554
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
es Christlichem gemüt24 hette mögen leidenlich sein, Dar inn haben E.G. jr ampt
Christlicher Oberkeit trewlich vnnd vatterlich geleistet, welches der Herre nit vergessen
würdt.
Das sie aber zu letzt bey der Kay. Mt. sich erbotten zugedulden, das das Interim hie
durch den Bischoffe werde angerichtet, Allein das vns zu der Reinen Religion Christ) 5
auch etliche kirchen bleyben, Vnd nun nach diesem erbieten sich entschlossen haben,
vnuergriffliche handlung mit dem Bischoffe zuuersüchen, jn dem bestecken wir25 vnd
werden schwerlich geengstiget, was wir von solchem E.G. erbieten, bey der Kay. Mt.
gethon, vnd von vorhabender handlung mit dem Bischoffe sollen oder mögen nach
Gottes wort halten vnd vns daruon in den predigen vernemen lassen. 10
Dann das wissen wir alle wol auß Gottes wort, das ein schweres verleugnen vnd
begeben26 ist | [164 b] | der Göttlichen Allmechtigen Maiestett vnd also des gantzen
Christentumbs vnd ewigen lebens, wa von leuten, die das reych Christi erkennet, eini-
gem thun, das nit Christlich, ierget27, geschwigen an orten, dem namen Gottes beson-
ders geheyliget, wie die kirchen sind, raum vnd platz auß einiger vrsachen freyes willens 15
werden gegeben, Wir geschweygen28: angepotten. Es ist ja alle erde des Herren. Der hat
vns auch zu seinem lob geschaffen vnd so thewer, nemblich durch das blut seines Suns,
erkauffet, das wir jn an allen orten seiner herschung vnd zu allen Zeiten als vnseren Gott,
Schöpfer vnd Erlöser bekennen vnd preysen sollen vber alle menschen vnd gotter, mit
allen vnseren gedanckhen, Worten vnd werckhen, vnd das von gantzem hertzen, gantzer zo
Seelen vnd allen krefften29.
Dagegen wissen wir aber auch wol, wenn die kinder Gottes frembden gewalt gentz-
lich vbergeben sind, das sie auch von dem selbigen gewalt müssen vnd sollen erbetten,
wie sie one Verletzung der Gottseligkeit konden, das sie jrem Gott vnd Vatter recht
dienen vnd seine Religion erhalten. Wie nemblich das Alte volckh Gottes auch thun 25
müste vnder denn konigen der Chaldeer, Persier, Graecier, so lang sie Gott den selbigen
königen hielte vnderthon.
Bißher haben wir vns anders nit weysen30 konden | [165 a] | nach Gottes wort, dann
das wir das wesen, Policey vnd freyheit diser Statt haben sollen ansehen, wie das der
Allmechtig Gott bis anher hat so gnediglich mit der that gegeben vnd erhalten, Vnd 30
auch verlauhen31, das die Kay. Mt. dieselbigen herbrachten recht vnd freyheiten hat
dieser Stattf auch nach der aussonung32 vff ein newes bestettiget Vndg E.G. zugegeben,
dieselbigen in dem Eid, den sie jr Mt. gethon, vorzubehalten, ja, ir auch vff ein newes
f) gestr.: E. G. zugegeben dieselbigen. - g) add. am Rand.
24. Sinn.
25. Bleiben wir stehen, können wir nicht folgen.
z6. Verlassen, aufgeben.
27. Irgendwo.
28. Gar nicht davon zu reden.
29. Vgl. Lk 10,27.
30. Vorstellen.
31. Verliehen. (Die regionale Form heißt >verluhen<, hier diphthongiert.)
32. Die Aussöhnung mit dem Kaiser erfolgte am 21. März 1547 in Nördlingen, mit König
Ferdinand am 15. Februar 1548 in Augsburg. Vgl. Adam, S. 262h
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
es Christlichem gemüt24 hette mögen leidenlich sein, Dar inn haben E.G. jr ampt
Christlicher Oberkeit trewlich vnnd vatterlich geleistet, welches der Herre nit vergessen
würdt.
Das sie aber zu letzt bey der Kay. Mt. sich erbotten zugedulden, das das Interim hie
durch den Bischoffe werde angerichtet, Allein das vns zu der Reinen Religion Christ) 5
auch etliche kirchen bleyben, Vnd nun nach diesem erbieten sich entschlossen haben,
vnuergriffliche handlung mit dem Bischoffe zuuersüchen, jn dem bestecken wir25 vnd
werden schwerlich geengstiget, was wir von solchem E.G. erbieten, bey der Kay. Mt.
gethon, vnd von vorhabender handlung mit dem Bischoffe sollen oder mögen nach
Gottes wort halten vnd vns daruon in den predigen vernemen lassen. 10
Dann das wissen wir alle wol auß Gottes wort, das ein schweres verleugnen vnd
begeben26 ist | [164 b] | der Göttlichen Allmechtigen Maiestett vnd also des gantzen
Christentumbs vnd ewigen lebens, wa von leuten, die das reych Christi erkennet, eini-
gem thun, das nit Christlich, ierget27, geschwigen an orten, dem namen Gottes beson-
ders geheyliget, wie die kirchen sind, raum vnd platz auß einiger vrsachen freyes willens 15
werden gegeben, Wir geschweygen28: angepotten. Es ist ja alle erde des Herren. Der hat
vns auch zu seinem lob geschaffen vnd so thewer, nemblich durch das blut seines Suns,
erkauffet, das wir jn an allen orten seiner herschung vnd zu allen Zeiten als vnseren Gott,
Schöpfer vnd Erlöser bekennen vnd preysen sollen vber alle menschen vnd gotter, mit
allen vnseren gedanckhen, Worten vnd werckhen, vnd das von gantzem hertzen, gantzer zo
Seelen vnd allen krefften29.
Dagegen wissen wir aber auch wol, wenn die kinder Gottes frembden gewalt gentz-
lich vbergeben sind, das sie auch von dem selbigen gewalt müssen vnd sollen erbetten,
wie sie one Verletzung der Gottseligkeit konden, das sie jrem Gott vnd Vatter recht
dienen vnd seine Religion erhalten. Wie nemblich das Alte volckh Gottes auch thun 25
müste vnder denn konigen der Chaldeer, Persier, Graecier, so lang sie Gott den selbigen
königen hielte vnderthon.
Bißher haben wir vns anders nit weysen30 konden | [165 a] | nach Gottes wort, dann
das wir das wesen, Policey vnd freyheit diser Statt haben sollen ansehen, wie das der
Allmechtig Gott bis anher hat so gnediglich mit der that gegeben vnd erhalten, Vnd 30
auch verlauhen31, das die Kay. Mt. dieselbigen herbrachten recht vnd freyheiten hat
dieser Stattf auch nach der aussonung32 vff ein newes bestettiget Vndg E.G. zugegeben,
dieselbigen in dem Eid, den sie jr Mt. gethon, vorzubehalten, ja, ir auch vff ein newes
f) gestr.: E. G. zugegeben dieselbigen. - g) add. am Rand.
24. Sinn.
25. Bleiben wir stehen, können wir nicht folgen.
z6. Verlassen, aufgeben.
27. Irgendwo.
28. Gar nicht davon zu reden.
29. Vgl. Lk 10,27.
30. Vorstellen.
31. Verliehen. (Die regionale Form heißt >verluhen<, hier diphthongiert.)
32. Die Aussöhnung mit dem Kaiser erfolgte am 21. März 1547 in Nördlingen, mit König
Ferdinand am 15. Februar 1548 in Augsburg. Vgl. Adam, S. 262h