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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0499
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io. GNAD, TROST VND STERCKE

495

dacht, ietzige zeit, leuth vnd alle gelegenhait79 E. gn. vnd diser Stattv, so vleissig wir aus
gottes gnaden gemocht, angesehen vnd erwegen vnd kinden80 aber warlich keinen
anderen gottseligen vnd haylsamen wege noch rath in diser Sachen weder E. gn. noch
iemands geben, dan das sie:
5 Erstlich sich selb vnser Confession vnd angenommen Religion wol erforschen vnd
entschliessen: Ob sie die für die einige81 christliche lehre vnd Religion selb erkennen
vnd halten, als wir aus gottes wort wissen, das sie ist, vnd das auch mitt gottes gnaden
ausw der h. Schrifft vnd aller Apostolischen lehr vnd haltung wissen darzuthun.
| [222b] | Zum andern, das E. gn. dieselbig vnsere Confession vnd vor allem das
10 gantze gottes gsatz, dahin vnser Confession in allem weisset, wol ersehen vnd erwegen,
vnd was bei vns in der kirchen vnd policej dem so offenbar entgegen vnd zuwider, gott
bekennen vnd klagen, vnd das82 mit seiner hilff ernst vnd thätliche besserung als bald
firnemen vnd anfahen83.
Zum Dritten: bey der Kay. Mt. vffs christlichst vnd vnderthenigst, mit gemelter
15 christlicher bekandtnuß vnd erpieten, bitten vnd flehen, das sie vns bei solcher vnser
Confession vnd derselbigen christlichen haltung wolle aller gnedigist pleiben lassen bis
zu dem Christlichen freien Concilio vnd zunichten dringen84, das wir one Verletzung
der göttlichen Mt. nit wissen anzunehmen, wie jr Mt. doch die anderen stende lasset*
bleiben bei allem jrem thun in der Religion, wie sie sind, Bei denen sich doch so schwere
20 vnd bekandliche mißbreuch halten. Da aber wir wissen aus der göttlichen schrifft vnd
aller Apostolischen lehr zuerweiseny, das in vnser Confession nichts ist, das nit seinen
guten gründ inn gottes wort habe.
Das wir mitt gutem gwissen vnnd nach gottes wort in ietzigem bedencken anders nit
mögen rahten85, dringet vns hie neben den vorgesetzten vrsachen auch dise: wa wir vns
25 in das Interim einliessen vnd schon darauß nur das annehmen, das in jm selb frei vnd zist
v) add.: alle, Statt A. - w) K; vß A, B; auch D.
x) loßen A; laß K. - y) zuwissen A, B.
ter aber ein Hinweiszeichen (Hand mit Zeigefinger), wie es Hedio gern verwendete. - An dieser
Stelle beginnt die erste Kurzfassung (AMS AA 563a — Adresse f. 64b, Text f. dja-yia). Sie ist als
Abschrift sauber und zuverlässig und steht textlich E und D am nächsten. Von D abweichende
Lesarten sind unter dem Sigel K im ersten Apparat notiert. Diese erste Kurzfassung - vgl. Einlei-
tung - wurde durch eine zweite ersetzt, die auf wenigen Seiten das wichtigste an Einwänden gegen
das Interim zusammenstellte. Auf f. 222a bis 223 b leitet D zum zweiten Teil, der Kritik an den
einzelnen Artikeln des Interims, über.
79. Lage; Situation.
80. Könnten/Können.
81. Einzige.
82. Statt mit >das< müßte genetivisch mit >des< angeschlossen werden.
83. Es ist bezeichnend, daß B. in diesem »Notprogramm« für den Rat dem christlichen Leben in
Kirche und Stadt einen hohen Rang einräumt. Das erinnert an den breit angelegten Versuch, vom
Jahre 1546 ab eine Reformation des Lebens nach der der Lehre durch eine Zellenbildung von
»Christlichen Gemeinschaften« in Kirche und Stadt Straßburg durchzuführen. Vgl. dazu im einzel-
nen W. Bellardi, Die Geschichte.
84. Zu nichts zwingen.
85. Raten.
 
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