Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0285
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
5. KURTZER VNDERRICHT VND GRUNDE

2.8l
begeben, vnd deren werden gewißlich nitt ein grosser hauffen sein. Der dritte theyl,
Vvnd leyder ser ein grosser hauff, istv deren, die sich selb der gemeinschafft der Sacra-
menten entziehen.
Nun, die von dem ersten theyl seind, die werden vorgesetzter Ordnung entweder
5 nachkommen oder nitt; kommen sie ir nach, so werden sie nichts thun, dann das gott
gebotten vnd wie es gott gebotten, vnd also in aller demut, vntherdenigkeit, dienstbar-
keit vnd höchster freuntlicheyt | [120a] | gegen menglich mitt Worten vnd wercken das
lehren vnd eyn exempel vortragen dessenw, das alle Christen zu jrem zeyttlichen vnd
ewigen heyl zuthun schuldig seind. Darauß hat man sich yex einiges argen224 nichts,
10 sonder aller gnaden vnd segen Gottes entlieh vnd gentzlich zuversehen225.
Wa aber deren vil oder wenig solcher Ordnung nit wurden nachkommen, sonder
vnder solchem schein ire nechsten verachten vnd onzeytig vrtheylen226, bitter vnd
vffrurische gezanck vnd disputieren anfahen, So werden inen die anderen rechtgeschaff-
nen ergebnen in christliche zücht das weren oder aber sie von sich außschliessenn vnd
15 der Oberkeyt befelhenn.
Vnd ob diese, die besser gesinneten, das versaumeten oder nit vermöchten zu verbie-
ten, so sollen doch one das die ordenlichen kirchenpflegery zu allen versamlungen, die
man christlicher zücht halben2 halten solle, beruffen werden227. Diese dan sampt der
oberkeyt haben solchen onzeytigen zenckern228 vnd falschen brudem wol zu weren,
20 das sie nieman betrieben229 vnd, weyl eyn oberkeyt das zuthun schuldig ist vnd mit
Gottes hilff thun khan, so mage siea mit Gott bGottes so ernstes11 gebott vnd befelh von
vorgesetzter gemeinschafft christlicher zücht in keinem weg von sorge wegen solcherr
falschen bruder verhinderen oder wehren. Dan als wenig man böses thun soll, das etwas
guts darmit gefordret werde, als wenig magc man ettwas guts, das Gott gebotten, vnder-
25 lassen, damit etwas arges verhietet | [izob] | werde. Mit thun, das gott gebotten vnd
drumb allweg muß gutt sein, muß man alles guts forderen vnnd böses verhieten vnd
abtreyben, nit mit beßthun230 oder guttes vnderlassen.
Also findt sichs, will ein Oberkeyt selb, das sie sich deren halben, die sich in vorge-
meldte christliche zücht begeben werden, vberal keins onrhats würt zu befahren0 ha-
30 ben231.
v)-v) wirt leyder ser ein grosser hauff sein B. - w) dießen B.
x) fehlt B. - y) kirchenpfeger A (Verschreibung). - z) halben halben A (Verschreibung).
a) sich B. - b)-b) so ein ernstes B. - c) soll B. - d) besorgen B.
224. Jedenfalls irgendwelchen Bösens.
225. Erwarten.
226. Vorschnell richten.
227. Es ist den Predigern offenbar sehr wichtig, dem Rat gegenüber zu betonen, daß bei allen
Versammlungen der »Christlichen Gemeinschaft« die Kirchenpfleger als Vertreter der Obrigkeit
anwesend sein können bzw. sollten. Neue kirchliche Aktivitäten der Evangelischen waren nach der
Unterwerfung unter den Kaiser für den Rat und die Stadt politisch gefährlich.
228. Zanksüchtigen.
229. Betrüben.
230. Böses tun.
231. Befürchten.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften