kirchendienst nit verordnet vnd 5
geweyhet haben vnnd darinn zu lassen seinx, erkennen, das die auch keinen kirchen-
dienst verrichten sollen83 84.
Nun ist aber am tag, das sie ysich des allwegwerendes784 herkomens vnd Succes-
sion85 felschlich rhümen, Dieweyl offenbar, das sie vß dem selbigen vnd warer Succes-
sion der Alten Christlichen Bischoffen lengest gentzlich getretten vnd denen aller ding 10
entgegen handlen mit jrer lehr, kirchen gepreuchen vnd Tyranney.
Durch diese kurtzen wort aber2 vertreyben diese rathgeben, souil an jnen, von allen
gemeinden Christ; alle, diea die verkerten Bischoffe nit gesalbet vnd geweyhet haben,
oder aber als nit mehr zum kirchendienst tauglich erkennen wöllenb.
I 251b | Hie berauben sie auch die Gemeinden Christ;86 c;res rechtens anc Christli- 15
eher zücht vnd Bann, das ;r der Herre Mathei 18 [15-18] gegeben, vnd entziehen denen
u) folgt Zwischenzeile: Eph. 4 C. - v) korr. aus: jrenn.
w) korr. aus: welhche. - x) add. - y)-y) allwegen des C.
z) fehlt C. - a) add.: so C. - b) mögen C.
c)-c) jres rechtes an B; jres rechten ampts C; vgl. Anm. 86.
79. 26. 14. 22. M. R. L. i.Cor. 10. 11 [Marg. CJ. -Die Zahlen stehen über den Buchstaben, zu
denen sie gehören, d. h. Mt26, Mki4, Lk22 (vgl. die Zitate im Text).
80. IT, Art. 20 »Vom sacrament der priesterweihe« {Mehlhausen, S. 92ff.).
81. W. VIII. Von der Priester weyhe [Marg. CJ.
82. Wer nicht vom Bapst oder seinen Bischoffen zum Priester geweihet ist, der kan keinen Kir-
chendienst verrichten [Marg. CJ.
83. E. Bapst vnd Bischoff rühmen sich der succession felschlich, denn sie seind von der rechten
Kirchen abgetretten [Marg. C].
84. Immerwährendes.
85. Hier klingt der Text des Interims an. Er lautet an dieser Stelle {Mehlhausen, S. 94, Z. 1 ff.):
»Derhalben wem die bischoff in diesem alweg werenden herkomen und der succession der kirchen
die hende aufflegen und zu diesen ämbtem weyhen, so geben sie inen gwalt, ir ambt außtzurichten.«
B. behauptet nach Rückkehr aus Augsburg und Einsichtnahme in den am 15. Mai 1548 verkündeten
offiziellen Text wiederholt, die Formel von der Sukzession habe sich in dem Text, den ihm die
Kurfürsten von Brandenburg und der Pfalz am 30. März in Augsburg zur Prüfung übergaben, d. h.
in der deutschen Übersetzung der sog. »Märzformel«, nicht befunden. Vgl. dazu Pol. Cor.4,
S. 973, Anm. 1, wie überhaupt den ganzen (a.a.O., S. 973ff.) abgedruckten Brief B.s an den Kur-
fürsten von Brandenburg vom 3. Juni 1548. S. unten, S. 4 68 ff. Dieser Brief ist wenige Tage nach der
Abfassung der ersten offiziellen Straßburger Stellungnahme zum Interim, d. h. unserer Hs., unter
dem niederdrückenden Eindruck geschrieben worden, man habe ihn in Augsburg getäuscht. In ihm
steht der Satz: »Vber das sint in dem Interim, das mir furgegeben, nicht wenig ort in das erger
vorendert« (a.a.O., S. 977). Das gilt nicht nur von dem Art. 20 »Vom sacrament der priester weihe«.
Aber die Erwähnung der Sukzession hat B. deshalb so besonders getroffen, weil hier die Zukunft
eines geordneten Amtes evangelischer Verkündigung in Frage gestellt wurde.
86. Die Papisten berauben der Gemein Christi jr rechtes amt [Marg. CJ. — Nach dem in der
vorigen Anmerkung Gesagten und in Anm. c) angeführten Lesarten ist nicht auszuschließen, daß an
dieser Stelle C den ursprünglichen Text bietet.
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
weins. Matth. zh[z6ff.J. Marc; 14 [zzff], Luc. 22 i.Cor. 10 [17] vnd 11
[23ff.]U79.
Im articel von der Priester weyhe79 80 ;m 2. § ziehen diese Rathgeben81 alle genaden,
gaben vnnd gewalt alles kirchendiensts an jren Papst vnd Bischoffe82, die ;n ;remv
ietzigen herkommen sind, also das, welche" sie zum kirchendienst nit verordnet vnd 5
geweyhet haben vnnd darinn zu lassen seinx, erkennen, das die auch keinen kirchen-
dienst verrichten sollen83 84.
Nun ist aber am tag, das sie ysich des allwegwerendes784 herkomens vnd Succes-
sion85 felschlich rhümen, Dieweyl offenbar, das sie vß dem selbigen vnd warer Succes-
sion der Alten Christlichen Bischoffen lengest gentzlich getretten vnd denen aller ding 10
entgegen handlen mit jrer lehr, kirchen gepreuchen vnd Tyranney.
Durch diese kurtzen wort aber2 vertreyben diese rathgeben, souil an jnen, von allen
gemeinden Christ; alle, diea die verkerten Bischoffe nit gesalbet vnd geweyhet haben,
oder aber als nit mehr zum kirchendienst tauglich erkennen wöllenb.
I 251b | Hie berauben sie auch die Gemeinden Christ;86 c;res rechtens anc Christli- 15
eher zücht vnd Bann, das ;r der Herre Mathei 18 [15-18] gegeben, vnd entziehen denen
u) folgt Zwischenzeile: Eph. 4 C. - v) korr. aus: jrenn.
w) korr. aus: welhche. - x) add. - y)-y) allwegen des C.
z) fehlt C. - a) add.: so C. - b) mögen C.
c)-c) jres rechtes an B; jres rechten ampts C; vgl. Anm. 86.
79. 26. 14. 22. M. R. L. i.Cor. 10. 11 [Marg. CJ. -Die Zahlen stehen über den Buchstaben, zu
denen sie gehören, d. h. Mt26, Mki4, Lk22 (vgl. die Zitate im Text).
80. IT, Art. 20 »Vom sacrament der priesterweihe« {Mehlhausen, S. 92ff.).
81. W. VIII. Von der Priester weyhe [Marg. CJ.
82. Wer nicht vom Bapst oder seinen Bischoffen zum Priester geweihet ist, der kan keinen Kir-
chendienst verrichten [Marg. CJ.
83. E. Bapst vnd Bischoff rühmen sich der succession felschlich, denn sie seind von der rechten
Kirchen abgetretten [Marg. C].
84. Immerwährendes.
85. Hier klingt der Text des Interims an. Er lautet an dieser Stelle {Mehlhausen, S. 94, Z. 1 ff.):
»Derhalben wem die bischoff in diesem alweg werenden herkomen und der succession der kirchen
die hende aufflegen und zu diesen ämbtem weyhen, so geben sie inen gwalt, ir ambt außtzurichten.«
B. behauptet nach Rückkehr aus Augsburg und Einsichtnahme in den am 15. Mai 1548 verkündeten
offiziellen Text wiederholt, die Formel von der Sukzession habe sich in dem Text, den ihm die
Kurfürsten von Brandenburg und der Pfalz am 30. März in Augsburg zur Prüfung übergaben, d. h.
in der deutschen Übersetzung der sog. »Märzformel«, nicht befunden. Vgl. dazu Pol. Cor.4,
S. 973, Anm. 1, wie überhaupt den ganzen (a.a.O., S. 973ff.) abgedruckten Brief B.s an den Kur-
fürsten von Brandenburg vom 3. Juni 1548. S. unten, S. 4 68 ff. Dieser Brief ist wenige Tage nach der
Abfassung der ersten offiziellen Straßburger Stellungnahme zum Interim, d. h. unserer Hs., unter
dem niederdrückenden Eindruck geschrieben worden, man habe ihn in Augsburg getäuscht. In ihm
steht der Satz: »Vber das sint in dem Interim, das mir furgegeben, nicht wenig ort in das erger
vorendert« (a.a.O., S. 977). Das gilt nicht nur von dem Art. 20 »Vom sacrament der priester weihe«.
Aber die Erwähnung der Sukzession hat B. deshalb so besonders getroffen, weil hier die Zukunft
eines geordneten Amtes evangelischer Verkündigung in Frage gestellt wurde.
86. Die Papisten berauben der Gemein Christi jr rechtes amt [Marg. CJ. — Nach dem in der
vorigen Anmerkung Gesagten und in Anm. c) angeführten Lesarten ist nicht auszuschließen, daß an
dieser Stelle C den ursprünglichen Text bietet.