Metadaten

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2020 — 2021

DOI Kapitel:
A. Das akademische Jahr 2020
DOI Kapitel:
II. Veranstaltungen
DOI Artikel:
Deutsch, Andreas: Hund und Katz – Wolf und Spatz: Tiere in der Rechtsgeschichte: Ausstellung im „Mittelalterlichen Kriminalmuseum“ in Rothenburgob der Tauber in Kooperation mit der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch“
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.61621#0068
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
II. Veranstaltungen

sierten Fangaktionen oder Jagden.
Heuschreckenschwärme versetzten
noch im 18. Jahrhundert weite Teile
Deutschlands in Angst und Schre-
cken; verzweifelt suchte man sie
durch Gewehrsalven mit Sandladun-
gen zu vertreiben. Daneben spielten
über die Jahrhunderte abergläubische
Abwehrmittel eine große Rolle. Um-
gekehrt machte man vermeintliche
Hexen für Schädlingsbefälle verant-
wortlich. Das besondere Verhält-
nis von Hexen und Tieren ist den
Menschen bis heute aus zahlreichen
Märchen vertraut - die Ausstellung
widmet ihm ein eigenes Kapitel.
Mit den Tieren als Nutzobjekten
beschäftigt sich eine weitere Abtei-
lung. Ob als (oft lebende) Handels-
ware oder Naturalabgabe, ob bei der
Jagd, Fischerei oder Wcidehaltung
- der alltägliche Umgang mit den
Tieren erforderte eine Vielzahl recht-


Mausefalle in Form einer Guillotine, um 1795;
Leihgabe aus dem Hällisch-Fränkischen Museum in
Schwäbisch Hall (Foto: AD)

lieber Regelungen, wie die Ausstellung anhand zahlreicher Originalexponate il-
lustriert. An Tieren Eigentum zu erwerben war in wohl allen Rechtsordnungen
möglich; rechtlich komplex ist dies nur bei Wildtieren, die im Prinzip bis heute
als frei angesehen werden, und bei sehr kleinen Tieren wie Bienen, die man nicht
einzeln, sondern nur als Schwarm erfassen kann. Das Einfangen oder Töten wilder
Tiere - also Jagd und Fischerei - bedurfte besonderer, ursprünglich nur vom König
verleihbarer Privilegien. Da Haus- und Nutztiere stets zu den größten Vermögens-
werten zählten, wurden „Beschädigung“ und unerlaubte Wegnahme von Tieren
seit frühester Zeit streng sanktioniert. Auf Diebstahl eines wertvollen Tieres (etwa
eines Pferds) stand vielfach die Todesstrafe. So wie die Tierhaltung wurde auch
die Haftung der Tierhalter für durch die Tiere verursachte Schäden ausführlich
geregelt. Im Zusammenhang mit Zug-, Reit- und Tragtieren im Straßenverkehr
entstanden erste Verkehrsregeln.
Ein weiteres Kapitel der Ausstellung ist den Tieren im Strafrecht gewidmet.
Besondere Aufmerksamkeit erfahren hierbei die seit dem späteren Mittelalter
nachweisbaren Strafprozesse und Strafvollstreckungen gegen Tiere. Gerichtsver-
fahren gegen massenweise auftretende Flurschädlinge wurden vor kirchlichen Ge-
richten ausgetragen und endeten oft mit der Verbannung oder Verfluchung der

68
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften