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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0451
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8. WELCHER MASSEN DAS INTERIM

447

Im41 Neünden § des Articels42 setzen sie, gdie Rahtgeben, solche8 gütte werckh, die
der mensch vber das gesetz thun köndte43: | [248 a] | Als äusser der ehe keuscheit halten,
alles verlassen44 vnd verkauffen vnd dem Herren folgen11, jtem, das der Dauid vor der
Archa45 getantzet hat46 etc.1. Wer aber diese vnd dergleichen von Gott gelobte werckh
5 gottseliglich thüt47, der hat auch von Gott seine gaben vnd beruffung darzu vnd ist sie
darumb Gott schuldig auß demk gepott der liebe, das vns gepeutet, Gott zu lieben auß
allem vnserem vermögen.
Die Rahtgeben vnd1 Paepstlichen gelerten aber wöhlen hiemit jr Clöster gelübdt vnd
leben vnd jren Celibat fundieren48, dahin die leuth den Closter praelaten, wider Gottes
10 beruff vnd gaben, verpflichten jre Seelen, leib vnd gütt zu so offenbar1" vngöttlichen
Ceremonien vnd leibszucht, welche auch derhalben in ein solche grewliche gott vnd
rawhlosigkeit"'49 gerathen ist0. Mitt des Dauids tantzen wollen siep jre pfeyffen50,
singen, götzen vnd bein qmit köstlichem geschmuckq vmbhertragen jn jren processio-
nen vnd besonders, wann sie das Sacrament vmbhertragen, bewehren vnd bestettigenr.
15 In dem artickel von der kirchen51 machen sie alle, die dem Papst vnd jren Bischoffen
glawben vnd gehorchen52, zu waren glideren der kirchen vnd die auch alle dienst vnd
Regiment der kirchen füren mögen. Vnd alle, die dem Papst vnd seinen Bischoffen nit in
allem gehorchen, was sie für lehr, Sacrament, kirchen gepreuch | 249 a | vnd anders
fürgeben, die machen sie Abgesonderte von der kirchen Christj vnd ketzer, die vberall
20 kein teyl noch Gemein haben an Christo vnd seiner kirchens.
In den Articklen53 von den Sacramenten jn gemein54 vnd jn den Articulen Von der
g) —g) add. K. Hubert; add.: disse B; »solche«, »disse« fehlt C.
h) nachuolgen C. - i) fehlt C. - k) gestr.: liebe C.
1)—1) add. nachträgl. - m) offenbaren C.
n) ruhlosigkeyt C. - o) hier Absatz B, C.
p) gestr.: jre processionen. - q)-q) add. am Rand vor der Zeile K. Hubert.
r) folgt Zwischenzeile: Eph. 5 C. — s) folgt Zwischenzeile: Tit. 3 C.
41. Art. 7 hat im offiziellen IT nur 7 Absätze {Mehlhausen, S. 5zff.). In der Vorlage unserer Hs.
waren die Artikel anders unterteilt. S. oben, Anm. 4. C hat übrigens hier als Absatzzeichen auch §
statt R.
42. III. Von güten wercken [Marg. CJ.
43. P. Der mensch kan güte werck thün vber das Gesatz [Marg. CJ.
44. Als keuscheit halten vnd alles verlassen [Marg. CJ.
45. Archen B; dem altar C (Arche = Bundeslade).
46. 2.Sam. 6 [5] [Marg. CJ.
47. E. wer keuscheit haltet vnd alles verlasset, der ist von Gott begäbet vnd haltet das gebot der
liebe zu Gott. Deut 6 [7] [Marg. CJ.
48. Die Papisten wollen mit disem Artickel jren vnzüchtigen Coelibat bestetigen [Marg. C].
49. Gottlosigkeit und Ruchlosigkeit.
50. Mit des Dauids tantzen wollen sie jre Processiones bestetigen [Marg. CJ.
51. IT, Art. 9 »Von den kirchenn« {Mehlhausen, S. 58ff.).
52. R. IIII. Von der Kirchen. P. Wer dem Bapst glaubet, der ist ein wares glid der Kirchen vnd
mag alle Kirchendienst füren. wer dem Bapst nicht glaubet, der ist absgesondt von der Kirchen
Christi vnd ein Ketzer [Marg. CJ.
53. S. V. Von Sacramenten in gemein. P. Die Firmung vnd Ölung ist von Christo vnd den
Apostlen eingesetzet [Marg. CJ.
54. IT, Art. 14 »Von sacramenten in gemain« {Mehlhausen, S. 72ff.).
 
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