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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0279
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5. KURTZER VNDERRICHT VND GRUNDE

2-75

verrachtung der heyligen feyre des herren166, verlassung167 der gebett, opffers vnd
Sacramenten; Offenliche ongehorsame vnnd Verachtung der vorgesetzten oder verwar-
lassung168 vnd verontrawen1 der vnderthanen; Greulichs vnnd beharrens zorrenwu-
ten169, schelten vnd holderen170, öffentliche uvnd beharrliche feindtschafft, neydtra-
5 gen171 vnd haß vbenu, ongebürlichs schlagen, verwunden vnd am leyb Verletzung;
Öffentliche vnnd beharliche onzucht in Worten vnd geberden, hureyv, ehebruch, trunk-
kenheit, gar heydnischer muttwillen vnd vberfluß in essen, trincken, kleideren vnd
anderm geprauch der dingen, die zu leyblichen wollust mißbraucht werden; Allesw
wissentlich beschweren172, vervortheylen173 vnd betriegen des nechsten in zeyttlichem
io gütt, verstockte vnd beharrende verlassung der verwanten vnd gantz dürfftigen;
Schandtlicher vnd beharrender müssiggang174; Alles schedlich, gefehrlich vnd verhar-
rends175 | [115 b] | affterreden vnd sehenden176 des nechsten, alle wissende falsche zeüg-
nüß.
Vnnd allein von wegen solcher so gar groben vnnd wissentlichen sünden, die nieman
15 lassen theyl oder gemein haben an Christo vnd seinem reych, sollen die leutt den gemei-
nen Seelsorgern, lehrern vnd vermanern an stat der gantzen gemeinden fürbracht177 vnd
von denn selbigen vor beruffen178 vnd gestrafft werden. Ob wol die besondere brüder-
liche Warnung geschehen solle in allem, darin man sicht den bruder nitt richtig im weg
des herren wandlen vnd sich selb in gefahr füren der schweren sünden.
2.0 Zum sibenden: Ava iemandx vor die gemeinen Seelsorger beruffen wurdt von wegen
solcher so gar schweren sünden, - es were, das die that so offenbar were oder das ein
solcher durch die zeugen179 were angezeygt worden - vnd eyn solcher bekhennet seine
sünde vnd erbotte sich zur besserung, Da sollen die Seelsorger als getrawe vnnd kluge180
außspender der geheymnüssen Gottes181 wol acht haben, was rew vnd leydt der sünden
25 sie bey solchen befinden vnd wie das verheissen der besserung von hertzen gehe. Wa
daran zweyffel, sollen sie iny ein zeyt heyssen vom h. Abentmal stillstahn2182 vnd
t) vntrewen B. — u)-u) add. am Rand (B, C im fortlaufenden Text). — v) add.: vnd B.
w) als B. - x)—x) add. am Rand. - y) im B; ihn heissen ein zeitlang C. — z) still halten B.
166. Der Gottesdienste.
167. Unterlassung.
168. Im Stich lassen.
169. Zorneswüten (Ausbruch unbeherrschten Zorns).
170. Wilde Reden führen.
171. Gehässig sein.
172. Schädigen, belasten.
173. Übervorteilen.
174. Ständiges Nichtstun.
175. Wiederholtes (Verleumden).
176. Verleumden.
177. Zugeführt.
178. Zuvor vorgeladen.
179. Tatzeugen.
180. Vom abhalten von den Sacramenten. [Marg.J.
181. Vgl. iKor 4,1: Haushalter über Gottes Geheimnisse.
182. Sich fernhalten von.
 
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