Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0249
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
4. FORM VFF WAS WEISS

245

Dokument 4
Form vff was weiß die wäre Christliche gemeinschafft
solle eingangen vnd gehalten werden.
August 1547
Wie zu Anfang des Jahres 1546 die große Denkschrift der Straßburger Prediger >Von
der Kirchen mengel vnnd fähl< trotz des nochmaligen Drängens in der >Errinnerung an
die Obrigkeit< vom Juli 1546 ohne sichtbare und nachhaltige Wirkung geblieben war, so
hatte sich auch nach dem >Bedencken wegen Abschaffung grober Lasten vom April
1547 nur wenig verändert. Es hatte verschiedene Beratungen mit dem Rat und einer
Zuchtkommission gegeben, und die wöchentlichen Bettage waren eingerichtet worden.
Im übrigen war im wesentlichen alles beim alten geblieben. So hatte eine wachsende
Ungeduld die Straßburger Gemeinden, eine zunehmende Unruhe den Kreis ihrer Predi-
ger ergriffen. War der Rat ernstlich gewillt oder war er dazu gar nicht mehr in der Lage,
dem Verlangen nach einer Erneuerung der Kirche nachzukommen? Die Ereignisse der
Zeit bedrohten nicht nur die Existenz der Freien Reichsstadt, sie brachten auch der
Kirche des Evangeliums größte Gefahr.
Nach dem Muster der großen Programmschrift Won der Kirchen mengel vnnd fähl<
hatten sich inzwischen - zum mindesten an St. Thomas und Jung St. Peter - »Christli-
che Gemeinschaften« gebildet. Sie brauchten eine Ordnung, die grundsätzlich und
praktisch das zusammenfaßte, was dem Ziel der Erneuerung der Gemeinden, der Evolu-
tion der Kirche, dienen sollte. So entstand die Schrift >Form, vff was weiß die wäre
Christliche gemeinschafft solle eingangen vnd gehalten werdern. Sie ist keine völlig neue
Arbeit, sondern stellt eine in ihren Einzelheiten bezeichnende Erweiterung und Ausar-
beitung des Kernstücks des genannten Bedachts dar. Wichtige Abschnitte entsprechen
wesentlichen Stücken jener Schrift. Deshalb wird auf diese fünf Seiten des Bedachts vom
Januar 1546 - f. 19b - f. 21 b - an entsprechender Stelle im 2. Apparat noch einmal
hingewiesen.
Die vorliegende Schrift hat in den »Christlichen Gemeinschaften« eine große Bedeu-
tung gehabt. Sie ist nicht nur auf verschiedenen Konventen und Generalkonventen
verlesen und besprochen worden, sie hat offenbar auch als eine Art Katechismus ge-
dient. Als Johannes Lenglin, der Pfarrer von St. Wilhelm, sie auf dem letzten uns be-
kannten Generalkonvent am 27. August 1549 verlesen hatte, wurde sie in der Debatte
mehrfach als »ordo« bezeichnet. Martin Schalling nennt sie dort sogar »ordo fratrum«.
Vgl. W. Bellardi, Die Geschichte, S. 182 (das Protokoll des Generalkonvents von Leng-
lins Hand). Deshalb sind auch die Angaben auf den Titelblättern (s. unten) zutreffend.
Die Schrift hat sicher gerade in der Jung St. Peter-Gemeinschaft, die ja mehrere Jahre
hindurch Zentralgemeinschaft war, eine große Rolle gespielt. Zum Einzelnen vgl.
Adam, S. 192E; W. Bellardi, Die Geschichte, S. 30. 40. 181 ff.; Ratsprotokolle 1547, f.
64. 67. 604.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften