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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
solte, dargegeben. Dis ist ein schwerer, ergerlicher11 mißverstand vnser Worten, den wir
bei keinem menschen, so fil an vns, solten bleiben lassen, wie wir jn auch gnugsam, ^o
fil an uns1, haben fuerkomen8 auch in derselbigen Schrifft vnd in deren, in welcher wir
die vrsachen vnsers bedacht haben angezeigt9, wie dann aucD in beden anderen vnseren
lengeren Schrifften10, die wir E. gn. des Interims halben haben übergeben. 5
Wir sagen noch11, das in den lehrarticulen des Interims, gantz | [125b ]| wenig Worten
ausgenommen, alles aus der H. Schrifft ist gezogen. Die selbigen wenige Wörter sind
keben derenk massen, das sie das ander, das war vnd schrifftlich12 ist, gar vmbkeren.
Als in den Articulen von der Justification13, darann all vnser heil gelegen, ist mit gar
wenig Worten eingeflicket14: wann die liebe zum glauben komme, das wir als dan erst 10
gerechtfertiget werden15, Vnd das der todte glaub ein warhaffter glaub seie vnd die Chri-
sten von den onchristen sondere16. Mit disen wenigen Worten wirt die gantze lehr von
dem waren glauben an vfnseren] hferren] Jesum Christum, durch den wir allein bei Gott
gnad vnd heil ewig finden, Jvnd, was guts in den 4 gantzen articulen '"von der Justifica-
tion inm "dem Interim" gesetzet ist1, vmbgekeret vnd das fundament gelegt, das man 15
müsse, "wider Gotts wort vnd alle Canones0, in dem hohisten pgewalt der kirchenp
gedulden, die allein sagen, sie glauben, was der Papst wille, wann sie gleich vffs aller
schandlichest leben.
Also in den Articulen von der kirchen, jrem gewalt vnd dienst17 ist nur ein wörtlin
eingeflicketq, rwelches auch im ersten Interim18 nit gestanden1: perpetua successio, das 2.0
h) korr. aus: Solches höchst ergerlich ... diß war ein höchst schwer usw. Ke.
i) —i) add. am Rand Ke. - j) add. Kr. - k)-k) aber der Ke.
1)-1) add. am Rand Ke. - m)-m) add. Kr. - n)-n) korr. aus: des Interims.
o)-o) add. am Rand Ke. - p) korr. aus gestr.: empteren Ke. - q) gestr.: verwendet Ke.
r)-r) korr. aus: nit in dem Interim gewesen, das man vns zu Augsburg vorgelegt Ke.
8. Wir ihm ... vorgebeugt haben.
9. B. bezieht sich hier auf die erste ausführliche Fassung vom 27. Juni und unterscheidet zwei
Teile, die Anrede an den Rat und die ins Einzelne gehende Auseinandersetzung mit dem Text des
Interims.
10. Hinweis auf das Gutachten vom 29. Mai (»Welcher Massen das Interim ...<) und den ausführ-
lichen Bedacht vom 27. Juni (>Gnad, tröst vnnd stercke ...<).
11. Auch jetzt noch.
12. Schriftgemäß, biblisch.
13. Die ersten drei Artikel werden übergangen, in den Rechtfertigungsartikeln wird nur gegen
Formulierungen in den Artikeln 6 und 7 Widerspruch erhoben.
14. Nachträglich eingetragen.
15. IT, Art. 6: »... so sie (die liebe) zum glauben und der hoffnung kompt, werden wir alsdann
durch die eingegebne gerechtigkait, die im mentschen ist, warhafftiglich gerechtfertigt ...« (Mehl-
hausen., S. 50).
16. IT, Art. 7: »... vnd ist doch gleichwol ... der glaube warhafftig, dardurch die Christen von
den ungläubigen erkant werden, sovil sie der schriefft und was uns von Gott geoffenbaret ist,
glauben geben. Ob gleichwol derselbig glaub von der lieb unterschiden und gesondert ist.« (Mehl-
hausen, S. 52).
17. IT, Art.9-13 (Mehlhausen, S. 58-72).
18. Der Interimstext, den man B. am 30. März in Augsburg vorgelegt hatte, war die deutsche
Übersetzung der »Märzformel« (vgl. ARC 6, S. 3o8ff.), die danach noch einmal redigiert wurde.
Vgl. W. Bellardi, Bucer und das Interim; S. 2Ü7ff.
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
solte, dargegeben. Dis ist ein schwerer, ergerlicher11 mißverstand vnser Worten, den wir
bei keinem menschen, so fil an vns, solten bleiben lassen, wie wir jn auch gnugsam, ^o
fil an uns1, haben fuerkomen8 auch in derselbigen Schrifft vnd in deren, in welcher wir
die vrsachen vnsers bedacht haben angezeigt9, wie dann aucD in beden anderen vnseren
lengeren Schrifften10, die wir E. gn. des Interims halben haben übergeben. 5
Wir sagen noch11, das in den lehrarticulen des Interims, gantz | [125b ]| wenig Worten
ausgenommen, alles aus der H. Schrifft ist gezogen. Die selbigen wenige Wörter sind
keben derenk massen, das sie das ander, das war vnd schrifftlich12 ist, gar vmbkeren.
Als in den Articulen von der Justification13, darann all vnser heil gelegen, ist mit gar
wenig Worten eingeflicket14: wann die liebe zum glauben komme, das wir als dan erst 10
gerechtfertiget werden15, Vnd das der todte glaub ein warhaffter glaub seie vnd die Chri-
sten von den onchristen sondere16. Mit disen wenigen Worten wirt die gantze lehr von
dem waren glauben an vfnseren] hferren] Jesum Christum, durch den wir allein bei Gott
gnad vnd heil ewig finden, Jvnd, was guts in den 4 gantzen articulen '"von der Justifica-
tion inm "dem Interim" gesetzet ist1, vmbgekeret vnd das fundament gelegt, das man 15
müsse, "wider Gotts wort vnd alle Canones0, in dem hohisten pgewalt der kirchenp
gedulden, die allein sagen, sie glauben, was der Papst wille, wann sie gleich vffs aller
schandlichest leben.
Also in den Articulen von der kirchen, jrem gewalt vnd dienst17 ist nur ein wörtlin
eingeflicketq, rwelches auch im ersten Interim18 nit gestanden1: perpetua successio, das 2.0
h) korr. aus: Solches höchst ergerlich ... diß war ein höchst schwer usw. Ke.
i) —i) add. am Rand Ke. - j) add. Kr. - k)-k) aber der Ke.
1)-1) add. am Rand Ke. - m)-m) add. Kr. - n)-n) korr. aus: des Interims.
o)-o) add. am Rand Ke. - p) korr. aus gestr.: empteren Ke. - q) gestr.: verwendet Ke.
r)-r) korr. aus: nit in dem Interim gewesen, das man vns zu Augsburg vorgelegt Ke.
8. Wir ihm ... vorgebeugt haben.
9. B. bezieht sich hier auf die erste ausführliche Fassung vom 27. Juni und unterscheidet zwei
Teile, die Anrede an den Rat und die ins Einzelne gehende Auseinandersetzung mit dem Text des
Interims.
10. Hinweis auf das Gutachten vom 29. Mai (»Welcher Massen das Interim ...<) und den ausführ-
lichen Bedacht vom 27. Juni (>Gnad, tröst vnnd stercke ...<).
11. Auch jetzt noch.
12. Schriftgemäß, biblisch.
13. Die ersten drei Artikel werden übergangen, in den Rechtfertigungsartikeln wird nur gegen
Formulierungen in den Artikeln 6 und 7 Widerspruch erhoben.
14. Nachträglich eingetragen.
15. IT, Art. 6: »... so sie (die liebe) zum glauben und der hoffnung kompt, werden wir alsdann
durch die eingegebne gerechtigkait, die im mentschen ist, warhafftiglich gerechtfertigt ...« (Mehl-
hausen., S. 50).
16. IT, Art. 7: »... vnd ist doch gleichwol ... der glaube warhafftig, dardurch die Christen von
den ungläubigen erkant werden, sovil sie der schriefft und was uns von Gott geoffenbaret ist,
glauben geben. Ob gleichwol derselbig glaub von der lieb unterschiden und gesondert ist.« (Mehl-
hausen, S. 52).
17. IT, Art.9-13 (Mehlhausen, S. 58-72).
18. Der Interimstext, den man B. am 30. März in Augsburg vorgelegt hatte, war die deutsche
Übersetzung der »Märzformel« (vgl. ARC 6, S. 3o8ff.), die danach noch einmal redigiert wurde.
Vgl. W. Bellardi, Bucer und das Interim; S. 2Ü7ff.