5
10
15
20
25
30
11. appellation wider etliche besondere leut
störung gemeines friedes ihn ¹ dieser Landtschafft, sonder auch zu höchster verletzung
Christlicher einigkeit vnnd vngezweifelt verderbenn viler Seelen.
297
Vnnd so nun dan seine Churfürst. Gna. mit solchen vnuerschulten schmähungen
vnnd anderen zugefügten beschwärungen wider Gott vnnd Recht verletzt sich befindet
vnnd hinfurt desselbigenn sich besorget, hat seine Churfürstliche Gnad inn
aller der besten weiß, maß vnnd gestalt, wie seine Churfurstliche Gnad am aller bestenlichstenn
vnnd ernstlichstenn solte vnnd vermöchte, noch | Aiija | sol vnd mag,
für obgemeltem Herren Dechandt, Syndico, auch mir Notario vnnd gezeugen hie
vnden geschrieben, sich beruffen vnnd appelliert vnnd Apostolos zum zeugnüß eines
anderwerffs ² vnd zum dritten mal ernstlich, ernstlicher vnd aller ernstlichst seiner
Churfürstlicher Gnaden zu geben begert, vnderwerffend sich damit sampt alle
die jhre, auch alle Personen, so dieser jrer Appellation anhengich sein vnd fürter ³
anhengich werden, alle Kirchen, Clöster vnd andere heilige Stete, darzu habe vnnd
güter, gerechtigkeiten, priuilegien, freiheiten, Statuten, gewonheiten vnnd loblichen
gebreuchen, newen vnd alten, vnder besonderem schutz vnnd schirm eines freihen,
Christlichen vnnd gemeines oder Nationalis Concilii oder versamlung des Heiligen
Reichs Stende, Protestierende darneben, das in hangender ⁴ Appellation durch keinen
etwas genewert oder attentiert ⁵ sol werden, Sunst protestierte seine Churfürstliche
Gnade von allen nichtigkeiten, schmähungen, schaden vnnd Interesse derhalben
erlitten vnnd so noch zugefüget werden möchten, Auch alles vnd jedes thunde,
was in nachfolgendem Appellation libell weiters begriffen were, Warauff dan der
furgedachter ⁶ Herr Dechant vnnd ich offenbar Notarius vndergeschriebenn, samptlich
vnnd sonderlich dem Hochgedachten Ertzbischoffen, Churfürsten etc. auff solche
weise, wie fürgemelt, sich beruffend, protestirend vnd Apostolos begerend,
Apostolos testimoniales ⁷ vnnd andere, wie wir sie am rechtlichsten vnd krefftigsten
geben sollen vnd mögen gegeben vnd zugestalt, geben vnd zustellen inn krafft
dieses gegenwertigen Jnstruments.
Von welchen allen vnd jeden fürstehenden sachen Hochgedachter Ehrwirdigster
Ertzbisschoff zu Cölne, Churfürst etc., mein Gnedigster Herr, von mir Notario hie
vnderschriebenn eins oder mehr offen oder offene Jnstrument oder Jnstrumenten in
bester weise auff zu richten vnnd zu gebenn begert hat. Diese ding seindt geschehen
im Schloß Bruel Hochgedachtes Churfürsten Jm Jar, Jndiction, Monat, Tag, stunde
vnnd Keisersthumbs, wie vor gemelt, Daselbst gegenwertig seinde den Gestrengenn,
Achtbarenn vnnd Weisen Herman vonn Vischenich, Amptman zum Bruel, Jo-
1. in.
2. zweiten Males. Frühneuhochdt. WB 1, S.1045.
3. weiterhin.
4. anhängiger.
5. anmaßend unternommen. Frühneuhochdt. WB 2, Sp.284.
6. vorher erwähnte.
7. zum Zeugnis dienende Berichte.
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11. appellation wider etliche besondere leut
störung gemeines friedes ihn ¹ dieser Landtschafft, sonder auch zu höchster verletzung
Christlicher einigkeit vnnd vngezweifelt verderbenn viler Seelen.
297
Vnnd so nun dan seine Churfürst. Gna. mit solchen vnuerschulten schmähungen
vnnd anderen zugefügten beschwärungen wider Gott vnnd Recht verletzt sich befindet
vnnd hinfurt desselbigenn sich besorget, hat seine Churfürstliche Gnad inn
aller der besten weiß, maß vnnd gestalt, wie seine Churfurstliche Gnad am aller bestenlichstenn
vnnd ernstlichstenn solte vnnd vermöchte, noch | Aiija | sol vnd mag,
für obgemeltem Herren Dechandt, Syndico, auch mir Notario vnnd gezeugen hie
vnden geschrieben, sich beruffen vnnd appelliert vnnd Apostolos zum zeugnüß eines
anderwerffs ² vnd zum dritten mal ernstlich, ernstlicher vnd aller ernstlichst seiner
Churfürstlicher Gnaden zu geben begert, vnderwerffend sich damit sampt alle
die jhre, auch alle Personen, so dieser jrer Appellation anhengich sein vnd fürter ³
anhengich werden, alle Kirchen, Clöster vnd andere heilige Stete, darzu habe vnnd
güter, gerechtigkeiten, priuilegien, freiheiten, Statuten, gewonheiten vnnd loblichen
gebreuchen, newen vnd alten, vnder besonderem schutz vnnd schirm eines freihen,
Christlichen vnnd gemeines oder Nationalis Concilii oder versamlung des Heiligen
Reichs Stende, Protestierende darneben, das in hangender ⁴ Appellation durch keinen
etwas genewert oder attentiert ⁵ sol werden, Sunst protestierte seine Churfürstliche
Gnade von allen nichtigkeiten, schmähungen, schaden vnnd Interesse derhalben
erlitten vnnd so noch zugefüget werden möchten, Auch alles vnd jedes thunde,
was in nachfolgendem Appellation libell weiters begriffen were, Warauff dan der
furgedachter ⁶ Herr Dechant vnnd ich offenbar Notarius vndergeschriebenn, samptlich
vnnd sonderlich dem Hochgedachten Ertzbischoffen, Churfürsten etc. auff solche
weise, wie fürgemelt, sich beruffend, protestirend vnd Apostolos begerend,
Apostolos testimoniales ⁷ vnnd andere, wie wir sie am rechtlichsten vnd krefftigsten
geben sollen vnd mögen gegeben vnd zugestalt, geben vnd zustellen inn krafft
dieses gegenwertigen Jnstruments.
Von welchen allen vnd jeden fürstehenden sachen Hochgedachter Ehrwirdigster
Ertzbisschoff zu Cölne, Churfürst etc., mein Gnedigster Herr, von mir Notario hie
vnderschriebenn eins oder mehr offen oder offene Jnstrument oder Jnstrumenten in
bester weise auff zu richten vnnd zu gebenn begert hat. Diese ding seindt geschehen
im Schloß Bruel Hochgedachtes Churfürsten Jm Jar, Jndiction, Monat, Tag, stunde
vnnd Keisersthumbs, wie vor gemelt, Daselbst gegenwertig seinde den Gestrengenn,
Achtbarenn vnnd Weisen Herman vonn Vischenich, Amptman zum Bruel, Jo-
1. in.
2. zweiten Males. Frühneuhochdt. WB 1, S.1045.
3. weiterhin.
4. anhängiger.
5. anmaßend unternommen. Frühneuhochdt. WB 2, Sp.284.
6. vorher erwähnte.
7. zum Zeugnis dienende Berichte.