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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2012 — 2013

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I. Das Geschäftsjahr 2012
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Kaiser, Wolfgang: Griechisch, Latein oder Zweisprachigkeit – Die Wahl der Sprache in der Gesetzgebung Kaiser Justinians und ihre Auswirkungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.55656#0047
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66

SITZUNGEN

Für die Einrichtung der Kommission „Kommentierte Jaspers Gesamtausgabe“
werden folgende Mitglieder vorgeschlagen:
Heinz Häfner, Otfried Höffe, Anton F. Koch, Lothar Ledderose, Volker Sellin,
Gerd Theissen, Externe: Claudia Bickmann, Köln, Anton Hügli, Basel, Annema-
rie Pieper, Basel, Edgar Wolfrum, Heidelberg. Herr Höffe hat sich bereit erklärt,
den Vorsitz zu übernehmen. Die Klasse wählt die vorgeschlagenen Mitglieder.
5. Mitteilungen
Graf Kielmansegg hat dem Vorstand der Akademie einen Vorschlag unterbreitet,
ein Findungsgremium für die anstehende Präsidentenwahl einzurichten. Da der
Beschluss des Vorstands, diesen Vorschlag in den Klassen zu diskutieren, erst zwei
Tage vor den Sitzungstagen gefasst werden konnte und der Vorschlag den Mit-
gliedern der Klasse deshalb nicht mehr rechtzeitig zur Kenntnis gegeben werden
konnte, kommt die Klasse überein, den Vorschlag in der nächsten Geschäftssitzung
zu diskutieren.
Frau Leopold berichtet über den geplanten Akademiesalon im Juli 2012.
Herr Höffe schlägt die Aristoteles-Arbeit von Stefan Herzberg zur Aufnahme in
die Schriftenreihe der Akademie vor. Die Klasse nimmt diesen Vorschlag zustim-
mend zur Kenntnis.
Herr Hagedorn schlägt brieflich das Buchmanuskript „Arabische Briefe auf
Papier aus der Heidelberger Papyrus-Sammlung“ zur Aufnahme in die Schrif-
tenreihe vor. Da Herr Hagedorn persönlich nicht anwesend sein kann, niemand
der Anwesenden aber das Manuskript kennt und sich dazu äußern könnte, wird
dieser Vorschlag auf die nächste Sitzung vertagt.

WISSENSCHAFTLICHE SITZUNG
HERR WOLFGANG KAISER HÄLT EINEN VORTRAG:
„Griechisch, Latein oder Zweisprachigkeit — Die Wahl der Sprache in der Gesetz-
gebung Kaiser Justinians und ihre Auswirkungen.“
Die Sprache reichsweiter kaiserlicher Gesetze war im spätantiken römischen Reich
Latein. Adressaten der Gesetze und zugleich für deren Publikation und Verbreitung
zuständig waren die höchsten Reichsbeamten; die Gesetze glichen daher in ihrer
äußeren Form einem Brief Von einem reichsweiten Gesetz existierten also mehrere
Exemplare (Ausfertigungen). Die Teilung des Reiches in eine westliche und eine öst-
liche Hälfte Ende des vierten Jahrhunderts führte zwar dazu, dass jeder Kaiser nur
noch für seinen Reichsteil eigenständig Gesetze geben konnte, für die Geltung sei-
ner Gesetze im jeweils anderen Reichsteil war eine Übersendung und besondere
Inkraftsetzung durch den kaiserlichen Kollegen erforderlich. Jedoch änderte die
Teilung an der Verwendung des Lateinischen als allgemeiner Gesetzessprache nichts.
 
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