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Orth, Christian; Nicochares
Fragmenta comica (FrC) ; Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Band 9,3): Nikochares - Xenophon: Einleitung, Übersetzung, Kommentar — Heidelberg: Verlag Antike, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.52132#0439
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434

Anhang

FrC 9.3 Nikochares - Xenophon
Nikochares fr. 1:
30-1 Anm. 25: Für die Zuweisung der unter Nikomachos’ Namen überlieferten
Fragmente an den athenischen Tragödiendichter der klassischen Zeit spricht
sich auch F. Stoessl, zum Artikel Nikomachos (13), RE Suppl. 12 (1970), 895-6
aus (vgl. besonders 896,12-28).
Polyzelos fr. 2
314,6: Vgl. auch Plat. com. fr. 201,4 βόσκει δυσώδη Κέφαλον, έχθίστην νόσον.
Sannyrion fr. 9
407,12: Den Diskussionen ist hinzuzufügen: G. Mancuso, Ad PI. com. fr. 201 K.-A.,
RhM 155 (2012), 142-51, hier 144 Anm. 7. Mancuso hält für Ar. Ran. 367 eine
Bezugnahme auf Archinos für wahrscheinlicher als eine solche auf Agyrrhios
(da eine politische Tätigkeit von letzterem noch nicht so früh nachweisbar ist),
äußert Zweifel daran, dass Sannyrion und Platon tatsächlich beide Politiker
(Archinos und Agyrrhios) zusammen nannten, und nennt als Möglichkeiten,
dieses Problem zu lösen, eine Korrektur des Texts zu μήποτε δε εις Αγύρριον.
μέμνηται τούτου ... oder alternativ eine Interpretation von μέμνηται δε τούτων
als „meminit harum rerum“. Bei ersterer Lösung ist allerdings zu berücksich-
tigen, dass Sannyrions Danae aufgrund von fr. 8 wahrscheinlich auf etwa
407-404 v. Chr. datiert werden kann. Eine Erwähnung des Agyrrhios in die-
sem Stück hätte somit zur Folge, dass man den Beginn von seiner politischen
Karriere tatsächlich schon wenige Jahre vor 403 v. Chr. ansetzen müsste (was
m.E. gut möglich wäre). In diesem Fall spricht aber auch nichts dagegen, dass
Komödiendichter in dieser Zeit die Maßnahmen mit gleich zwei Politikern,
Archinos und Agyrrhios, in Verbindung brachten, ganz unabhängig davon,
wer nun tatsächlich für ein solches Dekret verantwortlich war.
 
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