15. RESPONSIO AD SENATUM
591
wir mit Gott mögen. Es sind auch die gaben des Geysts Christ) mancherley vnd in gar
vngleicher massen; qvnd willq der Herre allen seinen, auch den schwechisten gliderenr,
in aller noth zuhilffe körnen vnd keins lassen an einigem nöttigen werckh des heyls
mangel leiden.
5 Gott der Hertzenkünder weiß, wie lieb wir diese seine kirche allhie haben, wie wirs
auch des ‘fil vnd1 dringliche vrsachen haben, dieweyl vns allen der liebe Gott an deren
dienst nit vergeblich geprauchet, sonder vil gnaden | [13 b] | vnd gedeyhen hat verlühen.
Darumb wa mit Gott einiger wege mag erfunden werden, das in deren dienst vnser doch
ettliche seliglich mögen bleyben, dazu wollen wir vns gern vff das eusserist, so wir mit
10 Gott mögen, bearbeiten92.
Derwegen, wie ewer gn. vns selbs Christlich vnnd gnediglich angepotten, so wolten
wir gern, wann das E. G. will also gefeilig sein, das sie von jnen etliche verordneten vnd
die sie selb“ mit Gottes forcht vnd verstandt seines Wortes auch sunst hiezu am tauglich-
sten sein erkennen, die vns E. G. meinung in den Articulen jres befelchs etwas eigentli-
15 eher erklereten, die notturft vnser gewissen darüber weiter anhörten vnd hulffen gne-
diglich vnd Christlich die wege suchen, das doch, wie wir gesagt, etliche vnder vns
möchten sich im dienst dieser so hoch angefochten vnd betrübten kirchen lenger erhal-
ten93.
Dann wie E. G.j ren befelch vns haben dißmal lassen fürbringen, ist keiner vnder vns,
zo der sich dem schlecht vnd one weiter erklerung vnd maß wisse mit Gott zuuerpflichten
oder auchv einige weitere messigung seiner predigen win haupt vnd wesentlichen stuk-
ken Christlicher lehre oder auch in weyß vnd maß zu predigen, die vnß ist in h. Schrifft
furgeschribenw, zuuersprechen. Dann wir alle vnßx bißher, ein ieder nach der maß
Gottlichs Geysts jm verlühen, zu halten7 zbegeret vnd beflissen2 haben, welche maß
25 aber vngleich ist, wie auch die gaben des herren sind. Bitten also E. gn., sie wollen allem
vnserem erzelten | [14 a] | bekennen vnd bezeugen von vnserem bißher vnd in dieser
betrübtisten zeit, nach dem das INTERIM in den Stenden des Reichs vnd dieser Statt
vfferlegt worden94, geübtem vnd bewisnem dienst glawben geben, Auch die nott vnsers
gewissen in dem allein gnediglich behertzigen vnd alles erinneren vnd ermanen in iet-
30 zünd schwebender Sachen vnd vber jrena an vns gethonen befelch sampt vnser Antwort
q)-q) korr. Bucer aus: Dann. - r) gestr.: will.
s) gestr.: des. - t)-t) add. Bucer über der Zeile.
u) gestr.: erkennen. - v) add. — w)-w) add. Bucer am Rand; fehlt A.
x) add. Bucer über der Zeile. — y) korr. aus: gehalten.
z)-z) add. Bucer am Rand. - a) korr. aus: jrem.
92. Fleißig darauf hinarbeiten (Grimm 1, Sp. 1207).
93. B. rechnet nicht mehr damit, daß der Dienst der Straßburger Prediger in Zukunft in bisheri-
gem Umfang durchzuführen sein wird. In den Verhandlungen zwischen Rat und Bischof zeichnet
sich der Kompromiß ab, das Interim in drei Stadtkirchen (Münster, Alt und Jung St. Peter) einzu-
führen, in den vier anderen aber den evangelischen Gottesdienst zu erhalten.
94. Noch einmal wird unterstrichen: Das Interim ist nicht das, was es nach der ursprünglichen
Absicht des Kaisers hatte sein oder werden sollen, eine für beide Religionsparteien verbindliche
Vergleichsformel. Es ist vielmehr - so hatten es die Straßburger Prediger in ihrem ersten Gutachten
vom 28. Mai 1548 formuliert - »den christlichen Stenden Augspurgischer Confession vfferlegt«. S.
diesen Bd., S. 442ff.
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wir mit Gott mögen. Es sind auch die gaben des Geysts Christ) mancherley vnd in gar
vngleicher massen; qvnd willq der Herre allen seinen, auch den schwechisten gliderenr,
in aller noth zuhilffe körnen vnd keins lassen an einigem nöttigen werckh des heyls
mangel leiden.
5 Gott der Hertzenkünder weiß, wie lieb wir diese seine kirche allhie haben, wie wirs
auch des ‘fil vnd1 dringliche vrsachen haben, dieweyl vns allen der liebe Gott an deren
dienst nit vergeblich geprauchet, sonder vil gnaden | [13 b] | vnd gedeyhen hat verlühen.
Darumb wa mit Gott einiger wege mag erfunden werden, das in deren dienst vnser doch
ettliche seliglich mögen bleyben, dazu wollen wir vns gern vff das eusserist, so wir mit
10 Gott mögen, bearbeiten92.
Derwegen, wie ewer gn. vns selbs Christlich vnnd gnediglich angepotten, so wolten
wir gern, wann das E. G. will also gefeilig sein, das sie von jnen etliche verordneten vnd
die sie selb“ mit Gottes forcht vnd verstandt seines Wortes auch sunst hiezu am tauglich-
sten sein erkennen, die vns E. G. meinung in den Articulen jres befelchs etwas eigentli-
15 eher erklereten, die notturft vnser gewissen darüber weiter anhörten vnd hulffen gne-
diglich vnd Christlich die wege suchen, das doch, wie wir gesagt, etliche vnder vns
möchten sich im dienst dieser so hoch angefochten vnd betrübten kirchen lenger erhal-
ten93.
Dann wie E. G.j ren befelch vns haben dißmal lassen fürbringen, ist keiner vnder vns,
zo der sich dem schlecht vnd one weiter erklerung vnd maß wisse mit Gott zuuerpflichten
oder auchv einige weitere messigung seiner predigen win haupt vnd wesentlichen stuk-
ken Christlicher lehre oder auch in weyß vnd maß zu predigen, die vnß ist in h. Schrifft
furgeschribenw, zuuersprechen. Dann wir alle vnßx bißher, ein ieder nach der maß
Gottlichs Geysts jm verlühen, zu halten7 zbegeret vnd beflissen2 haben, welche maß
25 aber vngleich ist, wie auch die gaben des herren sind. Bitten also E. gn., sie wollen allem
vnserem erzelten | [14 a] | bekennen vnd bezeugen von vnserem bißher vnd in dieser
betrübtisten zeit, nach dem das INTERIM in den Stenden des Reichs vnd dieser Statt
vfferlegt worden94, geübtem vnd bewisnem dienst glawben geben, Auch die nott vnsers
gewissen in dem allein gnediglich behertzigen vnd alles erinneren vnd ermanen in iet-
30 zünd schwebender Sachen vnd vber jrena an vns gethonen befelch sampt vnser Antwort
q)-q) korr. Bucer aus: Dann. - r) gestr.: will.
s) gestr.: des. - t)-t) add. Bucer über der Zeile.
u) gestr.: erkennen. - v) add. — w)-w) add. Bucer am Rand; fehlt A.
x) add. Bucer über der Zeile. — y) korr. aus: gehalten.
z)-z) add. Bucer am Rand. - a) korr. aus: jrem.
92. Fleißig darauf hinarbeiten (Grimm 1, Sp. 1207).
93. B. rechnet nicht mehr damit, daß der Dienst der Straßburger Prediger in Zukunft in bisheri-
gem Umfang durchzuführen sein wird. In den Verhandlungen zwischen Rat und Bischof zeichnet
sich der Kompromiß ab, das Interim in drei Stadtkirchen (Münster, Alt und Jung St. Peter) einzu-
führen, in den vier anderen aber den evangelischen Gottesdienst zu erhalten.
94. Noch einmal wird unterstrichen: Das Interim ist nicht das, was es nach der ursprünglichen
Absicht des Kaisers hatte sein oder werden sollen, eine für beide Religionsparteien verbindliche
Vergleichsformel. Es ist vielmehr - so hatten es die Straßburger Prediger in ihrem ersten Gutachten
vom 28. Mai 1548 formuliert - »den christlichen Stenden Augspurgischer Confession vfferlegt«. S.
diesen Bd., S. 442ff.