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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0283
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5. KURTZER VNDERRICHT VND GRUNDE

2-79

dem gebot des herren solten für die gemeinen Seelsorger bracht werden, so solle ein
yeder haußvatter dseine soe ongehorsamed für die selbigen bringen, damit sie nach dem
befelh des herren auch als vill als204 von der gantzen gemeinde christi gestraffet vnd zur
besserung ermanet werden. Wie sich dan solche weyber oder töchter beweysen, zur
5 bußf begeben205 oder nicht, demnach solle dan gegen jnen gehandlet werden nach8 vor
vermelter Ordnung des herrenn.
Wa nun die leut in predigen von dieser gemeinschafft vnd Ordnung christlicher zücht
für vnd für fleyssig vnderrichtet vnd solche gemeinschafft vnd Ordnung erzelter massen
vnd fleyß würde angefangen vnnd gevbet, weyl es dan des herren so ernster befelh vnd
io | [n8b] | werck ist, mage daran kein Christ zweyfflen, der herre werde auch sein ge-
deyen vnd segen darzu herrlich gebenn206.
Antwort vff die sorgh des anstoß vnd onrhats207,
so etliche auß diesem werck besorgen.
Erster gegenwurff208.
15 Erstlich zweyffeln [einige] wenigfe], in solche gemeinschafft vnd gehorsame christlicher
zücht werden sich gar wenig burger begeben. So dan der vill1 grösser hauff der burger
sie hiezu nit begeben vnd doch auch wollen Christen gehalten sein vnd gemeinschafft des
h. Abentmals, gebetts vnd tauffs vnd alles christlichen bruchs209 haben, so werde es ein
gefehrliche Spaltung vnder den bürgeren erwecken, das beyde theyl einander neyden210
20 vnd verachten werden. Die sich in solche gemeinschafft nit begeben, werden die, so sich
drein begeben, verspotten vnd sagen: Das sind vnsere heyligen brüder, das sind die
reynen, die gesünderten211 von der weit vnd dergleychen. Die begebnen aber in dieJ
christliche zücht werden die anderen verurtheylen212, für onchristen vnd heyden ver-
schetzenk213, sich selb erhöhen vnd in geystlichen stoltz fallen, darauß dan bitter vnd
25 vffrurisch disputieren214 vnd zanck entstohn vnd weytteren anstoß vnnd ergernüß
geperenn.

d)-d) fehlt B. - e) add. — f) besserung B. - g) fehlt B.
h) frag B. - i) fehlt B. - j) der B. - k) versetzen B.
204. So viel als.
2.05. Umkehren, sich bessern.
2.06. Damit endet der Grundsatzteil der Denkschrift. Es folgt die Widerlegung möglicher Ein-
wände, wie sie wahrscheinlich in der Besprechung am Vortage bereits erhoben worden waren - vgl.
die Einleitung.
207. öffentlicher Schaden.
208. Einwand.
209. Kirchliche Sitte (Brauch).
210. Hassen.
211. Die Abgesonderten (»Besonderen« — im NT: Pharisäer).
212. Aburteilen, richten.
213. Gering achten.
214. Aufrührerische Forderung in Aufläufen (Demonstrationen) - vielleicht eine Erinnerung an
den Bauernkrieg.
 
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