Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0579
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
i5. RESPONSIO AD SENATUM

575

mässigen etc. z. febru. Anno 1549.< - Am Rande: »Vbergeben die II. febru.
I549-«
Für die Edition wurde die Handschrift B gewählt. Sie läßt durch Bucers Korrekturen
den Gang der Besprechungen im Predigerkonvent erkennen und stellt die endgültige
Textform dar. Varianten in A und C sind im 1. Apparat notiert. Eine Blattzählung fehlt.
Nach Einordnung der handschriftlichen Einlagen Bucers wurden die Seiten mit ia bis
14 a beziffert. Fast alle Korrekturen stammen von Bucers Hand, vereinzelte Ausnahmen
sind notiert. Die diakritischen Zeichen sind zum Teil noch deutlich ausgeprägt, zum
Teil in Auflösung begriffen. Wo gut erkennbar, wird z. B. noch ü, ü gesetzt, sonst ü, u.
[ia] Vff vnser G. Herrn Ermanung, begeren vnd beuelch,
die Predigen zu mässigen, Antwort?1
Vnser lieber Herre Jesus, der die glündsende dacht2 nit außleschet vnd heysset zu jm
körnen alle, die bekümert vnd beschweret sind, das er sie vnder seinem joch erquicke3,
5 wolle Ewer Gnaden vnd gemeiner Statt helffen vnnd sie retten auß allem, das seinem
reich vnd jrem heile zuwider ist, Auch trösten vnd sterckhen, damit sie sich seinem
seligen Reich gentzlich vndergeben, in dem verharren vnd also zeitliche vnd ewige
rüwhe vnd gemache4 finden jren Seelen hie vnnd jn ewigkeit. Amen.
Ewer Gnaden Ermanung, bitten, begeren vnnd befelch, die Predigen zümessigen,
10 sampt denb vrsachen, wie vns soliches durch den Erenuesten Jungker Petter Sturm,
Stettmeyster, vnd die Fürsichtigen, Ersamen, Weysen Herren Simon Franckh vnd
Herren Jacoben von Duntzenheim, bede Alt Ammeyster, vnd alle vnsere günstige
gepiettende herren fürbracht5, haben wir vor Gott, nach der maß vnsers ieden glawbens,
trewlich erwogen; Vnd tragen mit E. G. alle ein hertzlichsc mitleiden in dieser Sachen,
15 wolten vns auch, souil an vns, gern alle solcher gehorsam gegen E. G. befelch erzeigen,
das weyß Gott, das E. G. ein gentzlichs vernügend daran solten haben6, wa wir mit Gott
wüsten zu thun.
Nun E. G. aber die Wichtigkeit vnsers diensts bedacht vnd vns selb angepotten, woe
a) Über der Überschrift am oberen Rand Vermerk K. Huberts: »bis habeo Interimisch«.
b) korr. aus: dissen A. - c) korr. aus: hertzliche. - d) vergniegen A. — e) wa A.
1. Vbergeben 2. februarij An. 1549. Lade ad. n. 1 [Marg.].
2. Glimmenden Dochte - vgl. Jes 42,3; Mt 12,20.
3. Vgl. Mt 11,28-30.
4. Heimstatt; Sicherheit.
5. Zu den Vorgängen am 25. Januar 1549 vgl. die Einleitung. Als Ausschuß-Herren werden
genannt Peter Sturm (vgl. Handschriftenproben 1, S. 8), Simon Franck (a.a.O., 1, S. 11) und Jakob
von Duntzenheim (Hs. A kürzt ab: Simon Fr., Jacob v. D.), der Dreizehner und Alt-Ammeister
war; zu Straßburgs Verfassung vgl. die Einleitung zu Handschriftenproben 1. Daß dieser im August
1548 die Stadt verlassen habe - so Pol. Cor. 4,2, S. 1070, Anm. 5 - ist ein Irrtum, der wahrschein-
lich auf einer Verwechslung mit einem anderen Glied der weit verzweigten Familie von Duntzen-
heim beruht. Der hier Genannte ist gerade in der kritischen Zeit um die Jahreswende 1548 als
Ratsmitglied und Rats gesandter vielfach tätig gewesen.
6. Voll zufriedengestellt wären.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften