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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Geh. Staatsarchiv Berlin-Dahlem (Reg.Nr. Rep. 13, No. 5a, 2, f. 1-5) unter dem Titel
>Ein kurtzer bericht, so aus dem Martini Butzeri bedencken, weliches er auf das angestelte
Interim übergeben, getzogenM. Im Zweiten Weltkrieg sind diese Archivalien nach
Merseburg ausgelagert worden und gehören heute zum dortigen Zentralarchiv der
DDR. Die uns freundlich übersandten Fotokopien dieser Archivalie zeigen, daß es sich
nicht um einen wörtlichen Auszug, sondern um die Zusammenfassung der Stellung-
nahme Bucers zu den einzelnen Artikeln des Interims handelt. Auf acht Textseiten wird
der Inhalt des Briefmemorandums zusammengefaßt wiedergegeben. Dabei folgt dieser
>Austzog des butzers bedenckem der beschriebenen Reihenfolge der Artikel, wie Bucer
sie wählt, die von der der »Märzformel« abweicht. Nach Orthographie und Wortfor-
men weist dieser Auszug nach Mitteldeutschland. Da er sich in dem Geheimen Staatsar-
chiv der Brandenburger Kurfürsten befand, wäre es möglich, daß Johann Agricola
selbst diese Zusammenstellung, die die Hand eines Theologen verrät, auf den Wunsch
seines Kurfürsten und für ihn angefertigt hätte. Das Aktenstück selbst ist eine Abschrift,
die von einem Schreiber stammt.
Inhalt
Das >Briefmemorandum< setzt sich, wie schon erwähnt, aus drei Teilen zusammen:
Briefeingang, Anmerkungen und Kritik, Briefschluß. Die Artikel der Vorlage werden
ohne Zählung nur mit ihren Überschriften (nicht immer wörtlich) zitiert. Die Reihen-
folge, in der Bucer sie kommentiert, ist nicht die gleiche wie die der »Märzformel« oder
des endgültigen Textes vom 15. Mai 1548. Bucer übergeht die drei ersten Artikel, be-
spricht dann die Artikel 4, 6, 5 und 7 (Rechtfertigung) und wendet sich dann den Aussa-
gen über die sieben Sakramente (Art. 14-21) zu. Erst danach folgen die Themenkreise
Kirche (Art. 9-13), Meßopfer und -kanon (Art. 22-25) und Ceremonien (Art. 26).
Bucer hat die Reihenfolge offensichtlich von der Dringlichkeit der Thematik her selbst
bestimmt11 12.
Ihrem Grundzug nach ist Bucers Schrift mehr Erläuterung und kritischer Kommentar
als kontrovers-theologische Auseinandersetzung oder gar Polemik. Das spricht für
unsere Vermutung, daß das Kernstück die Bucerschen Notizen der ersten Tage sind, die
Bucer den Kurfürsten als Material für die Verhandlung mit dem Kaiser zustellen wollte.
Für eine systematische Ausarbeitung fehlte die Zeit. Gegen Ende, besonders bei der
Frage von Messe und Kommunion, werden die Ausführungen breiter und sind aufge-
11. Vgl. Pol. Cor. 4, S. 904, Anm. 4. Dieser Auszug aus dem Bedenken B.s liegt jetzt in Fotoko-
pie vor. Er verdiente eine eigene Darstellung.
12. Das erste Gutachten der Straßburger Theologen zum Interim vom 30. Mai (Welcher massen
das Interim den Christlichen Stenden Augspurgischer Confession ist vorgegeben vnd vfferlegt< -
AST 49,21, f. 245H.) beschränkt die Auseinandersetzung auf eine wesentlich kleinere Zahl von
Artikeln, folgt aber der Reihenfolge des endgültigen Textes vom 15. Mai. Es läßt sich mit dem
>Briefmemorandum< vom 4. April kaum vergleichen, da seine Anlage ganz anders ist. Es zitiert das
Hauptstück der >Propositio< und kommentiert es, behandelt sodann die wesentlichen Artikel des
Interims selbst und gibt schließlich Art. 26 »Von den Ceremonien« im Wortlaut mit entsprechender
Glossierung wieder. In der Polemik ist es wesentlich punktueller, weil es offenbar für die Straßbur-
ger Gemeinden bestimmt war. Vgl. unten S. 439ff-
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Geh. Staatsarchiv Berlin-Dahlem (Reg.Nr. Rep. 13, No. 5a, 2, f. 1-5) unter dem Titel
>Ein kurtzer bericht, so aus dem Martini Butzeri bedencken, weliches er auf das angestelte
Interim übergeben, getzogenM. Im Zweiten Weltkrieg sind diese Archivalien nach
Merseburg ausgelagert worden und gehören heute zum dortigen Zentralarchiv der
DDR. Die uns freundlich übersandten Fotokopien dieser Archivalie zeigen, daß es sich
nicht um einen wörtlichen Auszug, sondern um die Zusammenfassung der Stellung-
nahme Bucers zu den einzelnen Artikeln des Interims handelt. Auf acht Textseiten wird
der Inhalt des Briefmemorandums zusammengefaßt wiedergegeben. Dabei folgt dieser
>Austzog des butzers bedenckem der beschriebenen Reihenfolge der Artikel, wie Bucer
sie wählt, die von der der »Märzformel« abweicht. Nach Orthographie und Wortfor-
men weist dieser Auszug nach Mitteldeutschland. Da er sich in dem Geheimen Staatsar-
chiv der Brandenburger Kurfürsten befand, wäre es möglich, daß Johann Agricola
selbst diese Zusammenstellung, die die Hand eines Theologen verrät, auf den Wunsch
seines Kurfürsten und für ihn angefertigt hätte. Das Aktenstück selbst ist eine Abschrift,
die von einem Schreiber stammt.
Inhalt
Das >Briefmemorandum< setzt sich, wie schon erwähnt, aus drei Teilen zusammen:
Briefeingang, Anmerkungen und Kritik, Briefschluß. Die Artikel der Vorlage werden
ohne Zählung nur mit ihren Überschriften (nicht immer wörtlich) zitiert. Die Reihen-
folge, in der Bucer sie kommentiert, ist nicht die gleiche wie die der »Märzformel« oder
des endgültigen Textes vom 15. Mai 1548. Bucer übergeht die drei ersten Artikel, be-
spricht dann die Artikel 4, 6, 5 und 7 (Rechtfertigung) und wendet sich dann den Aussa-
gen über die sieben Sakramente (Art. 14-21) zu. Erst danach folgen die Themenkreise
Kirche (Art. 9-13), Meßopfer und -kanon (Art. 22-25) und Ceremonien (Art. 26).
Bucer hat die Reihenfolge offensichtlich von der Dringlichkeit der Thematik her selbst
bestimmt11 12.
Ihrem Grundzug nach ist Bucers Schrift mehr Erläuterung und kritischer Kommentar
als kontrovers-theologische Auseinandersetzung oder gar Polemik. Das spricht für
unsere Vermutung, daß das Kernstück die Bucerschen Notizen der ersten Tage sind, die
Bucer den Kurfürsten als Material für die Verhandlung mit dem Kaiser zustellen wollte.
Für eine systematische Ausarbeitung fehlte die Zeit. Gegen Ende, besonders bei der
Frage von Messe und Kommunion, werden die Ausführungen breiter und sind aufge-
11. Vgl. Pol. Cor. 4, S. 904, Anm. 4. Dieser Auszug aus dem Bedenken B.s liegt jetzt in Fotoko-
pie vor. Er verdiente eine eigene Darstellung.
12. Das erste Gutachten der Straßburger Theologen zum Interim vom 30. Mai (Welcher massen
das Interim den Christlichen Stenden Augspurgischer Confession ist vorgegeben vnd vfferlegt< -
AST 49,21, f. 245H.) beschränkt die Auseinandersetzung auf eine wesentlich kleinere Zahl von
Artikeln, folgt aber der Reihenfolge des endgültigen Textes vom 15. Mai. Es läßt sich mit dem
>Briefmemorandum< vom 4. April kaum vergleichen, da seine Anlage ganz anders ist. Es zitiert das
Hauptstück der >Propositio< und kommentiert es, behandelt sodann die wesentlichen Artikel des
Interims selbst und gibt schließlich Art. 26 »Von den Ceremonien« im Wortlaut mit entsprechender
Glossierung wieder. In der Polemik ist es wesentlich punktueller, weil es offenbar für die Straßbur-
ger Gemeinden bestimmt war. Vgl. unten S. 439ff-