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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0562
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558

DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

ben, die gleiche xgaben seiner Gütte der freyen Regierungx vnd andere seine gütthaten,
mit denen er vns diese achtvndzweintzig jar einher51 52 hat so vber miltiglich vnd reyhlich
gesegnet, gleicher vndanckhperkeit haben mißbrauchet. Daher wir ja wol zu sorgen
haben, der gerechte Gott mochte auch diese Statt wie so fil andere Stett, fürsten, land
vnd leut sampt allen jren freyheiten vnd gerechtigkeiten - besonders so fil die Religion 5
belanget - jn der Kay. Mt. hende gentzlich haben hingegeben, also das vns von äusserer
administration Christlicher Religion on besündere grosse wunderwerckh Gottes weiters
nit zu erhalten sein wurde, Dann so fil wir bey der Kay. Mt. durch flehliches bitten vnd
bey dem Bischoffe durch demüttige handlung werden erbetten vnd erlangen konden.
Vnd das es nunmehr wolte mit vns filleicht die meinung haben, als so die gefangnen 10
kinder Gottes müssen vmb das jenige, so jnen doch jr Gott vnd vatter vnd herre aller
dingen hatt zu eigen gegeben, bey denen bitten vnd flehen, denen sie Gott hat in die
hende als gefangene vnd leibeigen leut haty vbergeben. Vnd wie es ein meinung gehabt,
da Daniel vnd andere | [169 a] | fromme Juden vnd hernaher auch das gantze volckh, da
sie den Tempel Gottes widerpawen solten, haben vom konig zu Babel vnd hernaher von 15
den konigen der Persierz müssen erbetten, das man sie liesse jren Gott nach seinem wort
anbetten vnd anrieffen vnd seine Religion recht anrichten vnd halten352.
Ja, grosse sorg ist bey der Sachen, es mochte auch mit dieser Statt gar nahe zu solcher
Eusseristen nidrigung53 vnd gefenckhnüß, wie ietz vermeldet, körnen sein. Noch, wie
gesagt, so wissen wirs nicht vnd haben des keine Versicherung, die vnseren gewissen 20
mochte genügsam sein, weder auß besonderen Gottes Offenbarungen oder auch den
augenscheinlichen werckhen vnd vrteylen Gottes, die er noch der zeit vnsers wissens
habe geübet vnd erzeiget.
Wissen aber auß Gottes wort, das niemand fehlet, das der Barmhertzig Allmechtig
Gott dem Alten volckh offt, da es fil grossere macht wider sich gehabt vnd auch in fil 25
Erbeitseligerem54 standt vnd Condition gewesen ist, dann wir noch sind, gar herrlich
hat geholffen, das es bey reiner administration der Religion hat mögen beleihen, Vnd
| [169 b] | das auch der Barmhertzige Gott solche seine wunder hülffe, so er den Alten
bewisenb, vns zum fürbilde vnd gewisser verheyssung gleicher hülffe bede gethon hatc
vnd in der heyligen Schrifft lassen vffgeschriben vnd biß vff vns gepracht vnd vns so 30
ernstlich verkündet werden.
Vnd ob wol Gott den Alten solche hilff dann erst hat bewisen, da sie sich zuuor durch
seine gnad zu jm mit allgemeiner büß vnd besserung haben bekeret vnd sich in seine
gehorsame gentzlich begeben, das bey vns leider bißher noch nie sich hat wollen lassen
erlangen, wie dringlich man darzu mit Gottes wort vermanet vnd angehalten hat, So 35
wissen wir doch auch wol, das vns das erst den zorn Gottes zum eussersten anzunden
x)-x) korr. aus: gaben Gottes freyer Regierung. - y) add.
z) Ms.: Pesier. — a) gestr.:Ja. — b) gestr.: hat. - c) add.
51. Die Münsterpredigten Zells im Jahre 1521 gelten als das Datum des Beginns der Reformation
in Straßburg. Vgl. den Titel von B.s Summarischem Vergriff< (Bibi. Nr. 96).
52. Vgl. Dan 6,1-4; 2 Chr 36,22h; Esr 5,13 ff.
53. Demütigung.
54. Geplagterem, mühseligerem.
 
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