6 04
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Cathechismum vnd das “besuchen der kranckhen“ v müssen erhalten w vnd verrichtet w
werden v . Dann dieweil* die öffentlichen Predigen 7 werden müssen 2 so leis a lauten
| 204 b | vnd auch so fil boßwilliger vffloser 40 haben, b So würdt b man sich vor allem
dahin“ bearbeyten müssen, das man die d nottwendigisten Stuckh Christlicher Lehre d
vnd täglicher besserung des Volcks 6 sampt f nodtwendiger verwarung f vor den Päpstli- 5
chen g mißbreuchen den leuthen h zum eigentlichsten vnnd 1 claristen fürbringe J vnd
eintreibe k in den ‘Morgengebetten, in dem 1 Cathechismo m in den kirchen vnd zu
haüß m “vnnd in besüchunge der kranckhen“.
Vnd derhalben würdt 0 von notten p sein, das man vber die täglichen Morgengebett q
Den Cathechismum alle feiertag r in allen kirchen nach mittag halte, DieweiF man in 10
dem alten vnd jungen alle ‘Lehr Christlicher Religion 1 zum füglichsten 41 vnd der wider
wertigen halben mit weniger anstoß “vnnd vergrifflicheit“ 42 kan dargeben vnd bestetti-
gen v . Wie dann w aüch alle Christliche Lehr w in den 10* gepotten, y Articulen des
glawbens 7 , in dem gepett 2 des Herren, jnn a einsatzung der H. b Sacramenten, des
diensts vnd zücht der kirchen volkomen“ begriffen ist. 15
Damit aber das Volckh d Göttlicher Schrifft auch selb gewohnete 43 44 e vnnd in rechtem 6
verstand f derselbigen jmmer f baß g erbawen wurde, so wurde 8 auch gar gütt h sein, das
man dem volckh 1 vff die Feiertag allemal zu Abend ein Capitel k auß dem Alten k Testa
ment vorlese mit kurtzem erinneren der fürnemesten 1 orten “Hesselbigen 44 . Solche
Lectionen m halten ist gar ein alte Ceremonj der kirchen Christj. Darumb“ sie der 20
Widerteyl weniger konde° mit etwas schein verhinderen vnd würde 9 aber nit geringen
nutz bey dem volckh q bringen, das nun “mehr so fil fleissiger 1 zu dem selblesen der
u)-u) besuchen der krancken R. - v)-v) fehlt R. - w)-w) add. v. B. am Rand.
x) die weyl R. - y) predigen R. - z) müssen R.
a) leyß R. - b)-b) so wurdt R. - c) da hin.
d) -d) notwendigsten stuck christlicher lehre R. - e) volcks, R.
f) -f) notwendiger Verwarnung R. - g) paepstlichen R. - h) leuten R.
i) vnd R. - j) furbringe R. — k) eintreybe R. - 1)-1) morgen gepetten, R.
m) -m) fehlt R. - n)-n) vnd besuchung der krancken R.
o) wirdt R. - p) noten R. - q) morgen gepett R. - r) feyrtag R.
s) die weyl R. - t)-t) lehre christlicher religion R.
u)—u) vnd vergrifflicheyt R. - v) bestetigen R. - w)-w) die selbige R.
x) zehen R. - y)-y) in den Articeln des glaubens R. - z) gepet R.
a) in R. - b) h. R. — c) volckumen R. - d) volck R.
e) -e) vnd rechten R. - f)-f) der selbigen immer R.
g) -g) erkennen würde, So würde R. - h) gut R. - i) volck R.
j) -j) feyrtag alle mal zu abent R. - k)-k) aus dem alten R.
1) fürnemisten R. - m)-m) des selbigen. Solche lectionen R.
n) Drumb R. - o) kondt R. - p) wirde R.
q) volck R. - r)—r) meer so fil fleyssiger R.
40. Zuhörer, Horcher (Aufpasser).
41. Am gelegensten, am passendsten.
42. Handhabe (für ein Eingreifen).
43. Gewöhnt werde an.
44. Solche Lektionen aus dem Alten Testament waren Bestandteil der Schweizer Kirchenord
nungen: Vgl. RE 16, S. 108 ff. Ähnliches ist in Straßburg auch nach 1549 nicht nachweisbar.
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Cathechismum vnd das “besuchen der kranckhen“ v müssen erhalten w vnd verrichtet w
werden v . Dann dieweil* die öffentlichen Predigen 7 werden müssen 2 so leis a lauten
| 204 b | vnd auch so fil boßwilliger vffloser 40 haben, b So würdt b man sich vor allem
dahin“ bearbeyten müssen, das man die d nottwendigisten Stuckh Christlicher Lehre d
vnd täglicher besserung des Volcks 6 sampt f nodtwendiger verwarung f vor den Päpstli- 5
chen g mißbreuchen den leuthen h zum eigentlichsten vnnd 1 claristen fürbringe J vnd
eintreibe k in den ‘Morgengebetten, in dem 1 Cathechismo m in den kirchen vnd zu
haüß m “vnnd in besüchunge der kranckhen“.
Vnd derhalben würdt 0 von notten p sein, das man vber die täglichen Morgengebett q
Den Cathechismum alle feiertag r in allen kirchen nach mittag halte, DieweiF man in 10
dem alten vnd jungen alle ‘Lehr Christlicher Religion 1 zum füglichsten 41 vnd der wider
wertigen halben mit weniger anstoß “vnnd vergrifflicheit“ 42 kan dargeben vnd bestetti-
gen v . Wie dann w aüch alle Christliche Lehr w in den 10* gepotten, y Articulen des
glawbens 7 , in dem gepett 2 des Herren, jnn a einsatzung der H. b Sacramenten, des
diensts vnd zücht der kirchen volkomen“ begriffen ist. 15
Damit aber das Volckh d Göttlicher Schrifft auch selb gewohnete 43 44 e vnnd in rechtem 6
verstand f derselbigen jmmer f baß g erbawen wurde, so wurde 8 auch gar gütt h sein, das
man dem volckh 1 vff die Feiertag allemal zu Abend ein Capitel k auß dem Alten k Testa
ment vorlese mit kurtzem erinneren der fürnemesten 1 orten “Hesselbigen 44 . Solche
Lectionen m halten ist gar ein alte Ceremonj der kirchen Christj. Darumb“ sie der 20
Widerteyl weniger konde° mit etwas schein verhinderen vnd würde 9 aber nit geringen
nutz bey dem volckh q bringen, das nun “mehr so fil fleissiger 1 zu dem selblesen der
u)-u) besuchen der krancken R. - v)-v) fehlt R. - w)-w) add. v. B. am Rand.
x) die weyl R. - y) predigen R. - z) müssen R.
a) leyß R. - b)-b) so wurdt R. - c) da hin.
d) -d) notwendigsten stuck christlicher lehre R. - e) volcks, R.
f) -f) notwendiger Verwarnung R. - g) paepstlichen R. - h) leuten R.
i) vnd R. - j) furbringe R. — k) eintreybe R. - 1)-1) morgen gepetten, R.
m) -m) fehlt R. - n)-n) vnd besuchung der krancken R.
o) wirdt R. - p) noten R. - q) morgen gepett R. - r) feyrtag R.
s) die weyl R. - t)-t) lehre christlicher religion R.
u)—u) vnd vergrifflicheyt R. - v) bestetigen R. - w)-w) die selbige R.
x) zehen R. - y)-y) in den Articeln des glaubens R. - z) gepet R.
a) in R. - b) h. R. — c) volckumen R. - d) volck R.
e) -e) vnd rechten R. - f)-f) der selbigen immer R.
g) -g) erkennen würde, So würde R. - h) gut R. - i) volck R.
j) -j) feyrtag alle mal zu abent R. - k)-k) aus dem alten R.
1) fürnemisten R. - m)-m) des selbigen. Solche lectionen R.
n) Drumb R. - o) kondt R. - p) wirde R.
q) volck R. - r)—r) meer so fil fleyssiger R.
40. Zuhörer, Horcher (Aufpasser).
41. Am gelegensten, am passendsten.
42. Handhabe (für ein Eingreifen).
43. Gewöhnt werde an.
44. Solche Lektionen aus dem Alten Testament waren Bestandteil der Schweizer Kirchenord
nungen: Vgl. RE 16, S. 108 ff. Ähnliches ist in Straßburg auch nach 1549 nicht nachweisbar.