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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2012 — 2013

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I. Das Geschäftsjahr 2012
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Strohm, Christoph: Martin Bucers Deutsche Schriften: [Tätigkeitsbericht]
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https://doi.org/10.11588/diglit.55656#0193
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212 | TÄTIGKEITSBERICHTE

Im Berichtsjahr sind die Arbeiten an Band BDS 16, der von beiden Mitarbei-
tern gemeinsam in Angriff genommen worden ist und im Spätherbst 2013 gedruckt
vorhegen soll, entscheidend fortgeschritten. Der Band wird insgesamt rund zwei
Dutzend recht verschiedenartige Texte von sehr unterschiedlicher Länge aus der Zeit
von 1531 bis 1541 enthalten.
Folgende Texte werden von Stephen Buckwalter bearbeitet: ein Gutachten der
Straßburger Prediger für den Ulmer Rat zum Schutz der dort kürzlich eingeführten
reformatorischen Erneuerungen (1531), eine umfangreiche Abendmahlsabhandlung
Bucers für die Schweizer Prediger zur Rechtfertigung seiner umstrittenen Annahme
der Confessio Augustana (1532), eine Supplikation der Straßburger Prediger an den
dortigen Rat zur Durchsetzung des evangelischen Eherechts (1534), die von Bucer
entscheidend mitgeprägte Kirchenordnung für die Stadt Augsburg (1537), eine
eigenhändige Bitte Bucers an den Straßburger Rat, sich für die Belange der verfolg-
ten Evangelischen in Frankreich einzusetzen (1537), eine von Jakob Sturm und
Martin Bucer verfasste Verteidigung des Straßburger Munizipalstatus gegen Angriffe
seitens altgläubiger Stiftsherren (1540) sowie ein eigenhändiger Entwurf Bucers zur
Verteidigung Landgraf Philipps von Hessen gegen Vorwürfe wegen der Doppelehe
und der Duldung von Täufern (1541).
Von Thomas Wilhelmi werden die folgenden, zumeist kurzen Texte bearbeitet:
Ein Entwurf für ein Straßburger Ratserkenntnis über einige in den Schweinfurter
Artikeln aufgeworfene kirchliche Fragen (1532), ein von den Straßburger Predigern
aufWunsch des Rats der Stadt Frankfurt verfasstes Gutachten und ein Briefmemo-
randum Bucers zur Frage der Restitution der Frankfurter Bartholomäuskirche an die
Altgläubigen und der Zulassung der Wiedereinführung der Messe in dieser nicht im
Besitz der Stadt befindlichen Kirche (1535), ein Brief an die Räte und Prediger der
protestantischen Schweizer Städte (1537), ein Brief an den Berner Rat (1537), eine
protokollierte Stellungnahme im Gespräch zwischen Luther, Lycosthenes und Bucer
in Gotha über das Abendmahl (1537), ein ausführliches Briefmemorandum Bucers
(von Wolfgang Capito mitunterzeichnet) an die protestantischen Schweizer Stände
(1538) (die erste Seite von Bucers Entwurf ist abgebildet), ein Brief Bucers und
Capitos an den Rat der Stadt Basel (1538), ein Brief Bucers und Capitos an die in
Zürich versammelten Gesandten der Schweizer Stände (1538; siehe Abbildung), eine
Erklärung zur Antwort an die Grafen von Manderscheid und Neuenahr betreffend
Kirchengüter (1538), ein Brief Bucers und Capitos an Philipp von Hessen als Beilage
zu einem Brief des Straßburger Rats (1539), eine von dem in BDS 7 bereits edier-
ten Text abweichende Überlieferung des für Philipp von Hessen verfassten „Juden-
ratschlags“ (1539), ein Bedenken über eine Schrift von Johannes Eck (1540), eine
Stellungnahme zu einem Gutachten eines Straßburger Ratsausschusses (1540), eine
am Bundestag von Schmalkalden protokollierte Aussage Bucers (1540) und ein
Vorschlag zur Einigung zwischen Hartmuth von Kronberg und Philipp von Hessen
bei Lehensansprüchen (1540).
Band BDS 18, der etwa im Sommer 2015 vorliegen soll, wird mit dem Titel
„Verschiedene Schriften 1541—1549“ versehen werden und mehr als zwei Dutzend
ganz verschiedene Texte aus den Jahren 1541 bis 1549 enthalten. Einige dieserTexte
sind im Berichtsjahr bereits erfasst und zur Edition vorbereitet worden.
 
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