Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0460
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
456

DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

were, das die Diaconj vnd andere kirchendiener vff die hohen fest, wenn sie zu diesem
ampt gepraucht werden, mit communicierten vnd das man die Leyen auch darzu solle
ermanen; das ist recht. Was solle man aber bei den teglichen Messen thun, |256 a j de-
ren sie wollen alle tag zum wenigsten zwa fin allen Stadt kirchen, die priester habenf,
gehalten werden? Dann nach dem gepott Christ), auch Lehre vnd haltung aller alten 5
kirchen, so kan man keine Meß Christ)8 vnd wares Abentmal halten, dann da die
H. Sacrament denh gegenwertigen ausgespendet vnd von jnen Gottseliglich genossen
werden; vnd wa mans anders haltet, macht man sich1 schuldig am leib vnd blut des
Herrenk.

Dieweyl der Articul von den Ceremonien das gantz Paepstlich gepreng selb zum ab- 10
schewlichsten wider will einbringen, So ist der von wort zu wort, wie er jm Interim
staht, hie nach gesetzet mit angehengten kurtzen vermerkungen1.
Von Cerimonien vnd gepruch der Sacramenten2.
»Die3 alten Cerimonien4, so bey dem Sacrament des Tauffs5 gepraucht wer¬
den, sollen alle bleiben. Nemlich (a)a Exorcismus, das widersagen, bekantnus 15
des glaubens, das Crisma, | [145 b] | das öl, vnd (b) anders. Dann seyb wol
dienen, die krafft dises Sacraments anzuzeigen vnd zu (c) bedeutten.«
f) add. am Rand; die priester haben B. - g) Christlich B. - h) der; den B, C. - i) sie C.
k) Ende der Hs. A. Vgl. Anm. 1 zu Teil 2, s. unten.
a) Die Bezugsbuchstaben stehen im Text in der Regel in Kreisen über bestimmten Wörtern, sie
sind hier jeweils vor diese und zwar in () gesetzt worden. Die Stichwörter sind in der Hs. sowohl im
Text als auch in der Glosse unterstrichen. In der Glosse sind Buchstabe und Stichwort durch ()
zusammengefaßt und durch einen Doppelpunkt vom folgenden Kommentartext getrennt worden.
Beispiel: (a) Exorcismus — so Text; (a - Exorcismus'}'. - so Glosse.
b) Die Orthographie in B (AST 168) weicht von der in A (AST 49) erheblich ab. Schon im
1. In der Mitte von f. 256a (AST 49,21) steht von der Hand K. Huberts der von uns eingeriickte
Satz. Er bricht nach dem Zwischentext der Überschrift von Art. 26 »Von ceremonien ...«, und der
ersten Zeile des folgenden Textes ohne Fortsetzung ab. Darunter steht von anderer, wohl späterer
Hand: »Die Fortsetzung siehe Varia Ecclesiastica Band III, f. 145.« Wir folgen daher von jetzt an
dem angegebenen Text AST 165 (Var. eccl. III) f. 145aff., d. h. dem zweiten Teil der Hs. B (vgl.
Einleitung). Der Text hat auffallend viele Kürzel, die aufgelöst wurden. Dabei mußte an mehreren
Stellen eine gewisse Textunsicherheit in Kauf genommen werden, die sich aber meistens durch
Vergleich mit C beseitigen ließ. Die häufigen Verdoppelungen der Endkonsonanten wurden auf
Grund der verbindlichen Editionsgrundsätze beibehalten. Aus Gründen der Vereinfachung ist ab
f. 145 a mit einer neuen Zählung der Anmerkungen begonnen worden.
2. Der zweite Teil des Bedenkens der Straßburger Prediger beschäftigt sich mit Art. 26 des
Interims »Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten« {Mehlhausen, S. 134-144). Er wird,
wie am Anfang die Auszüge aus der >Propositio<, wörtlich und in einzelne Abschnitte eingeteilt
wiedergegeben, denen jeweils eine Glosse folgt. Nach der Überschrift hat C eine Zwischenzeile mit
einem Bibelzitat, hier »i.Cor. 8«. Diese Abschlußzitate bei C wiederholen sich. Vgl. dazu App. 1.
3. Vgl. Mehlhausen, S. 134, Z. 23—26.
4. C. XIIII. Von den Ceremonien [Marg. CJ.
5. Ceremonien bey der Tauff. Text. [Marg. CJ.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften