9. BUCER AN DEN KURFÜRSTEN VON BRANDENBURG
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zunächst sehr beeindruckt gewesen, habe sich aber schnell selbst beruhigt und danach
Bucers Verhalten in Augsburg scharf und wenig objektiv kritisiert. Das teilte Bucer jetzt
Melanchthon und den Wittenberger Freunden mit in der Hoffnung, der Wortlaut des
beigefügten Briefes werde die Verleumdungen gegen ihn widerlegen und das alte Ver-
trauen wiederherstellen6.
Der Brief Bucers an den Kurfürsten von Brandenburg ist für uns ein wichtiges Zeug-
nis für die Beurteilung des Interims durch Bucer. Seine Stellungnahme war ja nicht von
vornherein ablehnend gewesen, hatte sich aber schon am Ende der Aprilwochen in
Augsburg geändert und geklärt. Dieser Prozeß war jetzt zu einem ersten Abschluß
gekommen7.
Die Handschriften
Das Original des Briefes Bucers an den Kurfürsten ist verloren. Wir besitzen drei Ab-
schriften:
A AST 49,5 ;f. I37a-i43b: eine saubere Reinschrift ohne nennenswerte Korrekturen;
einzelne Marginalien; am Kopf von f. 137a Registraturvermerk: »No. 2zaa. 3. Juni
1548.«; darunter am Rand archivalische Notiz »I. Brief Butzers an den Churfür-
stenn von Brandenburg, den 3. Juni 1548.«
B: AST 49,8; f. I54a-i58b: unvollständig, das letzte Blatt fehlt; eine offenbar in Eile
gefertigte Abschrift mit verschiedenen Verbesserungen von der Hand des Schrei-
bers; textlich zwischen A und L stehend, wenige Marginalien, keine Korrekturen
von anderer Hand; eigenwillige Orthographie; offensichtlich nach schwer lesbarer
Vorlage gearbeitet.
L: Leipzig, Universitätsbibliothek Rep. III, 24b, f. 27b~37b; dieser Text wurde von
Bernays-Gerber der Edition in Pol. Cor. 4, S. 973-981 zugrunde gelegt. Die Hs. ist
als eine flüchtige, zuweilen gedankenlose und mechanische Abschrift einer schwer
lesbaren Vorlage zu charakterisieren. Dem Abschreiber scheint die oberdeutsche
Sprache B.s und die Eigenart frühneuhochdeutscher Schreibweise fremd gewesen zu
sein. Möglicherweise haben wir eine Abschrift zweiter oder dritter Hand vor uns,
und es wäre denkbar, daß Potsdam und Wittenberg ihre Zwischenstationen waren.
Charakteristisch ist z. B. die Vorsilbe vor- (statt ver-), wo (statt wa), zur- (statt zer-)
u. a. m. Im ganzen kann man eine größere Nähe zur sächsischen Kanzleisprache
beobachten.
Unserer Edition ist die Hs. A zugrunde gelegt worden.
Charakteristisch für die Hs. A sind die zahlreichen Konsonantenverdoppelungen,
zwei verschiedene Zeichen für m- und die willkürliche Verwendung von z und tz (z. B.
sazungen, gantz).
6. Der Brief B.s an Melanchthon ist abgedruckt in: ZKG 2, 1878, S. 176 (Original in München,
Staatsbibliothek). Vgl. auch CRMel 7, Sp. 104 (Melanchthon an Nicolaus Medlervom 13. August
1548 über B.s Brief an den Kurfürsten sowie B.s Aufenthalt in Augsburg). Vgl. Pol. Cor. 4, S. 974,
Anm. 1.
7. Vgl. die entsprechenden Hinweise auf die Einleitungen zu den vorhergehenden Quellenstük-
ken (Anm. 3 und 4 oben). Zum gesamten Komplex vgl. auch W. Bellardi, Bucer und das Interim,
S. 2Ö7ff.
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zunächst sehr beeindruckt gewesen, habe sich aber schnell selbst beruhigt und danach
Bucers Verhalten in Augsburg scharf und wenig objektiv kritisiert. Das teilte Bucer jetzt
Melanchthon und den Wittenberger Freunden mit in der Hoffnung, der Wortlaut des
beigefügten Briefes werde die Verleumdungen gegen ihn widerlegen und das alte Ver-
trauen wiederherstellen6.
Der Brief Bucers an den Kurfürsten von Brandenburg ist für uns ein wichtiges Zeug-
nis für die Beurteilung des Interims durch Bucer. Seine Stellungnahme war ja nicht von
vornherein ablehnend gewesen, hatte sich aber schon am Ende der Aprilwochen in
Augsburg geändert und geklärt. Dieser Prozeß war jetzt zu einem ersten Abschluß
gekommen7.
Die Handschriften
Das Original des Briefes Bucers an den Kurfürsten ist verloren. Wir besitzen drei Ab-
schriften:
A AST 49,5 ;f. I37a-i43b: eine saubere Reinschrift ohne nennenswerte Korrekturen;
einzelne Marginalien; am Kopf von f. 137a Registraturvermerk: »No. 2zaa. 3. Juni
1548.«; darunter am Rand archivalische Notiz »I. Brief Butzers an den Churfür-
stenn von Brandenburg, den 3. Juni 1548.«
B: AST 49,8; f. I54a-i58b: unvollständig, das letzte Blatt fehlt; eine offenbar in Eile
gefertigte Abschrift mit verschiedenen Verbesserungen von der Hand des Schrei-
bers; textlich zwischen A und L stehend, wenige Marginalien, keine Korrekturen
von anderer Hand; eigenwillige Orthographie; offensichtlich nach schwer lesbarer
Vorlage gearbeitet.
L: Leipzig, Universitätsbibliothek Rep. III, 24b, f. 27b~37b; dieser Text wurde von
Bernays-Gerber der Edition in Pol. Cor. 4, S. 973-981 zugrunde gelegt. Die Hs. ist
als eine flüchtige, zuweilen gedankenlose und mechanische Abschrift einer schwer
lesbaren Vorlage zu charakterisieren. Dem Abschreiber scheint die oberdeutsche
Sprache B.s und die Eigenart frühneuhochdeutscher Schreibweise fremd gewesen zu
sein. Möglicherweise haben wir eine Abschrift zweiter oder dritter Hand vor uns,
und es wäre denkbar, daß Potsdam und Wittenberg ihre Zwischenstationen waren.
Charakteristisch ist z. B. die Vorsilbe vor- (statt ver-), wo (statt wa), zur- (statt zer-)
u. a. m. Im ganzen kann man eine größere Nähe zur sächsischen Kanzleisprache
beobachten.
Unserer Edition ist die Hs. A zugrunde gelegt worden.
Charakteristisch für die Hs. A sind die zahlreichen Konsonantenverdoppelungen,
zwei verschiedene Zeichen für m- und die willkürliche Verwendung von z und tz (z. B.
sazungen, gantz).
6. Der Brief B.s an Melanchthon ist abgedruckt in: ZKG 2, 1878, S. 176 (Original in München,
Staatsbibliothek). Vgl. auch CRMel 7, Sp. 104 (Melanchthon an Nicolaus Medlervom 13. August
1548 über B.s Brief an den Kurfürsten sowie B.s Aufenthalt in Augsburg). Vgl. Pol. Cor. 4, S. 974,
Anm. 1.
7. Vgl. die entsprechenden Hinweise auf die Einleitungen zu den vorhergehenden Quellenstük-
ken (Anm. 3 und 4 oben). Zum gesamten Komplex vgl. auch W. Bellardi, Bucer und das Interim,
S. 2Ö7ff.