Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2020
— 2021
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https://doi.org/10.11588/diglit.61621#0069
DOI Kapitel:
A. Das akademische Jahr 2020
DOI Kapitel:II. Veranstaltungen
DOI Artikel:Deutsch, Andreas: Hund und Katz – Wolf und Spatz: Tiere in der Rechtsgeschichte: Ausstellung im „Mittelalterlichen Kriminalmuseum“ in Rothenburgob der Tauber in Kooperation mit der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch“
DOI Seite / Zitierlink:https://doi.org/10.11588/diglit.61621#0069
- Schmutztitel
- Titelblatt
- 5-9 Inhaltsverzeichnis
- 11-12 Schneidmüller, Bernd: Geleitwort
- 13-79 A. Das akademische Jahr 2020
- 81-160 B. Die Mitglieder
-
161-279
C. Die Forschungsvorhaben
- 161-162 I. Forschungsvorhaben und Arbeitsstellenleiter
-
163-265
II. Tätigkeitsberichte
- 163-167 1. Deutsche Inschriften des Mittelalters
- 167-173 2. Wörterbuch der altgaskognischen Urkundensprache/ Dictionnaire de l’ancien gascon (DAG)/Dictionnaire électronique d’ancien gascon (DAGél)
- 173-178 3. Deutsches Rechtswörterbuch
- 178-181 4. Goethe-Wörterbuch (Tübingen)
- 182-184 5. Melanchthon-Briefwechsel
- 184-189 6. Dictionnaire étymologique de l’ancien français (DEAF)/ Altfranzösisches etymologisches Wörterbuch
- 190-194 7. Epigraphische Datenbank Heidelberg (EDH)
- 194-198 8. Edition literarischer Keilschrifttexte aus Assur
- 199-203 9. Buddhistische Steininschriften in Nordchina
- 203-208 10. Geschichte der südwestdeutschen Hofmusik im 18. Jahrhundert (Schwetzingen)
- 208-220 11. The Role of Culture in Early Expansions of Humans (Frankfurt und Tübingen)
- 220-227 12. Nietzsche-Kommentar (Freiburg i. Br.)
- 227-233 13. Klöster im Hochmittelalter: Innovationslabore europäischer Lebensentwürfe und Ordnungsmodelle
- 234-238 14. Der Tempel als Kanon der religiösen Literatur Ägyptens (Tübingen)
- 239-244 15. Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Freiburg i. Br.)
- 244-247 16. Karl-Jaspers-Gesamtausgabe (KJG)
- 247-253 17. Historisch-philologischer Kommentar zur Chronik des Johannes Malalas (Tübingen)
- 254-258 18. Religions‑ und rechtsgeschichtliche Quellen des vormodernen Nepal
- 259-265 19. Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550−1620)
-
266-279
III. Drittmittel-geförderte Projekte
- 266-272 20. Nepal Heritage Documentation Project
- 272-274 21. EUCANCan: a federated network of aligned and interoperable infrastructures for the homogeneous analysis, management and sharing of genomic oncology data for Personalized Medicine
- 274-275 22. Künstliche Intelligenz und Haftungsrecht
- 276-277 23. Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und das Deutsche Humangenom-Phenomarchiv (GHGA)
- 277-279 24. Europäische Gesundheitsdatenverarbeitung
-
281-322
D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- 281-291 I. Die Preisträger
-
292-314
II. Das WIN-Kolleg
- 292 Aufgaben und Ziele
- 293 Verzeichnis der WIN-Kollegiaten des 7. Teilprogramm
-
294-314
Siebter Forschungsschwerpunkt „Wie entscheiden Kollektive?“
- 294-296 1. Heiligenleben: Erzählte Heiligkeit zwischen Individualentscheidung und kollektiver Anerkennung
- 296-299 Tagung „Entscheidung zur Heiligkeit? Autonomie und Providenz im legendarischen Erzählen vom Mittelalter bis zur Gegenwart“ (23. bis 25. September 2020)
- 299-303 2. How does group composition influence collective sensing and decision making?
- 304-307 3. Fake News and Collective Decision Making. Rapid Automated Assessment of Media Bias
- 307-310 4. Heterogeneity and Convergence in Shared Data Sources – The Importance of Cognitive Coherence in Collective Decision Making
- 311-314 5. Ein transdisziplinäres Modell zur Struktur- und Musterbildung kollektiven Entscheidens: Synergieeffekte zwischen linguistischen, biologischen und physikalischen Ansätzen
- 315-319 III. Das Akademie-Kolleg
-
320-322
IV. Akademiekonferenzen
- 323-367 E. Anhang
- 359-367 Personenregister
.Ausstellung: Tiere in der Rechtsgeschichte'
Blick in die Ausstellung im Rothenburger Mittelalterlichen Kriminalmuseum (Foto: MKM)
Schädlinge. Vor weltlichen Gerichten wurden hingegen Nutztiere angeklagt, die
einen Menschen getötet haben. So wurde einem Ochsen der Prozess gemacht, der
1548 im oberfränkischen Nesselreuth einen Jungen zu Tode gestoßen hat. Der-
lei Verfahren endeten oft mit der förmlichen Hinrichtung der angeklagten Tiere.
Daneben kamen Tiere bei der Vollstreckung von Leibes- und Todesstrafen gegen
Menschen zum Einsatz. So wurden Verwandtenmörder vielerorts in einem Sack
ertränkt, in den man mehrere lebende Tiere, zumeist einen Hund, einen Hahn,
eine Schlange und eine Katze mit einnähte.
Auch mit dem Missbrauch von Tieren und den Anfängen des Tierschutzes
befasst sich die Ausstellung. Zumeist durften Tiere nach Belieben ausgebeutet
werden, nicht nur als Arbeitstiere, sondern beispielsweise auch in sogenannten
„Hetz-Theatern“, wo aufgestachelte Löwen, Bären, Schweine und Hunde zum
Vergnügen der Zuschauer aufeinander getrieben wurden, bis sie sich zerfleischten.
Wenn der sexuelle Missbrauch von Tieren als Sodomie über Jahrhundert mit dem
Feuertod bestraft wurde, so jedoch keinesfalls zum Schutz der Tiere, denn diese
wurden in der Regel mitverbrannt. Die Erinnerung an die „unaussprechliche Sün-
de“ sollte auf diese Weise ausgelöscht werden.
Erst spät erkannten die Menschen die Tiere auch als Freund, der rechtli-
chen Schutz verdient: Während der Tierschutzgedanke im späten 17. Jahrhundert
auflebte, stammt das erste Gerichtsurteil, das gezielt eine Tierquälerei bestrafte,
aus dem Jahre 1766. Seit 1838 wurde „Boshaftes und muthwilliges Quälen von
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Blick in die Ausstellung im Rothenburger Mittelalterlichen Kriminalmuseum (Foto: MKM)
Schädlinge. Vor weltlichen Gerichten wurden hingegen Nutztiere angeklagt, die
einen Menschen getötet haben. So wurde einem Ochsen der Prozess gemacht, der
1548 im oberfränkischen Nesselreuth einen Jungen zu Tode gestoßen hat. Der-
lei Verfahren endeten oft mit der förmlichen Hinrichtung der angeklagten Tiere.
Daneben kamen Tiere bei der Vollstreckung von Leibes- und Todesstrafen gegen
Menschen zum Einsatz. So wurden Verwandtenmörder vielerorts in einem Sack
ertränkt, in den man mehrere lebende Tiere, zumeist einen Hund, einen Hahn,
eine Schlange und eine Katze mit einnähte.
Auch mit dem Missbrauch von Tieren und den Anfängen des Tierschutzes
befasst sich die Ausstellung. Zumeist durften Tiere nach Belieben ausgebeutet
werden, nicht nur als Arbeitstiere, sondern beispielsweise auch in sogenannten
„Hetz-Theatern“, wo aufgestachelte Löwen, Bären, Schweine und Hunde zum
Vergnügen der Zuschauer aufeinander getrieben wurden, bis sie sich zerfleischten.
Wenn der sexuelle Missbrauch von Tieren als Sodomie über Jahrhundert mit dem
Feuertod bestraft wurde, so jedoch keinesfalls zum Schutz der Tiere, denn diese
wurden in der Regel mitverbrannt. Die Erinnerung an die „unaussprechliche Sün-
de“ sollte auf diese Weise ausgelöscht werden.
Erst spät erkannten die Menschen die Tiere auch als Freund, der rechtli-
chen Schutz verdient: Während der Tierschutzgedanke im späten 17. Jahrhundert
auflebte, stammt das erste Gerichtsurteil, das gezielt eine Tierquälerei bestrafte,
aus dem Jahre 1766. Seit 1838 wurde „Boshaftes und muthwilliges Quälen von
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