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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0556
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

im gleichen dienst sind vnd gleiche antwort in solchem thun geben sollen, eben fil sind,
Haben wir nach warhaffter bezeugung vnsers gütten vertrawens zu E.G. vnd das wir
vns vff die Gemeinde wie auch vff keinen menschen in diesen Sachen vertrösten noch
lassen, Sampt etwas endtschuldigung vnd berichts vnserer vorigen predigen, gepetten
vmb raum vnd zeit biß heut, vns der antwort, die E.G. nach Gottes gefallen zugeben, zu 5
bedenckhen. Das wollen E.G. zum besten verstohn. Vnd wie wir mit E.G. warlich ein
gantz hertzlich mitleiden tragen der angst vnd mühe, die sie in dieser Sachen leiden vnd
erstohn12, also bitten wir, sie wollen auch Christlich bedenckhen, wie vns diese hendel
billich behertzigen vnd truckhen13, die wir nun so fil jar in dieser so weit vnd großge-
achten kirchen an der Religion gedienet, vnd das vns derhalben zum höchsten von 10
notten sein wille, vnseren dienst in diesen allergeferlichsten Zeiten vnd hendlen dermas-
sen zuuerrichten vnnd zuuerwaren14, wie wir verhoffen mögen, das es Gott vnd vnse-
rem herren Christo gefeilig vnd seiner Gemeinden vffbawlich sein. Dann so wir von
einem iedem allein vnnutzen wort müssen Gott rechenschafft geben, hat ein ieder Christ
leicht züer- | [162b] | kennen, wie fleyssig zuuerhieten, das wir in dieser höchsten 15
Sachen, belangend das Reich seines Sons vnd das heil seiner kinder, nichts ergerlichs
noch schedlichs reden oder schreyben.
Demnach wir dann, G.H., Gott, vnseren himlischen Vatter, durch vnseren herren
Jesum Christum vmb seine Gnad vnd gütten Geist haben angeruffen, vnd das alles, so
anechst verschinena freitags vns von E.G. wegen ist erzelet vnd vorgetragen, nach dem 2.0
ewigen, vnwandelbaren wort des herren vnsers besten fleyß erwegen, So befinden wir
vns schuldig, E.G. darauff folgende antwort zugeben vnd erinnerung zu thun jm herren.
Die wollen E.G. auch Christlichs gemüts von vns vernemen. Dann wir warlich hiemit
anders nit suchen noch meinen, dann das wir alle samptlich mochten vnseren herren vnd
Gott aberbetten15, was zu allen teylen16 vbersehen, vnd hinfüro alle Sachen seiner kir- 25
chen also handlen vnd vnseren dienst darzu verrichten, das er zum lobe Gottes vnd zu
dem heil seiner herden mochte allenthalben wol erschiessen vnd dienen.
So fil dann belanget, das zu Augspurg jm Reichstag der Religion halben ist gehandlet
worden, da die Gemeinen Stende der Kay. Mt. das Interim zustellen17 vbergeben, vnd
daselbige | [163 a] | darnach, wie es gestehet, auch des mereren teyls haben angenomen. 30
a)-a) add. am Rand statt gestr.: den; alle sachlichen und stilistischen Korrekturen von der Hand
B.s.
12. Ausstehen, bestehen.
13. Das Herz belasten und bedrücken.
14. Sicherzustellen.
15. Abbitte leisten, wiederum bitten.
16. Auf allen Seiten (bei allen Parteien).
17. Aufzustellen, zu formulieren. Schon bei der Eröffnung des Reichstages von Augsburg hatten
die »allgemeinen Stende« dem Kaiser anheimgestellt, die Frage der Religionsvergleichung selbst zu
regeln (»das Interim zu stellen«), doch waren die Städte an dieser Erklärung nicht beteiligt worden.
Vgl. den Bericht von Marx Hag über die Eröffnung des Reichstages (AMS - AA 5 59, f. 158ff.) vom
2. September 1547. Jakob Sturm hatte sich noch ein Jahr später, am 8. September 1548, in Köln bei
Karl V. darüber beklagt, daß man die Städte bei den Beratungen der Stände immer wieder übergan-
gen habe (Pol. Cor. 4, S. 1081).
 
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