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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0123
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EIN SUMMARISCHER VERGRIFF

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18. Vom heiligen Abendmahl (Abendmahl I): Das Abendmahl wird - gemäß seiner
Einsetzung - zum Gedächtnis unseres Herrn Jesus Christus gefeiert und dient der
Stärkung des Glaubens und des neuen Lebens. - (1) Es wird von wahren Christen in der
Gemeinde der wahren Christen gehalten. (2) Ihm geht eine Vorbereitung der Tischge-
nossen voraus. (3) Zu ihm gehört das Opfer für die Armen. (4) Es beginnt mit der
Danksagung. (5) Nach den Einsetzungsworten werden die Elemente in beiderlei Gestalt
ausgeteilt. Es schließt mit dem Lobpreis Gottes.
19. (Abendmahl II): Leib und Blut Christi im Abendmahl - das Brot ist die Gemein-
schaft des Leibes, der Kelch die des Blutes Christi. Die Substanz von Brot und Wein
bleibt unverändert, doch wird im Glauben Jesus Christus als Speise des ewigen Lebens
zur Vergewisserung seiner Gegenwart selbst empfangen.
20. Die Bußzucht: Die Bußzucht ist Gottes Arznei gegen das Sündigen. (1) Wir
achten auf einander und halten die Sünder heimlich zur Besserung an. (2) Die hartnäk-
kigen Sünder werden vor der Gemeinde verwarnt und ermahnt; hören sie nicht, werden
sie vom Abendmahl ausgeschlossen. (3) Wer der Gemeinde Anstoß und Ärgernis gege-
ben hat, wird so lange »zur Buße gebunden«, bis er vor der Gemeinde Besserung gelobt
und bewiesen hat. (4) Die öffentliche »Lösung« (Absolution) ist für den Reumütigen
wie für die Gemeinde Trost und Stärkung des Glaubens.
21. Von der heiligen Ehe: Die Ehe ist Gottes gnädige Ordnung. Sie soll in seinem
Namen eingegangen werden und wird durch Wort und Gebet vor der Gemeinde bestä-
tigt. (Eine Ehescheidung regelt sich nach der kirchlichen Tradition und den kaiserlichen
Gesetzen.)
22. (Die täglichen Versammlungen): Gott will, daß die Gläubigen durch tägliche
Versammlungen unter Wort, Ermahnung und Gebet sich in ihrer Gemeinschaft stärken
lassen.
23. Von Feiertagen: Die Heiligung der Feiertage besteht im Ruhen von aller Arbeit,
im Besuch der Gottesdienste, im Empfang der Sakramente und in der Darbringung des
Opfers für die Armen.
24. Gedächtnis der Heiligen: Das Gedächtnis der in Christus Vollendeten (Heiligen)
hat nicht Menschen zu verherrlichen, sondern das Angebot der Gnade Gottes für die
Lebenden zu bezeugen.
25. Von christlichem Fasten: Das freiwillige Fasten ist besonders in Zeiten der Heim-
suchung eine gute Bußübung und hilft zur Stärkung des Glaubens.
26. Von Besuchung der Kranken: Das Besuchen der Kranken und ihre Versehung
mit Wort, Gebet und Sakrament gehört zum Hirtendienst der Gemeinde.
27. Von den Verschiedenen: Die Toten sollen von der Gemeinde zu Grabe geleitet
werden. Dabei sind die Lebenden zu Buße, christlichem Leben und der Hoffnung auf
das ewige Leben zu ermahnen. Auch dabei ist der Armen durch ein Opfer zu gedenken.
28. Die Gemeinschaft der Kirchen: Wir erkennen alle Gemeinden, in denen Gottes
Wort lauter verkündigt wird, als wahre Kirchen an und halten mit ihnen Gemeinschaft,
auch wenn in den äußeren Ceremonien Unterschiede bestehen.
29. Von der Obrigkeit: Die Obrigkeit versieht ein göttliches Amt, dessen Träger
ernste Christen sein sollten. Ihr haben die Gemeinden um Christi willen Gehorsam zu
leisten.
 
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