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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0213
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3. WEGEN ABSCHAFFUNG GROBER LASTER

209
scheinlich um 1700). Einzelne Abschnitte sind gekürzt, fremde und mundartliche Wör-
ter ersetzt. Die Textvarianten sind in App. 1 notiert.

Verfasser und Datierung
Als Verfasser nennt der Titel Zell, Bucer, Fagius und Marbach. Die Diktion des Beden-
kens legt die Vermutung nahe, daß zum mindesten der erste Entwurf von Paul Fagius
stammt. Dafür spricht die auffällige Häufung der alttestamentlichen Zitate. Fagius
lehrte Hebräisch und Altes Testament an der Hohen Schule in Straßburg. Die vorgetra-
genen Beschwerden sind weniger theologisch als pragmatisch begründet. Sicher ist die
endgültige Formung Bucer zuzuschreiben. Das entspricht seiner auch sonst, z. B. in der
Zusammenarbeit mit Konrad Hubert, bekannten Arbeitsweise in jenen Jahren. Wäh-
rend die Namenfolge der Verfasser auf dem Titelblatt dem Dienstalter entspricht, wird
im Ratsprotokoll vom 23. Mai 1547 (AST 176, f. 442ff.) Bucers Name als erster ge-
nannt: »Lectum Montag, den 23. Maij 1547. Bedacht vff der prediger schrifft, so sie
vbergeben, auffrichtung guter Ordnung vnd Kirchendisciplin - durch Herrn Peter Stur-
men, Hrn. Claus Kniebissen, Jacob Meyeren vnd Bastian Erben freitag, den 22. April
ao. 47 bedacht. Montag, den 11. April jüngst haben die Prediger, nemblich H. Martin
Butzer, M. Matheus Zell, M. Paulus Vagius vnd D. Hanns Marpach volgende puncten
vor vns Herren Räth vnd XXI furbracht ...« Auch daran wird deutlich, daß Bucer
maßgeblich an dem Bedenken beteiligt gewesen ist. Das Ratsprotokoll spricht übrigens
sowohl von Ordnung als auch von »Kirchendisciplin«.
Die Datierung ist nach den Angaben der Hs. wie des Ratsprotokolls gesichert: Die
Schrift ist Anfang April 1547 verfaßt, am 11. April dem Rat übergeben, am 22. April
gelesen und am 23. Mai beantwortet worden.

Der Inhalt
Nachdem in der Einleitung die Forderung, Gottes Geboten zu gehorchen, mit vielen
biblischen Zitaten begründet worden ist, werden im ersten Teil die Mißstände im öf-
fentlichen Leben der Stadt beschrieben, wobei die Aufzählung sich nach den zehn
Geboten richtet. In einem zweiten Teil fordern die Prediger vom Rat Maßnahmen zur
Abstellung der »groben Laster« und eine Erneuerung des Lebens durch Aufrichtung
von Ordnung und Zucht.
1. Die Mißstände und ihre Abstellung: (1) Irrlehrer gefährden den Glauben. Sie sind
nach den Kirchen- und Zuchtordnungen zurechtzuweisen, zu belehren oder zu bestra-
fen. (2) Die Unwissenheit der Gemeinden ist ein Grund für die Mißachtung der Gebote
Gottes. Deshalb ist eine gründliche Unterweisung von Jung und Alt und ein Gehor-
samsgelöbnis zu fordern. Das gilt vor allem für Kinder, Jugendliche und das Gesinde.
Voraussetzung für diesen Unterricht ist eine Neuabteilung der Pfarrbezirke. Es gehört
zur Pflicht einer christlichen Obrigkeit, auch durch organisatorische und rechtsverbind-
liche Maßnahmen die Geltung der Gebote Gottes in der Stadt zu sichern. (3) Der Miß-
 
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