8. WELCHER MASSEN DAS INTERIM
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dem volck anzeigen denn (k) rechten geprauch der Messenn vnd das° auß
einer gewissen nottel23, deren man sich auch alhey vereinigen sol nach der art,
wie hie obenn von disem h. ampt gesagtp.«
(k - rechten)', warumb zeiget man disenq nit an in dem predigen vnd haltet dan dises
5 ampt, wie es der herre vnd alle seine liebenr apostel, Martirer vnd vatter gehaltenn
hettens vnd zuhalten gelehret haben? Das die liebenn Christen, so darzu körnen, alles
zur besserung jres glaubens verstand? köndten?
»Der24 (1) Canon25, darann man nichts enderenn26, solle auch seine klor
kurtze außlegung habenn, das daraus die priester erstlich denn geprauch jres
io ampts dester besser verstehn vnd, was sey verstehn, dem volck fürsagen
könnden.«
(1 - Canon)', solle man an dem Canon nichts enderen, so verstehn in die priester doch
selb nit, dan er saget von fiel opfferen, wein vnd brott, die vff dem disch vor dem prie-
ster ligen vnnd vff die er mit Worten vnd zeuchen deuttet, deren keins do ist; darumb
15 disen Canon bey vnseren lütten vnd ietzigen prauch sprechen, mag27 anders nichts sein
dan ein lauter gespott vnd hon göttlicher Maiestet. “Solche gebet sind je vnd je allen
kürchen frey gewessen wie noch vnd sollen nach der h. Schrifft gestehet vnnd einem
jeden volck zu besserlichem verstand forgebettet werdenn.“
»Die28 Cerimonien der anderen Sacrament29 sollen gepraucht werdenn ver-
20 mög der alten Agenden. Doch vwa etwasv in die selbigen, das zu aberglaubw
vrsach geben möchte, jngeschlichen werdenx, das sol nach zeittigem rat
| 146b | (m) gebessert werdenn.«
(m - gebessert)', wer wil aber dise besserung thun, ja, wer bekennet, das alle besserli-
chen Cerimonien müssen7 schrifftlich, verstendlich vnd andechtig sein vnnd darzu
25 würcklich dienen, das die leutt die geheimnüssen der h. Sacrament zu mehr auffbawung
jres glaubens verstanden, entpfahen vnd geprauchen?
»Die30 (n) altaria, (o) priester kleider, (p) die gefeß der kürchen31, (q) fanen,
des glichen Creutz, (r) kertzen, (s) bilder vnd gemälden sol man in denn
kürchen haltenn, doch also, das sey allein erinerung seyend vnd an dise ding
30 . kein göttlich ehr gewendet werde. So sol auch zu denn bilderen vnd der
heiligenn gemöl kein abergleubischer zu lauff geschehen2.«
o) die C. - p) add.: ist IT, C. - q) dann C.
r) gestr. C. - s) add.; fehlt C. - t) verstehen C.
u) add. zwischen den Zeilen; C im fortlaufenden Text. - v)-v) wo ichts IT, C.
w) gestr.: vrb. - x) were IT, C. - y) fehlt C. - z) bescheen IT.
23. Merkblatt (übertragen: Agende).
24. Mehlhausen, S. 136, Z. 19—22 (Abs. 2 von Art. 26).
25. Canon: Canon Missae.
26. Text. Der Canon soll seine außlegung haben vnd daran nichts geendert werden [Marg. CJ.
27. Kann.
28. Mehlhausen, S. 136, Z. 23—26.
29. Text. Ceremonien der anderen Sacrament sollen gebrauchet werden [Marg. CJ.
30. Mehlhausen, S. 136, Z. 26-32.
31. Text. Kirchen gepreng soll pleiben. [Marg. CJ.
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dem volck anzeigen denn (k) rechten geprauch der Messenn vnd das° auß
einer gewissen nottel23, deren man sich auch alhey vereinigen sol nach der art,
wie hie obenn von disem h. ampt gesagtp.«
(k - rechten)', warumb zeiget man disenq nit an in dem predigen vnd haltet dan dises
5 ampt, wie es der herre vnd alle seine liebenr apostel, Martirer vnd vatter gehaltenn
hettens vnd zuhalten gelehret haben? Das die liebenn Christen, so darzu körnen, alles
zur besserung jres glaubens verstand? köndten?
»Der24 (1) Canon25, darann man nichts enderenn26, solle auch seine klor
kurtze außlegung habenn, das daraus die priester erstlich denn geprauch jres
io ampts dester besser verstehn vnd, was sey verstehn, dem volck fürsagen
könnden.«
(1 - Canon)', solle man an dem Canon nichts enderen, so verstehn in die priester doch
selb nit, dan er saget von fiel opfferen, wein vnd brott, die vff dem disch vor dem prie-
ster ligen vnnd vff die er mit Worten vnd zeuchen deuttet, deren keins do ist; darumb
15 disen Canon bey vnseren lütten vnd ietzigen prauch sprechen, mag27 anders nichts sein
dan ein lauter gespott vnd hon göttlicher Maiestet. “Solche gebet sind je vnd je allen
kürchen frey gewessen wie noch vnd sollen nach der h. Schrifft gestehet vnnd einem
jeden volck zu besserlichem verstand forgebettet werdenn.“
»Die28 Cerimonien der anderen Sacrament29 sollen gepraucht werdenn ver-
20 mög der alten Agenden. Doch vwa etwasv in die selbigen, das zu aberglaubw
vrsach geben möchte, jngeschlichen werdenx, das sol nach zeittigem rat
| 146b | (m) gebessert werdenn.«
(m - gebessert)', wer wil aber dise besserung thun, ja, wer bekennet, das alle besserli-
chen Cerimonien müssen7 schrifftlich, verstendlich vnd andechtig sein vnnd darzu
25 würcklich dienen, das die leutt die geheimnüssen der h. Sacrament zu mehr auffbawung
jres glaubens verstanden, entpfahen vnd geprauchen?
»Die30 (n) altaria, (o) priester kleider, (p) die gefeß der kürchen31, (q) fanen,
des glichen Creutz, (r) kertzen, (s) bilder vnd gemälden sol man in denn
kürchen haltenn, doch also, das sey allein erinerung seyend vnd an dise ding
30 . kein göttlich ehr gewendet werde. So sol auch zu denn bilderen vnd der
heiligenn gemöl kein abergleubischer zu lauff geschehen2.«
o) die C. - p) add.: ist IT, C. - q) dann C.
r) gestr. C. - s) add.; fehlt C. - t) verstehen C.
u) add. zwischen den Zeilen; C im fortlaufenden Text. - v)-v) wo ichts IT, C.
w) gestr.: vrb. - x) were IT, C. - y) fehlt C. - z) bescheen IT.
23. Merkblatt (übertragen: Agende).
24. Mehlhausen, S. 136, Z. 19—22 (Abs. 2 von Art. 26).
25. Canon: Canon Missae.
26. Text. Der Canon soll seine außlegung haben vnd daran nichts geendert werden [Marg. CJ.
27. Kann.
28. Mehlhausen, S. 136, Z. 23—26.
29. Text. Ceremonien der anderen Sacrament sollen gebrauchet werden [Marg. CJ.
30. Mehlhausen, S. 136, Z. 26-32.
31. Text. Kirchen gepreng soll pleiben. [Marg. CJ.