5
10
3. gutachten zur examinierung beat pfeffingers
157
nach aussweysung aller Canonum Simoniacus ¹ vnd Sacrilegus ² . Houe ³ vnd alle ᵘ
andre gefelle ⁴ , der kirchen ein mal zu komen ⁵ , seind gottes gaben vnd sollen allein
der kirchen zu gut vnd keiner besonderen personen ⁶ geluhen werden, weder im
schein der oberkyt noch einiges anderem furwendens oder praetexts.
Wann ᵛ auch iemand ⁷ zu gelassen, das er für soliche Leyhenung ⁸ etwas ʷ nemen
ˣ möge, das ʸ man selb ʸ willig geben wolte, so bleybt ienen ⁹ Die böse vrsache
da, das der probst denen eer ¹⁰ leyhen wurdt, von denen er seine vermeinte dannckbarkeyt
verhoffe dann ¹¹ denen, die geschickter sein vnd ᶻ der heuser ᶻ zu jrem dienst
der kirchen baß bedorffen. Dann allwegen, der da meinet, das im etwas von rechts
wegen gebüre ᵃ , ᵇ den leuten ᵇ nit gern fil drumb zu füssen felt oder geschencke
gibt. ¹² | 105 ᵛ / 130 |
Die aber, so sich ongeschickt wissen vnd von rechts wegen nichs zu hoffen haben,
die lugen ¹³ , das sie sich mit schencken ᶜ vnd anderen diensten einkeuffen ᶜ helffen,
vnd dorffen sie die nit vor geben, so erbieten sie ᵈ sich doch ᵉ fieler danckbarkeyt
u) undeutlich korr.
v) über der Zeile nachgetragen für gestr.: [unleserliches Wort].
w) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
x) danach gestr.: so.
y)–y) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
z)–z) vor dem Zeilenanfang nachgetragen.
a) korr. aus: gepüre.
b)–b) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
c)–c) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
d) danach gestr.: sich.
e) im Wortzwischenraum nachgetragen.
1. Zur Anklage des Verkaufs von Kirchenämtern bei Bucer vgl. etwa BDS 12, S.167,18–25;
S. 379,15–380,2; S. 395,25–396,2; S. 409,19–24.
2. Zu dem von Bucer erhobenen Vorwurf des Kirchenraubs vgl. etwa BDS 12, S.50,13–52,3;
S. 305,27–306,13; S. 384,21–385,27.
3. sc. Höfe.
4. Einkünfte.
5. sc. die der Kirche einmal zugekommen sind.
6. Einzelpersonen, Individuen.
7. sc. jemandem.
8. Lehnung, das Leihen, die Verpachtung, die leihweise Überlassung. Vgl. Grimm 12 (= VI),
Sp. 552, s.v. Lehnung; Deutsches Rechtswörterbuch 8, Sp.1002 f. Vgl. auch die Form »Lehenunge«
(Himly, Dictionnaire ancien alsacien, S.133).
9. ihnen.
10. eher.
11. als.
12. Satzsinn: Wer ohnehin der Meinung ist, sein Anspruch auf etwas bestehe zu Recht, wird ungern
bei anderen um diese Sache betteln oder ihnen dafür Geschenke geben.
13. sehen zu, geben acht.
10
3. gutachten zur examinierung beat pfeffingers
157
nach aussweysung aller Canonum Simoniacus ¹ vnd Sacrilegus ² . Houe ³ vnd alle ᵘ
andre gefelle ⁴ , der kirchen ein mal zu komen ⁵ , seind gottes gaben vnd sollen allein
der kirchen zu gut vnd keiner besonderen personen ⁶ geluhen werden, weder im
schein der oberkyt noch einiges anderem furwendens oder praetexts.
Wann ᵛ auch iemand ⁷ zu gelassen, das er für soliche Leyhenung ⁸ etwas ʷ nemen
ˣ möge, das ʸ man selb ʸ willig geben wolte, so bleybt ienen ⁹ Die böse vrsache
da, das der probst denen eer ¹⁰ leyhen wurdt, von denen er seine vermeinte dannckbarkeyt
verhoffe dann ¹¹ denen, die geschickter sein vnd ᶻ der heuser ᶻ zu jrem dienst
der kirchen baß bedorffen. Dann allwegen, der da meinet, das im etwas von rechts
wegen gebüre ᵃ , ᵇ den leuten ᵇ nit gern fil drumb zu füssen felt oder geschencke
gibt. ¹² | 105 ᵛ / 130 |
Die aber, so sich ongeschickt wissen vnd von rechts wegen nichs zu hoffen haben,
die lugen ¹³ , das sie sich mit schencken ᶜ vnd anderen diensten einkeuffen ᶜ helffen,
vnd dorffen sie die nit vor geben, so erbieten sie ᵈ sich doch ᵉ fieler danckbarkeyt
u) undeutlich korr.
v) über der Zeile nachgetragen für gestr.: [unleserliches Wort].
w) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
x) danach gestr.: so.
y)–y) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
z)–z) vor dem Zeilenanfang nachgetragen.
a) korr. aus: gepüre.
b)–b) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
c)–c) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
d) danach gestr.: sich.
e) im Wortzwischenraum nachgetragen.
1. Zur Anklage des Verkaufs von Kirchenämtern bei Bucer vgl. etwa BDS 12, S.167,18–25;
S. 379,15–380,2; S. 395,25–396,2; S. 409,19–24.
2. Zu dem von Bucer erhobenen Vorwurf des Kirchenraubs vgl. etwa BDS 12, S.50,13–52,3;
S. 305,27–306,13; S. 384,21–385,27.
3. sc. Höfe.
4. Einkünfte.
5. sc. die der Kirche einmal zugekommen sind.
6. Einzelpersonen, Individuen.
7. sc. jemandem.
8. Lehnung, das Leihen, die Verpachtung, die leihweise Überlassung. Vgl. Grimm 12 (= VI),
Sp. 552, s.v. Lehnung; Deutsches Rechtswörterbuch 8, Sp.1002 f. Vgl. auch die Form »Lehenunge«
(Himly, Dictionnaire ancien alsacien, S.133).
9. ihnen.
10. eher.
11. als.
12. Satzsinn: Wer ohnehin der Meinung ist, sein Anspruch auf etwas bestehe zu Recht, wird ungern
bei anderen um diese Sache betteln oder ihnen dafür Geschenke geben.
13. sehen zu, geben acht.