364 13. entwurf bucers für eine ordnung
| 58 | Das Officium dessen, so die Knaben in 7. vnnd 8. Classe soll schreiben lehrenn:
den 5. Januar An[no] 46 ᵏ
Disser soll alle tag hora nona in Septimam oder Octauam Classem ghonn, also das
yede woche drey stunnden habe, vnnd solle die knabenn freündtlich vnderweisenn,
darmit sie recht vnnd woll lehren Latein schreiben mit guter Orthographei vnnd an- 5
derer notwendigen zugehör.
Vnnd so der knaben einer vnfleissig erfunden, den soll er dem praeceptori der selbigen
Classis zu züchtigenn anzeigen.
Wes jhm dann, so das werck jnn anfangk khompt, jederzeit vonnöten sein wille,
des mag er sich mit den Visitatoribus Scholae jedes mals besprechenn. 10
| 59 | Das officium Bibliothecarii ˡ
Dem sollen die Schulherrenn den Indicem aller bücher vberantwortenn vnd ihm die
sorg der Bibliotheck befehlen, die bucher aller notdurft nach mit eröffnung vnd zuthuung
der fenster vnnd anderer sauberkeit also zuuerhieten vnd besorgen, das es
ein wolstandt der schulen sei, vnd die bucher ad posteros auch vil jar weren mögenn. 15
Zu Sommer Zeit soll ᵐ der Bibliothecarius vmb die 12. stunde in die bibliotheck
ghenn vnd do warten, ob iemandt in die ghen wölle, das er mit jm aus vnnd ein
gange, vnnd fleissigs aufsehen habe, damit kein buch verloren oder beschediget
werde, soll auch in der Biblioteck usque ad horam secundam verharrenn.
Zu Winters Zeit mag der Bibliotecarius an der werme jm Collegio an einem gele- 20
gen ort im lectorio publico oder sonst sich finden lassenn vnd sein geordnet Zeit do
warten, etwas lesenn oder Vertieren ¹ , onst ² das jn jemandts befordert, mit jm jn
die Biblioteck zughön.
Es befelhen auch die Schulherrenn Petro Schriesheimmer ³ , dem ersten in dissem
Officio, das er solle die Epistolen Ciceronis ⁴ , die in den minoribus Classibus gele- 25
sen werden, dergleichen die formulas, die daraus colligiert werdenn, in gutt verstendig,
mütterlich teütsch zubringen, Welcher arbeit die Praeceptores vnnd auch
jugenndt der vnderen Classium mit nutz sich gebrauchen werden vnd gutes verstendiges
teutschs vonn jugendt auf also gewohnenn.
Auch soll er Latinas sententias aufs kurtzest mit teütscher jnterpretation zusam- 30
men schreiben, für die knebblin jn Nona Classe für zu schreibenn vnnd zugebrauchenn.
| 60 |
k) am Rand Numerierung des Abschnitts: n.30: b.
l) am Rand Numerierung des Abschnitts: n.31: b.
m) korr. aus: sonder: b.
1. übersetzen.
2. sonst(?).
3. Peter Schriesheimer, Schulherr, Lebensdaten unbekannt. Belege aus den Jahren 1534, 1537 und
1543: QGT 16 (Elsaß IV), S.42; Gäumann, Reich Christi, S. 297; BDS 7, S.531.
4. Cicero, Briefe.
| 58 | Das Officium dessen, so die Knaben in 7. vnnd 8. Classe soll schreiben lehrenn:
den 5. Januar An[no] 46 ᵏ
Disser soll alle tag hora nona in Septimam oder Octauam Classem ghonn, also das
yede woche drey stunnden habe, vnnd solle die knabenn freündtlich vnderweisenn,
darmit sie recht vnnd woll lehren Latein schreiben mit guter Orthographei vnnd an- 5
derer notwendigen zugehör.
Vnnd so der knaben einer vnfleissig erfunden, den soll er dem praeceptori der selbigen
Classis zu züchtigenn anzeigen.
Wes jhm dann, so das werck jnn anfangk khompt, jederzeit vonnöten sein wille,
des mag er sich mit den Visitatoribus Scholae jedes mals besprechenn. 10
| 59 | Das officium Bibliothecarii ˡ
Dem sollen die Schulherrenn den Indicem aller bücher vberantwortenn vnd ihm die
sorg der Bibliotheck befehlen, die bucher aller notdurft nach mit eröffnung vnd zuthuung
der fenster vnnd anderer sauberkeit also zuuerhieten vnd besorgen, das es
ein wolstandt der schulen sei, vnd die bucher ad posteros auch vil jar weren mögenn. 15
Zu Sommer Zeit soll ᵐ der Bibliothecarius vmb die 12. stunde in die bibliotheck
ghenn vnd do warten, ob iemandt in die ghen wölle, das er mit jm aus vnnd ein
gange, vnnd fleissigs aufsehen habe, damit kein buch verloren oder beschediget
werde, soll auch in der Biblioteck usque ad horam secundam verharrenn.
Zu Winters Zeit mag der Bibliotecarius an der werme jm Collegio an einem gele- 20
gen ort im lectorio publico oder sonst sich finden lassenn vnd sein geordnet Zeit do
warten, etwas lesenn oder Vertieren ¹ , onst ² das jn jemandts befordert, mit jm jn
die Biblioteck zughön.
Es befelhen auch die Schulherrenn Petro Schriesheimmer ³ , dem ersten in dissem
Officio, das er solle die Epistolen Ciceronis ⁴ , die in den minoribus Classibus gele- 25
sen werden, dergleichen die formulas, die daraus colligiert werdenn, in gutt verstendig,
mütterlich teütsch zubringen, Welcher arbeit die Praeceptores vnnd auch
jugenndt der vnderen Classium mit nutz sich gebrauchen werden vnd gutes verstendiges
teutschs vonn jugendt auf also gewohnenn.
Auch soll er Latinas sententias aufs kurtzest mit teütscher jnterpretation zusam- 30
men schreiben, für die knebblin jn Nona Classe für zu schreibenn vnnd zugebrauchenn.
| 60 |
k) am Rand Numerierung des Abschnitts: n.30: b.
l) am Rand Numerierung des Abschnitts: n.31: b.
m) korr. aus: sonder: b.
1. übersetzen.
2. sonst(?).
3. Peter Schriesheimer, Schulherr, Lebensdaten unbekannt. Belege aus den Jahren 1534, 1537 und
1543: QGT 16 (Elsaß IV), S.42; Gäumann, Reich Christi, S. 297; BDS 7, S.531.
4. Cicero, Briefe.