484
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Kr: AMS - AA 563 a, f. i25a-i27b - Reinschrift.
>Der Prediger Supplication< - Datum: 4. Juli 1548, geschrieben von Konrad Hu
bert, korrigiert durch Bucer selbst. Originalausfertigung, bestätigt durch ange
hängten Zettel des Ratsschreibers; Originalunterschriften von Bucer, Hedio,
Nigri, Fagius und Marbach.
Die Edition
1. Weil der Bucersche Entwurf (E) unvollständig ist, mußte für die Edition eine der
Hss. A-D ausgewählt werden. Wegen der archivalischen Zuordnung zu Interim und
Reformatio hätte es nahegelegen, auf A zurückzugreifen. Bei der Textvergleichung mit
E zeigte es sich aber, daß D (AST 175) den besseren Text hatte. D ist Abschrift von E,
während A Abschrift von einer (uns nicht mehr bekannten) Abschrift von E sein dürfte.
Deshalb erfolgt die Edition nach Hs. D, wobei für f. 224b-234b der Textform von E
der Vorzug gegeben wird, sofern diese eindeutig lesbar ist und sich mit A einigermaßen
deckt. In allen übrigen Fällen sind die Varianten von E zu D im Apparat 1 notiert.
2. Die erste Kurzfassung vom 30. Juni brauchte nicht besonders ediert zu werden, da
sie sich im Wortbestand mit den entsprechenden Stücken bei E, D und A deckt.
3. Die Edition der zweiten Kurzfassung vom 4. Juli erfolgte nach dem Original
(Reinschrift - Kr). Die wichtigsten Streichungen und Einfügungen Bucers im Entwurf
Ke sowie alle erkennbaren Varianten von Kr zu Ke wurden im ersten Apparat notiert.
[218 a] Deliberation, Radtschlag vnnd Antwortt Eines Erbaren, Weysen,
Fursichtigen Radts der Löblichen Freystadt Straßburg 1 Anno Dominj 1548.
Auff Kay. Mt. Schrifft das Interim genannt,
cum Buceri emendationibus ipsius manus 2
| [219a] | Die gnad, tröst vnnd stercke vnsers herren vnd heilandts Jesu Christi! 5
Strenge, Edle, Ernveste, Fursichtige, Erbare, weysen, gnedigen herren! Es haben die
Fursichtigen, Erbaren, weysen, vnsere gebietende heren, Herr Niclauß kniebs 3 , Alt
1. Der Titel ist später angefügt worden, der Text eine Abschrift des dem Rat am 27. Juni 1548
eingereichten, von sieben bzw. acht Predigern unterschriebenen, ausführlichen Gutachtens zum
Interim (>Ratschlag<) und der diesem vorgestellten Propositio (Schrift oder Resolution genannt), das
zunächst wegen seiner Länge zurückgewiesen, am 4. Juli jedoch als Beilage zu einem Schreiben der
Prediger (>Supplication<) zur Information der Gesandten auf dem Augsburger Reichstag abgesandt
wurde. Zur Formulierung des Titels: Der Rat hat das Schreiben mit der ihm geltenden Anrede
natürlich nicht als seine eigene Deliberation ausgegeben; Schrift und Aussage des Titels stammen
wahrscheinlich von Oseas Schadaeus (um 1600).
2. Diese Bemerkung - von der Hand J. W. Baums — ist ebenfalls ein Irrtum. Man kann allenfalls
bei 3 Korrekturen schwanken, ob hier B.s Hand am Werke war. Sicher erscheint dagegen, daß diese
Abschrift von Caspar Hedio und Konrad Hubert durchgesehen und korrigiert worden ist (»von
anderer Hand«). Das macht ihren besonderen Wert aus, weil uns B.s Entwurf nur als Torso erhalten
ist und ein Vergleich beweist, daß die Genannten mit B.s Handschrift vertraut waren.
3. Vgl. Handschriftenproben 1, S. 4: Nicolaus Kniebis, seit 1512 im Rat, seit 1526 Scholarch,
Dreizehner, viermal Ammeister, gest. 1552.
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Kr: AMS - AA 563 a, f. i25a-i27b - Reinschrift.
>Der Prediger Supplication< - Datum: 4. Juli 1548, geschrieben von Konrad Hu
bert, korrigiert durch Bucer selbst. Originalausfertigung, bestätigt durch ange
hängten Zettel des Ratsschreibers; Originalunterschriften von Bucer, Hedio,
Nigri, Fagius und Marbach.
Die Edition
1. Weil der Bucersche Entwurf (E) unvollständig ist, mußte für die Edition eine der
Hss. A-D ausgewählt werden. Wegen der archivalischen Zuordnung zu Interim und
Reformatio hätte es nahegelegen, auf A zurückzugreifen. Bei der Textvergleichung mit
E zeigte es sich aber, daß D (AST 175) den besseren Text hatte. D ist Abschrift von E,
während A Abschrift von einer (uns nicht mehr bekannten) Abschrift von E sein dürfte.
Deshalb erfolgt die Edition nach Hs. D, wobei für f. 224b-234b der Textform von E
der Vorzug gegeben wird, sofern diese eindeutig lesbar ist und sich mit A einigermaßen
deckt. In allen übrigen Fällen sind die Varianten von E zu D im Apparat 1 notiert.
2. Die erste Kurzfassung vom 30. Juni brauchte nicht besonders ediert zu werden, da
sie sich im Wortbestand mit den entsprechenden Stücken bei E, D und A deckt.
3. Die Edition der zweiten Kurzfassung vom 4. Juli erfolgte nach dem Original
(Reinschrift - Kr). Die wichtigsten Streichungen und Einfügungen Bucers im Entwurf
Ke sowie alle erkennbaren Varianten von Kr zu Ke wurden im ersten Apparat notiert.
[218 a] Deliberation, Radtschlag vnnd Antwortt Eines Erbaren, Weysen,
Fursichtigen Radts der Löblichen Freystadt Straßburg 1 Anno Dominj 1548.
Auff Kay. Mt. Schrifft das Interim genannt,
cum Buceri emendationibus ipsius manus 2
| [219a] | Die gnad, tröst vnnd stercke vnsers herren vnd heilandts Jesu Christi! 5
Strenge, Edle, Ernveste, Fursichtige, Erbare, weysen, gnedigen herren! Es haben die
Fursichtigen, Erbaren, weysen, vnsere gebietende heren, Herr Niclauß kniebs 3 , Alt
1. Der Titel ist später angefügt worden, der Text eine Abschrift des dem Rat am 27. Juni 1548
eingereichten, von sieben bzw. acht Predigern unterschriebenen, ausführlichen Gutachtens zum
Interim (>Ratschlag<) und der diesem vorgestellten Propositio (Schrift oder Resolution genannt), das
zunächst wegen seiner Länge zurückgewiesen, am 4. Juli jedoch als Beilage zu einem Schreiben der
Prediger (>Supplication<) zur Information der Gesandten auf dem Augsburger Reichstag abgesandt
wurde. Zur Formulierung des Titels: Der Rat hat das Schreiben mit der ihm geltenden Anrede
natürlich nicht als seine eigene Deliberation ausgegeben; Schrift und Aussage des Titels stammen
wahrscheinlich von Oseas Schadaeus (um 1600).
2. Diese Bemerkung - von der Hand J. W. Baums — ist ebenfalls ein Irrtum. Man kann allenfalls
bei 3 Korrekturen schwanken, ob hier B.s Hand am Werke war. Sicher erscheint dagegen, daß diese
Abschrift von Caspar Hedio und Konrad Hubert durchgesehen und korrigiert worden ist (»von
anderer Hand«). Das macht ihren besonderen Wert aus, weil uns B.s Entwurf nur als Torso erhalten
ist und ein Vergleich beweist, daß die Genannten mit B.s Handschrift vertraut waren.
3. Vgl. Handschriftenproben 1, S. 4: Nicolaus Kniebis, seit 1512 im Rat, seit 1526 Scholarch,
Dreizehner, viermal Ammeister, gest. 1552.