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Orth, Christian; Nicochares
Fragmenta comica (FrC) ; Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Band 9,3): Nikochares - Xenophon: Einleitung, Übersetzung, Kommentar — Heidelberg: Verlag Antike, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.52132#0414
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Δανάη (fr. 9)

409

Archinos (PAA 213880; vgl. Judeich 1895 [RE Archinos Nr. 2], Rhodes 1981,
431 ad Arist. Ath. pol. 34,3, Sommerstein 1996a, 189 ad Ar. Ran. 367, Pirrotta
2009, 280-1 ad Plat. com. fr. 141) aus dem Demos Kode (Aeschin. 3,187. 195;
Schol. Aeschin. 3,181,414. 3,195,438a Dilts) war ein bedeutender athenische
Politiker in den letzten Jahren des 5. Jh. v.Chr. Die von Aristophanes (wenn
die Angaben der Scholien richtig sind) thematisierte Kürzung des Solds der
Komödiendichter ist der früheste Hinweis auf seine politische Tätigkeit.
Nach dem Ende des Peloponnesischen Krieges setzte er sich zusammen mit
Theramenes, Anytos, Kleitophon und Phormisios für eine gemäßigte De-
mokratie (πάτριος πολιτεία) ein (Arist. Ath. pol. 34,3), und leitete dann von
Phyle aus zusammen mit Thrasybulos den Widerstand gegen die Dreißig
(Dem. 24,135, Aeschin. 2,176. 3,187). In der athenischen Politik nach dem Sturz
der Dreißig spielte er eine wichtige Rolle: Er sorgte dafür, dass die Zahl der
Anhänger der Dreißig, die nach Eleusis auswandern wollten, nicht zu groß
wurde (Arist. Ath. pol. 40,1), widersetzte sich dem Versuch des Thrasybulos,
allen denen, die vom Piräus nach Athen zurückgekehrt waren, das Bürgerrecht
zu verleihen, durch eine γραφή παρανόμων (Arist. Ath. pol. 40,2, Aeschin.
3,195, [Plut.] Vit. X orat. 835f-6a [Lys. fr. 52a Carey], Schol. Aeschin. 3,195,438
Dilts [Lys. fr. 52c Carey], Phot. Bibi. cod. 262, 490a3-5 [Lys. fr. 52b Carey]),
brachte ein Dekret ein, durch das die Personen, die mit Thrasybulos in Phyle
gekämpft hatten, belohnt wurden (Aeschin. 3,187-90, Agora inv. I 16. I 16b.
I 17. I 18. I 93; vgl. Taylor 2002), und sorgte dafür, dass einer der aus dem
Exil zurückgekehrten Demokraten, der die Amnestie zu verletzen versuch-
te, als mahnendes Beispiel getötet wurde (Arist. Ath. pol. 40,2); 401/0 v.Chr.
wurde schließlich auf seine Veranlassung ein Gesetz erlassen, nach dem ein
Angeklagter, welcher der Meinung war, dass die Anklage gegen die Amnestie
verstoße, eine παραγραφή einreichen konnte und zunächst die Rechtmäßig-
keit der Anklage verhandeln lassen konnte (Isoc. 18,2-3; vgl. Rhodes 1981,
473 ad Arist. Ath. pol. 40,1). Wesentlich beteiligt war er an der Einführung
des ionischen Alphabets unter dem Archon Eukleides 403/2 v.Chr. (vgl.
Theopomp. FGrHist 115 F 155 ap. Phot, σ 61 = Sud. σ 77 [Paus. att. σ 3], Schol.
Dionys. Thrac. GG 1.3 p. 183,17-20) und verfasste darüber offenbar eine eigene
Schrift (vgl. Thphr. fr. 681 Fortenbaugh ap. Syrian. in Arist. Met. p. 191,29-30
Kroll). Bezeugt ist auch ein Epitaphios (Phot. Bibi. cod. 260, 487b34-5, vgl. Plat.
Menex. 234b; dass Archinos einzelne Reden veröffentlichte, bezeugt [Plut.]
Vit. X orat. 832e). Nach Dem. 24,135 war Archinos auch mehrmals Stratege.

zeitlich weiter von der in den Fröschen erwähnten Kürzung des Solds der Dichter
weggerückt würde.
 
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