D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass es im deutschen öffent-
lichen Wasserrecht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen gibt, die für das Dürre-
Management geeignet sind. Was fehlt ist jedoch eine planerische Koordinierung
der Einzelmaßnahmen. Zudem enthält das deutsche öffentliche Wasserrecht bis-
lang keine Definition des Begriffs der „Dürre“. Nur unzureichend berücksichtigt
werden auch die Information über Dürren sowie die Eigenvorsorge potenziell
Betroffener. In diesem Zusammenhang haben bestimmte Instrumente des spani-
schen Rechts Modellcharakter für das deutsche Recht. So gibt es im spanischen
öffentlichen Wasserrecht eine Pflicht zur Aufstellung von Dürre-Management-
Plänen. Des Weiteren ist das Umweltministerium verpflichtet ein einheitliches
Bewertungssystems für Dürren festzulegen. Auch kann in Spanien ein „Dürre-
Alarm“ ausgerufen werden.
Zur Verbesserung des Dürre-Managements in Deutschland sollte auch der
deutsche Gesetzgeber eine Definition des Begriffs der „Dürre“ schaffen. Des Wei-
teren sollten Rechtspflichten zur Aufstellung von Dürre-Management-Plänen, zur
Förderung der Eigenvorsorge vor Dürren und zur Information über Dürren fest-
gelegt werden.
Die Untersuchung erschien im Jahr 2020 unter dem Titel „Rechtliche In-
strumente für das Dürre-Management - Eine Untersuchung unter besonderer
Berücksichtigung des öffentlichen Wasserrechts in Deutschland und Spanien“ im
Carl Heymanns Verlag in Köln. Die Arbeit ist im Rahmen des vom Ministeri-
um für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg ge-
förderten Projektes DRIeR (Drought Processes, Impacts and Resilience - Dürre:
Prozesse, Auswirkungen und Widerstandsfähigkeit) der Universitäten Freiburg,
Heidelberg und Tübingen entstanden.
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Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass es im deutschen öffent-
lichen Wasserrecht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen gibt, die für das Dürre-
Management geeignet sind. Was fehlt ist jedoch eine planerische Koordinierung
der Einzelmaßnahmen. Zudem enthält das deutsche öffentliche Wasserrecht bis-
lang keine Definition des Begriffs der „Dürre“. Nur unzureichend berücksichtigt
werden auch die Information über Dürren sowie die Eigenvorsorge potenziell
Betroffener. In diesem Zusammenhang haben bestimmte Instrumente des spani-
schen Rechts Modellcharakter für das deutsche Recht. So gibt es im spanischen
öffentlichen Wasserrecht eine Pflicht zur Aufstellung von Dürre-Management-
Plänen. Des Weiteren ist das Umweltministerium verpflichtet ein einheitliches
Bewertungssystems für Dürren festzulegen. Auch kann in Spanien ein „Dürre-
Alarm“ ausgerufen werden.
Zur Verbesserung des Dürre-Managements in Deutschland sollte auch der
deutsche Gesetzgeber eine Definition des Begriffs der „Dürre“ schaffen. Des Wei-
teren sollten Rechtspflichten zur Aufstellung von Dürre-Management-Plänen, zur
Förderung der Eigenvorsorge vor Dürren und zur Information über Dürren fest-
gelegt werden.
Die Untersuchung erschien im Jahr 2020 unter dem Titel „Rechtliche In-
strumente für das Dürre-Management - Eine Untersuchung unter besonderer
Berücksichtigung des öffentlichen Wasserrechts in Deutschland und Spanien“ im
Carl Heymanns Verlag in Köln. Die Arbeit ist im Rahmen des vom Ministeri-
um für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg ge-
förderten Projektes DRIeR (Drought Processes, Impacts and Resilience - Dürre:
Prozesse, Auswirkungen und Widerstandsfähigkeit) der Universitäten Freiburg,
Heidelberg und Tübingen entstanden.
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