io. GNAD, TROST VND STERCKE
487
alles zeittlichs vnd ewigs hail gentzlich stoht, vnser antwort dermassen geben, das wir
dormitt die Ewige göttliche Mt. gottes vnd vnsers hern Jesü Christi, das hail der kinder
gottes, nitt ierget jn21 verletzen vnd vnsern dienst in dem mitt waren trewen leisten.
Erstlich sehen vnd greiffen wir vß furbrachter schrifft22, das vnser himlischer vatterv,
5 der Ewig gerechte gott, gantz ernstlich vnd streng dringet vff vnsere schwere vndanck-
borkait gegen seiner vberreichen gnaden vnd gute, die er vns in mitteylung seines H.
Euangelj vnd Reiner Religion, sampt zeittlichem frieden vnnd allerlay grossen segen
vnnd guthaten, nun souil jar hatt bewisen vnd damitt wellenw vns jmmer gewaltiger
erwecken vnd treiben, das wir vns dem seligenx joch seines lieben Sons gentzlich vnder-
10 geben; den bitten wir, er wolle nachmals nach seiner grundlosen barmhertzigkaitt vnser
aller hertzen erleuchten vnd geben zuerkennen, das alle seine vnd seines lieben Sons
wort vnd befehl wort vnd beuelch sind des ewigen lebens vnd vns helffen, das wir ein
mal vnser vnd aller weit vernunfft, klughait vnd gesuch23 gentzlich verleugnen vnd der
stimm vnsers allain guten hirten Jesu Christi von gantzem hertzen in allen Sachen gehor-
15 chen, jm nachfolgen vnd sein guttes joch gentzlich vff vns nemen24, dadurch wir doch
allain dem ewig verderblichen joch des wider Christen vnd Satans mögen entgan vnd
wäre ruwe finden vnsery hertzen. Amen.
Zum andern25: Sehen wir wol, das in den Articulen dieser schrifft, so die lehr belan¬
gen, fil vß der h. schrifft vnd recht apostolischer lehre, wie wir die aus gottes gnaden nun
20 so lange getrieben vnd auch in vnseren beden augspurgischen Confessionen26 bekandt
haben, furbracht ist, wider das vff jenem thail27 bißher geleret worden vnnd noch geleret
wirt, auch wieder das jm Triendtschen Concilj bey Bann vnnd ewigen vermaledeyung
beschlossen vnnd gepotten ist28; noch so befinden wir hie bey auch, das etliche ort der
| [2.20a] | Lehr in diesem Rathschlag gar bled29, etlich auch mißuerstendig, geuerlich
2 5 vnd dermassen gestehet sein, das die nitt allain die vngottsforchtigen prediger selb leicht
verkeren, sonder auch die Bischoue - denen2 diser Rathschlag vnser kirchen mitt deren
dieneren, lehr vnd Sacramenten wieder vnder wirffet - vnnd deren beuelchhaber30, wa
v) fehlt A, B, F. - w) A; wallen D. - x) selbigen A, B; söligem F.
y) vnsern B, F. — z) den A; dann B, F.
21. In irgendeiner Hinsicht.
22. Des Interims vnd Kay. Mt. darüber Resolution [Marg.]. - Von der Hand des Textschreibers,
nicht B.s (vgl. Anm. 2).
23. Anstrengung, Nutzen.
24. Vgl. Mtn, 29.
25. Der folgende Gedanke wird noch einmal aufgenommen in Teil 2 (f. 223b) und hat zu Miß-
deutungen und Mißverständnissen Anlaß gegeben, die in der zweiten Kurzfassung (>Supplication<)
ausdrücklich erwähnt werden. - Zum anderen = Zweitens.
26. Äug. Conf. [Marg.]. - Hinweis auf CA und CT.
27. Religionspartei.
28. Eine wichtige und richtige Feststellung: Das Interim enthält Stellen, die von der offiziellen
Lehre der römischen Kirche wie auch von den ersten Konzilsbeschlüssen von Trient abweichen. H.
Rabe spricht von »dogmatischen Unbestimmtheiten oder gar Widersprüchlichkeiten im Text des
Interims« (Reichsbund und Interim, S. 427).
29. Schwach, unklar.
30. Bevollmächtigte.
487
alles zeittlichs vnd ewigs hail gentzlich stoht, vnser antwort dermassen geben, das wir
dormitt die Ewige göttliche Mt. gottes vnd vnsers hern Jesü Christi, das hail der kinder
gottes, nitt ierget jn21 verletzen vnd vnsern dienst in dem mitt waren trewen leisten.
Erstlich sehen vnd greiffen wir vß furbrachter schrifft22, das vnser himlischer vatterv,
5 der Ewig gerechte gott, gantz ernstlich vnd streng dringet vff vnsere schwere vndanck-
borkait gegen seiner vberreichen gnaden vnd gute, die er vns in mitteylung seines H.
Euangelj vnd Reiner Religion, sampt zeittlichem frieden vnnd allerlay grossen segen
vnnd guthaten, nun souil jar hatt bewisen vnd damitt wellenw vns jmmer gewaltiger
erwecken vnd treiben, das wir vns dem seligenx joch seines lieben Sons gentzlich vnder-
10 geben; den bitten wir, er wolle nachmals nach seiner grundlosen barmhertzigkaitt vnser
aller hertzen erleuchten vnd geben zuerkennen, das alle seine vnd seines lieben Sons
wort vnd befehl wort vnd beuelch sind des ewigen lebens vnd vns helffen, das wir ein
mal vnser vnd aller weit vernunfft, klughait vnd gesuch23 gentzlich verleugnen vnd der
stimm vnsers allain guten hirten Jesu Christi von gantzem hertzen in allen Sachen gehor-
15 chen, jm nachfolgen vnd sein guttes joch gentzlich vff vns nemen24, dadurch wir doch
allain dem ewig verderblichen joch des wider Christen vnd Satans mögen entgan vnd
wäre ruwe finden vnsery hertzen. Amen.
Zum andern25: Sehen wir wol, das in den Articulen dieser schrifft, so die lehr belan¬
gen, fil vß der h. schrifft vnd recht apostolischer lehre, wie wir die aus gottes gnaden nun
20 so lange getrieben vnd auch in vnseren beden augspurgischen Confessionen26 bekandt
haben, furbracht ist, wider das vff jenem thail27 bißher geleret worden vnnd noch geleret
wirt, auch wieder das jm Triendtschen Concilj bey Bann vnnd ewigen vermaledeyung
beschlossen vnnd gepotten ist28; noch so befinden wir hie bey auch, das etliche ort der
| [2.20a] | Lehr in diesem Rathschlag gar bled29, etlich auch mißuerstendig, geuerlich
2 5 vnd dermassen gestehet sein, das die nitt allain die vngottsforchtigen prediger selb leicht
verkeren, sonder auch die Bischoue - denen2 diser Rathschlag vnser kirchen mitt deren
dieneren, lehr vnd Sacramenten wieder vnder wirffet - vnnd deren beuelchhaber30, wa
v) fehlt A, B, F. - w) A; wallen D. - x) selbigen A, B; söligem F.
y) vnsern B, F. — z) den A; dann B, F.
21. In irgendeiner Hinsicht.
22. Des Interims vnd Kay. Mt. darüber Resolution [Marg.]. - Von der Hand des Textschreibers,
nicht B.s (vgl. Anm. 2).
23. Anstrengung, Nutzen.
24. Vgl. Mtn, 29.
25. Der folgende Gedanke wird noch einmal aufgenommen in Teil 2 (f. 223b) und hat zu Miß-
deutungen und Mißverständnissen Anlaß gegeben, die in der zweiten Kurzfassung (>Supplication<)
ausdrücklich erwähnt werden. - Zum anderen = Zweitens.
26. Äug. Conf. [Marg.]. - Hinweis auf CA und CT.
27. Religionspartei.
28. Eine wichtige und richtige Feststellung: Das Interim enthält Stellen, die von der offiziellen
Lehre der römischen Kirche wie auch von den ersten Konzilsbeschlüssen von Trient abweichen. H.
Rabe spricht von »dogmatischen Unbestimmtheiten oder gar Widersprüchlichkeiten im Text des
Interims« (Reichsbund und Interim, S. 427).
29. Schwach, unklar.
30. Bevollmächtigte.