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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0026
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

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übergegangen zu sein. Es enthält eine Fülle von handschriftlichen Marginalien, von
denen die auf f. A ii a - C iiii b von Lenglin, die auf f. D i a - I iiii a von Hubert stam
men. Dieser gibt außer den sonst üblichen Inhaltsstichworten an zwei Stellen auch
Namen, die uns über den Text hinaus wichtige Hinweise geben.
2. Das Exemplar der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel (Signatur: 195
Theol), das unserem Textdruck zugrunde gelegt ist, trägt von Hedios Hand die Wid
mung: »Clariss[imo] Dfomino] Johanni Teüschelio. Pro mercatu nundinali. 1546.
Cfaspar] Hedio.« 18 Es ist also Teuschel von Hedio geschenkt worden, wahrscheinlich
druckfrisch auf der Straßburger Frühjahrsmesse von 1546 erstanden und als »Meß-
krom« (mercatus nundinalis - Meßgeschenk) mitgebracht. Das Wolfenbütteler Exem
plar ist in einen Mischband eingebunden und trägt die handschriftliche Blattzählung 91
bis 127, wobei 126 zweimal erscheint.
Der Inhalt. Als Anlaß der Schrift bezeichnet Bucer das Erscheinen der anonymen
Schmähschrift >Abconterfeytung<. Ehe er sie widerlegt, will er der Gemeinde in Bonn
durch die Auslegung des 120. Psalms Trost zusprechen. Schon immer waren die Kinder
Gottes den Pfeilen der »gifftigen Zungen« ausgesetzt. Nach der Wiedergabe des Psalm
textes wird die Überschrift erklärt, eine Zusammenfassung der Grundgedanken gegeben
und jeder einzelne Vers in seelsorgerlicher Weise ausgelegt (f. A2a- Cjb).
Der polemische Teil umfaßt zwei Drittel des Gesamtumfangs. Bucer hat die in der
>Abconterfeytung< breit gestreuten und sich zum Teil wiederholenden Anschuldigun
gen systematisch geordnet und in zwei Abschnitten zusammengestellt. Er setzt sich mit
fünf sachlich-allgemeinen und elf persönlichen Anwürfen des Gegners auseinander.
Im ersten Abschnitt dieses zweiten Teils der Schrift (2, a) geht es um die Lehre der
Reformation, im besonderen die Verkündigung Bucers und ihre Folgen für das kirchli
che, soziale und politische Leben. Bucer bestreitet und widerlegt, daß die Reformation
und die evangelische Predigt
1. das Leben der Kirche zerstört und die Gemeinden verwirrt,
2. die hierarchische Ordnung der Kirche aufgelöst,
3. die traditionellen Formen des gottesdienstlichen Lebens abgeschafft,
4. die Kirchengüter der weltlichen Obrigkeit übereignet und
5. die Bauernaufstände verursacht und ausgelöst habe (f. D1 a - F 2 b).
18. Johann Teuschel (Teuschlein, Tüschel, Tüschlein) stammte aus Kirchheim/Teck, hatte in
Tübingen studiert und promoviert und war - vermutlich über den Baseler Humanistenkreis - mit
Caspar Hedio befreundet. Seit 1534 bekleidete er die Stelle eines Advokaten im Straßburger Dom
kapitel und scheint sich anfangs zur protestantischen Seite gehalten zu haben. Später trennten sich
seine Wege von denen Hedios. Teuschel vertrat die Sache des Interims. Mit dem bischöflichen
Kanzler Welsinger nahm er an den Interimsverhandlungen mit dem Kaiser in Köln teil. Vgl. Hand
schriftenproben 1, S. 41; Röhrich, Gesch. 2, S. 199. - »Mercatus nundinalis« ist der »Meßkrom«,
d. h. das Geschenk, das man anläßlich eines Jahrmarktes - hier handelt es sich um die Frühjahrs
messe 1546 - einem Freunde zu machen pflegte. Vgl. dazu Ch. Schmidt: Wörterbuch der elsässi
schen Mundart. Straßburg 1901. Sp. 205; Martin - Lienhart 1, Sp. 517. Es wäre denkbar, daß das
Geschenk der Bucerschrift an Teuschel eine Werbung Hedios an den Freund im anderen Lager sein
sollte, eine Art Information für den »male informatum ad melius informandum amicum«. Dann
hätte dieses Messe-Geschenk eine kirchenpolitische Bedeutung gehabt. — Ich verdanke diesen
Hinweis und die Hilfe bei der Entzifferung der Widmung H. G. Rott in Straßburg.
 
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