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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0455
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8. WELCHER MASSEN DAS INTERIM

451

auch alle wähl vnd bewehrung jrer diener mit dem einigen Wort, da sie den gericht
zwangd vnd jurisdiction der kirchen allen jren geweichten Bischoffen vnd Priesteren
zueygnen6.
Im articel von der Ehe87 setzen diese Rathgeben88, wann die Ehef schon mit allem
5 rechten gescheiden würdt, das die Scheidung wol soll zu beth vnd tisch gehalten werden,
aber das band der Ehe nit desto weniger bleyben, also das sich keins mit einem anderen
verheyrathen möge vnd müsse, eher in gefahr der verdampten vnzucht leben, welches
öffentlich wider Gottes vnd der Christlichen keyser gesetz vnd alle vernunfft geschri-
beng würdt89. Dann was band der Ehe kan bleyben, wann man zu beth vnd tisch solle
10 gescheiden sein? so doch das Eheband anders nicht11 ist dann gemeinschafft lbeths vnd
tisches1, das ist: des gantzen lebens90.
| 252a | Vnnd jm 9. Articel91 setzen diese Rathgeben92, das, wie joch die Jungen die
Ehe eingehn, das die Eiteren doch diek nit zutrennen haben, welches auch wider der
alten kirchen Canones vnd der1 Christlichen keyser gesetz ist™.
15 Im langen Articel vom Opfer der Messen93 haben die Rathgeben94 vil Spruch der
H. Schrifft vnd der" H. Vatter wider jren rechten verstandt dahin einbracht vnd ange-
zogen, das jm Christentumb auch eigen Opferdiener als die geweyheten0 Meß zumachen
vnd ein Opferwerk sein solle, die Messen, welches Opfer, wenn mans haltet nach jrem
gemeinen Meßbuch in frembder sprachen durch so Gottlose diener, mit solchem ge-
20 schmuck der kleider vnd zierden an dem Meßmacher, an dem Altar, an den geschirren
des Altars vnd Götzen95 darauff, mitp jrem Canon vnd anderen gepetten vnd Lectio-
nen96, wie sie in jren Meßbücheren verordnet sind, auch Zeichen vnd geperden, wie sie
die jm geprauch haben, vnd auch on auspenden vnd niessen der | 252b | H. Sacramenten
d) gesunder. - e) folgt Zwischenzeile: 1. Cor. 7 C.
f) fehlt B. - g) geredt B, C.
h) nichts B, C. - i)-i) tischs vnd betths C.
k) fehltC. - 1) add.: Alten C.
m) folgt Zwischenzeile: Heb. 9 C.
n) fehlt B. - o) geweyhenden C.
p) korr. aus: bey; in C.
87. IT, Art. 21 »Vom sacrament der ehe« (Mehlhausen, S. 94H.).
88. E. IX. Von der Ehe. P. Man sol allein zu beth vnd tisch scheiden, aber das band der Ehe sol
zu beden theilen pleiben [Marg. C].
89. E. Papistische Scheidung ist wider Gottes wort, Keyserliche gesetz vnd alle vernunfft
[Marg. CJ.
90. Vas das band der Ehe sey [Marg. CJ.
91. Hier ist Abs. 9 des 21. Artikels gemeint (vgl. Mehlhausen, S. 100 Mitte); dem entspricht im
lat. Text Art. 21, Abs. n (a.a.O., S. 101). B. und die Straßburger Prediger hatten den dt. Text des
Interims vor sich, der nach Mehlhausen (S. 14, Anm. 18) Priorität vor der lat. Übersetzung hat.
92. P. Die Verbindung der jungen in die Ehe solten die Eltern nicht scheiden, sie geschehe gleich,
wie sie wöll. [Marg. CJ.
93. IT, Art. 22 »Vom opffer der meß« (Mehlhausen, S. 102-122, je 10 Seiten dt. und lat. Text).
94. X. Vom Opffer des Mes. P. Die Christen sollen auch eigene Diener haben, die da opffern —
das ist: Meß halten - sollen [Marg. C].
95. Altargeräten und Heiligenbildern (Heiligen-Bildsäulen).
96. Die Meß ist das aller höchst vnd Gott angenemest Opffer, so je gewesen ist [Marg. C].
 
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