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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2020 — 2021

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C. Die Forschungsvorhaben
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III. Drittmittel-geförderte Projekte
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21. EUCANCan: a federated network of aligned and interoperable infrastructures for the homogeneous analysis, management and sharing of genomic oncology data for Personalized Medicine
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https://doi.org/10.11588/diglit.61621#0273
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21. EUCANCan

Sogenannte Öffnungsklauseln der DSGVO im Bereich der medizinischen
Forschung ermöglichen es den EU-Mitgliedsstaaten, abweichende Regelungen in
nationalen Gesetzen zu treffen. Diese Öffnungsklauseln erfahren eine besondere
Relevanz für die Verarbeitung bestimmter Datenkategorien (z. B. genomische Da-
ten, Gesundheitsdaten) sowie bei der Einwilligung. Neben den Öffnungsklauseln
kann es durch eine unterschiedliche Auslegung von sogenannten unbestimmten
Rechtsbegriffen zu einer divergierenden Anwendung der DSGVO in den Mit-
gliedstaaten kommen.
Unsere Untersuchung zielt darauf ab, Überschneidungen und Unterschiede
in den Regelungen der Mitgliedsstaaten zu identifizieren, um das von der DS-
GVO geforderte Schutzniveau bei der Anwendung verschiedener für die EU-
CANCan relevanter Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung zu bestimmen.
Auf diese Weise können die Einhaltung der relevanten datenschutzrechtlichen
Bestimmungen des europäischen und nationalen Rechts vorbereitet werden und
die rechtlichen Pflichten anhand der Anwendungsfälle der EUCANCan-Mit-
gliedsprojekte definiert werden. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für das
Policy Framework von EUCANCan. In einem weiteren Schritt wird das Frame-
work auf der translationalen Ebene ausgeweitet, um die Einbindung von Kanada
in das Konsortium zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits eine vergleichende Studie zwischen
dem deutschen und dem spanischen Rechtsrahmen für Gesundheits- und Ge-
nomforschung durchgeführt, die mehrere Punkte umfasst. (1) Die Bedingungen
für die Einwilligung. (2) Die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs einer
Einwilligung. (3) Das öffentliche Interesse als Faktor in der Abwägung zwischen
widerstreitenden Rechtspositionen und wie es verfassungsrechtlich zu verankern
ist. (4) Voraussetzungen für die Datenverarbeitung zur medizinischen Diagnose,
Gesundheit, Sozialfürsorge oder Behandlung. (5) Verarbeitung für wissenschaft-
liche Forschungszwecke. (6) Technische und organisatorische Maßnahmen als
Bedingung und Einschränkung für die Verarbeitung von genetischen Daten und
Gesundheitsdaten. (7) Liste der Verarbeitungsvorgänge, die eine Datenschutz-
Folgenabschätzung erfordern. (8) Regeln für die Benennung von Datenschutz-
beauftragten. (9) Regeln für die Übermittlung in Drittländer. (10) Garantien für
die Verarbeitung für wissenschaftliche Forschungszwecke sowie Ausnahmen und
Abweichungen bei der Verarbeitung für diesen Zweck.
Wir sind zuversichtlich, dass diese Studie ein tragfähiges Fundament für
zukünftige rechtliche Untersuchungen darstellt, auf dem weitere Schritte zur
standardisierten Verarbeitung von Krebsdaten, auch im transnationalen Kontext,
aufbauen können.

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