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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0161
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3. gutachten zur examinierung beat pfeffingers

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nach aussweysung aller Canonum Simoniacus ¹ vnd Sacrilegus ² . Houe ³ vnd alle ᵘ
andre gefelle ⁴ , der kirchen ein mal zu komen ⁵ , seind gottes gaben vnd sollen allein
der kirchen zu gut vnd keiner besonderen personen ⁶ geluhen werden, weder im
schein der oberkyt noch einiges anderem furwendens oder praetexts.

Wann ᵛ auch iemand ⁷ zu gelassen, das er für soliche Leyhenung ⁸ etwas ʷ nemen
ˣ möge, das ʸ man selb ʸ willig geben wolte, so bleybt ienen ⁹ Die böse vrsache
da, das der probst denen eer ¹⁰ leyhen wurdt, von denen er seine vermeinte dannckbarkeyt
verhoffe dann ¹¹ denen, die geschickter sein vnd ᶻ der heuser ᶻ zu jrem dienst
der kirchen baß bedorffen. Dann allwegen, der da meinet, das im etwas von rechts
wegen gebüre ᵃ , ᵇ den leuten ᵇ nit gern fil drumb zu füssen felt oder geschencke
gibt. ¹² | 105 ᵛ / 130 |

Die aber, so sich ongeschickt wissen vnd von rechts wegen nichs zu hoffen haben,
die lugen ¹³ , das sie sich mit schencken ᶜ vnd anderen diensten einkeuffen ᶜ helffen,
vnd dorffen sie die nit vor geben, so erbieten sie ᵈ sich doch ᵉ fieler danckbarkeyt

u) undeutlich korr.
v) über der Zeile nachgetragen für gestr.: [unleserliches Wort].
w) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
x) danach gestr.: so.
y)–y) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
z)–z) vor dem Zeilenanfang nachgetragen.
a) korr. aus: gepüre.
b)–b) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
c)–c) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
d) danach gestr.: sich.
e) im Wortzwischenraum nachgetragen.

1. Zur Anklage des Verkaufs von Kirchenämtern bei Bucer vgl. etwa BDS 12, S.167,18–25;
S. 379,15–380,2; S. 395,25–396,2; S. 409,19–24.

2. Zu dem von Bucer erhobenen Vorwurf des Kirchenraubs vgl. etwa BDS 12, S.50,13–52,3;

S. 305,27–306,13; S. 384,21–385,27.
3. sc. Höfe.
4. Einkünfte.
5. sc. die der Kirche einmal zugekommen sind.
6. Einzelpersonen, Individuen.
7. sc. jemandem.
8. Lehnung, das Leihen, die Verpachtung, die leihweise Überlassung. Vgl. Grimm 12 (= VI),
Sp. 552, s.v. Lehnung; Deutsches Rechtswörterbuch 8, Sp.1002 f. Vgl. auch die Form »Lehenunge«
(Himly, Dictionnaire ancien alsacien, S.133).
9. ihnen.
10. eher.
11. als.
12. Satzsinn: Wer ohnehin der Meinung ist, sein Anspruch auf etwas bestehe zu Recht, wird ungern
bei anderen um diese Sache betteln oder ihnen dafür Geschenke geben.
13. sehen zu, geben acht.
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