DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
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mit Sicherheit angeben: Der »Summarische Vergriff< hat am 2. Juli 1548 die Druckerei
Johann Knoblochs d. Ä. in Straßburg verlassen15. Daß sich der Drucker nicht nannte,
kann nicht verwundern: Die kaiserliche Polizeiordnung, im April 1548 im Reichsrat
beraten und am 30. Juni erlassen, untersagte ausdrücklich, »Schmähschriften gegen die
katholische Religion« zu drucken16. Das mag auch die Tatsache erklären, daß sich die
Polemik im »Summarischen Vergriff< fast ausschließlich gegen die »epikurische Läster-
schrift« von Anfang Juni richtet und Wörter wie Interim, katholisch u. ä. vermeidet.
Trotzdem war es nicht schwer, den Druck als »Schmähschrift« zu registrieren. Das
Fehlen eines Impressums muß man als Selbstschutz des Druckers verstehen.
Obwohl der Rat der Stadt - das erfahren wir aus seinem Schreiben an Karl V. vom
8. September 154817 - alle noch greifbaren Exemplare des »Summarischen Vergriffs<
hatte einziehen lassen, sind uns noch mindestens sechs Drucke erhalten geblieben: je
zwei in der Biblioth. Nat. Universit. Strasbourg und im Collegium Wilhelmitanum
(Thomasstift) Straßburg, je eines im Arch. St. Thomas (AST) Straßburg und im Briti-
schen Museum, Dep. Printed Books in London. Eine lateinische Übersetzung aus der
Feder Konrad Huberts - vermutlich 1550/51 entstanden - ist gekürzt in den Tomus
Anglicanus (Basel 1577), S. 173-184 aufgenommen worden18. Francois Wendelhat den
»Summarischen Vergriff< ediert und ihn unter Berücksichtigung des lateinischen Textes
aus dem Tomus Anglicanus ins Französische übersetzt: Martin Bucer, Resume som-
maire de la Doctrine Chretienne. Cahiers de la RHPR 33. Paris 19 5119. Damit hat
Wendel eine wertvolle Vorarbeit zu der vorliegenden Edition geleistet, die dankbar
benutzt worden ist.
In dem Exemplar des »Summarischen Vergriffs<, das sich unter Kat. Nr. 16126/7 im
Colleg. Wilhelmit. Straßburg befindet, hat Konrad Hubert dem Schluß »Die Prediger
und Pfarrer der Kirchen zu Strasburg, 2. Julii 1548« handschriftlich die Namen der
Prediger (Unterzeichner?) angefügt: »Nemlich D. Martinus Bucer, D. Caspar Hedio,
D. Johan. Marbach, M. Diebold Schwartz, M. Paulus Fagius, Johannes Lenglin, Cunra-
dus Schnell, Lucius Kiber.« Bucer war 1548 Superintendent des Kirchenkonvents,
Hedio Münsterprediger, Marbach Pfarrer an St. Nicolaus, Schwartz (Nigri) an Alt St.
Peter, Fagius an Jung St. Peter, Lenglin an St. Wilhelm, Schnell an St. Thomas und
Kyber Helfer am Münster (doch erst seit 1549)20.
Der folgenden Edition liegt der Druck des »Summarischen Vergriffs< zugrunde, der
sich im AST (vol. 75,6, f. 405 a-426b - Fotokopie Band 75,4, S. 789-832) befindet.
15. Vgl. Benzing, Buchdrucker; ferner W. Bellardi, Bucers »Summarischer Vergriff«, S. 64ff.
16. Pol. Cor. 4,2, Nr. 765.773.810.
17. Vgl. Anm. 13 und Pol. Cor. 4,2, S. 1078.
18. Bibi. Nr. 115.
19. Bibi. Nr. 96b.
20. F. Wendel, Resume, S. 10, Anm. 5, macht auf einen Irrtum Huberts aufmerksam: Lucius
Kyber ist erst seit 1549 Helfer am Münster, sein Name kann nicht unter den Unterzeichnern sein.
Dafür fehlt der Pfarrer von St. Aurelien, Johann Steinlin. Er gehörte im Sommer 1548 dem Kreis
der Straßburger Prediger an und war Parteigänger B.s. - Dieser Irrtum ist so zu deuten, daß es keine
Originalunterschriften in der Vorlage von Hubert gab. Wahrscheinlich hat er für seine lateinische
Übersetzung das in Anm. 12 erwähnte Exemplar benutzt. Es hatte wohl anfangs Lenglin gehört,
war aber - darauf lassen zahlreiche Randglossen Huberts im zweiten Teil schließen - dann in
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mit Sicherheit angeben: Der »Summarische Vergriff< hat am 2. Juli 1548 die Druckerei
Johann Knoblochs d. Ä. in Straßburg verlassen15. Daß sich der Drucker nicht nannte,
kann nicht verwundern: Die kaiserliche Polizeiordnung, im April 1548 im Reichsrat
beraten und am 30. Juni erlassen, untersagte ausdrücklich, »Schmähschriften gegen die
katholische Religion« zu drucken16. Das mag auch die Tatsache erklären, daß sich die
Polemik im »Summarischen Vergriff< fast ausschließlich gegen die »epikurische Läster-
schrift« von Anfang Juni richtet und Wörter wie Interim, katholisch u. ä. vermeidet.
Trotzdem war es nicht schwer, den Druck als »Schmähschrift« zu registrieren. Das
Fehlen eines Impressums muß man als Selbstschutz des Druckers verstehen.
Obwohl der Rat der Stadt - das erfahren wir aus seinem Schreiben an Karl V. vom
8. September 154817 - alle noch greifbaren Exemplare des »Summarischen Vergriffs<
hatte einziehen lassen, sind uns noch mindestens sechs Drucke erhalten geblieben: je
zwei in der Biblioth. Nat. Universit. Strasbourg und im Collegium Wilhelmitanum
(Thomasstift) Straßburg, je eines im Arch. St. Thomas (AST) Straßburg und im Briti-
schen Museum, Dep. Printed Books in London. Eine lateinische Übersetzung aus der
Feder Konrad Huberts - vermutlich 1550/51 entstanden - ist gekürzt in den Tomus
Anglicanus (Basel 1577), S. 173-184 aufgenommen worden18. Francois Wendelhat den
»Summarischen Vergriff< ediert und ihn unter Berücksichtigung des lateinischen Textes
aus dem Tomus Anglicanus ins Französische übersetzt: Martin Bucer, Resume som-
maire de la Doctrine Chretienne. Cahiers de la RHPR 33. Paris 19 5119. Damit hat
Wendel eine wertvolle Vorarbeit zu der vorliegenden Edition geleistet, die dankbar
benutzt worden ist.
In dem Exemplar des »Summarischen Vergriffs<, das sich unter Kat. Nr. 16126/7 im
Colleg. Wilhelmit. Straßburg befindet, hat Konrad Hubert dem Schluß »Die Prediger
und Pfarrer der Kirchen zu Strasburg, 2. Julii 1548« handschriftlich die Namen der
Prediger (Unterzeichner?) angefügt: »Nemlich D. Martinus Bucer, D. Caspar Hedio,
D. Johan. Marbach, M. Diebold Schwartz, M. Paulus Fagius, Johannes Lenglin, Cunra-
dus Schnell, Lucius Kiber.« Bucer war 1548 Superintendent des Kirchenkonvents,
Hedio Münsterprediger, Marbach Pfarrer an St. Nicolaus, Schwartz (Nigri) an Alt St.
Peter, Fagius an Jung St. Peter, Lenglin an St. Wilhelm, Schnell an St. Thomas und
Kyber Helfer am Münster (doch erst seit 1549)20.
Der folgenden Edition liegt der Druck des »Summarischen Vergriffs< zugrunde, der
sich im AST (vol. 75,6, f. 405 a-426b - Fotokopie Band 75,4, S. 789-832) befindet.
15. Vgl. Benzing, Buchdrucker; ferner W. Bellardi, Bucers »Summarischer Vergriff«, S. 64ff.
16. Pol. Cor. 4,2, Nr. 765.773.810.
17. Vgl. Anm. 13 und Pol. Cor. 4,2, S. 1078.
18. Bibi. Nr. 115.
19. Bibi. Nr. 96b.
20. F. Wendel, Resume, S. 10, Anm. 5, macht auf einen Irrtum Huberts aufmerksam: Lucius
Kyber ist erst seit 1549 Helfer am Münster, sein Name kann nicht unter den Unterzeichnern sein.
Dafür fehlt der Pfarrer von St. Aurelien, Johann Steinlin. Er gehörte im Sommer 1548 dem Kreis
der Straßburger Prediger an und war Parteigänger B.s. - Dieser Irrtum ist so zu deuten, daß es keine
Originalunterschriften in der Vorlage von Hubert gab. Wahrscheinlich hat er für seine lateinische
Übersetzung das in Anm. 12 erwähnte Exemplar benutzt. Es hatte wohl anfangs Lenglin gehört,
war aber - darauf lassen zahlreiche Randglossen Huberts im zweiten Teil schließen - dann in