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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0118
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

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Katastrophe von 1534/35 entwickelt 7 . Der Titel dieser Schrift lautet: >Ein bedencken
und erinnerung auff die Predigen, so auff den Sontag nach Corporis Christi iii. junii alhie
zu Strasburg seind geprediget worden. Anno xlviiiA. Den Verfasser kennen wir nicht.
Bucer vermutet ihn in den Kreisen der »Epikuräer«, jener Gruppe von liberal-libertini-
stischen Humanisten, die ihm als solche zum ersten Mal auf der Straßburger Synode von
1533 entgegengetreten war 9 . Ihre Wortführer waren damals Anton Engelbrecht, Wolf
gang Schultheiß und Johann Sapidus gewesen 10 . Jetzt, fünfzehn Jahre später, stand
Engelbrecht im Dienste des Domkapitels zu Köln 11 , während Schultheiß, dem der Rat
1535 das Amt als Pfarrer von Schiltigheim genommen hatte, noch in Straßburg lebte.
Von ihm wußte man, daß er Verbindung mit den Kreisen hatte, die die offizielle Kirche
unter Bucers Führung kritisierten und ablehnten. Zugleich hielt er Verbindung zu jenen
Kreisen des Stadtadels, die um der Sicherung des Friedens und ihres Besitzes willen die
Annahme des Interims befürworteten. Es gibt zu denken, daß zwei Jahre später der Rat
denselben Wolfgang Schultheiß aufgrund des Interims und mit Zustimmung von Bi
schof Erasmus von Zabern als Pfarrer der reduzierten Alt St. Peter-Kirche einsetzte. So
erscheint es naheliegend, in Wolfgang Schultheiß den Verfasser der erwähnten Schrift zu
vermuten 12 .
7. Vgl. R. Stupperich: Das Münsterische Täufertum. Münster 1958; RGG 6, Sp. 6oiff.; Wendel,
eglise, S. 113.146.
8. Trotz vieler Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, in den einschlägigen Bibliotheken und
Archiven diese Schrift aufzufinden. Titel und Inhalt referiert B. im »Summarischen vergriff< (f. A 4 b
— B ib) so ausführlich, daß man sie nahezu rekonstruieren kann. Wahrscheinlich war sie gar nicht
als öffentlicher Druck erschienen, sondern nur handschriftlich vervielfältigt worden. Sie scheint
vornehmlich in den Kreisen des Stadtadels verbreitet worden zu sein, der die Annahme des Interims
befürwortete und die Aussöhnung der Stadt mit der kaiserlichen und päpstlichen Seite — aus offen
bar sehr verschiedenen Motiven - anstrebte. Vgl. dazu W. Bellardi-. Bucers »Summarischer Ver
griff« und das Interim in Straßburg. In: ZKG 85. 1974. S. 64ff.
9. Mehrfach im »Summarischen vergriff< erwähnt, so z. B. f. E zf. Uber die Epikuräer vgl.
Anm. 201 zum Text (f. E 2b).
10. Uber Anton Engelbrecht vgl. W. Bellardi, Anton Engelbrecht, S. 183 ff. Zu Wolfgang
Schultheiß vgl. Täuferakten 7, S. 66, Anm. 14; Adam, S. 204.209; W. Bellardi, Wolfgang Schult
heiss.
11. F. Wendel, Resume, S. 9, vermutet, Engelbrecht sei der Verfasser der Schrift gegen die
Predigten vom 3. Juni gewesen. Doch dies entbehrt der Grundlage. E. kehrte erst um die Jahres
wende 1555/56 von Köln nach Straßburg zurück, nachdem er nach dem Tode seiner Frau (1544) die
Stadt verlassen hatte. Seine Kinder waren in Straßburg zurückgeblieben, und der Rat hatte sich
wiederholt mit ihrer Versorgung zu beschäftigen. Vgl. dazu W. Bellardi, Einleitung zu CCath 31,
1974, S. 6ff.
12. Für eine Autorschaft von Wolfgang Schultheiß spricht auch folgendes: In dem Exemplar des
»Summarischen vergriffs<, das sich im Straßburger Collegium Wilhelmitanum unter Kat.
Nr. 16126/7 befindet, stehen bei den Ausführungen über das >bedencken< von der Hand Johann
Lenglins, des Pfarres von St. Wilhelm, verschiedene Randglossen, die ein Hinweis auf Wolfgang
Schultheiß sein könnten, wie z. B. »Woelffisch teufelslehre«, »Gotlose vermanung des woelffischen
Epicurischen Teuffelischen lügenmauls« usw. Diese Eintragungen stammen vermutlich aus dem
Frühjahr 1549. - Für die Autorschaft käme möglicherweise auch Beatus Gerung, der Helfer an
St. Thomas, in Frage: Johann Marbach nennt ihn in seinem Brief an Fagius vom 25. Mai 1549 (TB
20, S. 74E) einen »vere lupus«. Vgl. dazu W. Bellardi, Die Geschichte S. 6yff. Aber Gerung hat
keine erkennbare Beziehung zu den »Epikuräern«.
 
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