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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0313
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6. ERMANSCHRIFFT

309

Beilage i
In AST 168 findet sich zwischen f. 83 und f. 84 unpaginiert eingebunden ein Blatt, das
im folgenden als 83 A bezeichnet wird. Es enthält auf der Vorderseite 83 Aa in gedräng-
ter Form die sieben Punkte, die in der >Ermanschrifft< (AST 84,51) auf f. 3a~5b aus-
führlich abgehandelt werden. In ihnen wird der Gedanke der »Christlichen Gemein-
schaft« biblisch gerechtfertigt und methodisch dargestellt, f. 83 Aa hat weder Über-
schrift noch Unterschrift. Wahrscheinlich ist sie ein Diktat Bucers, das als Vorlage für
seinen mündlichen Vortrag vor dem Rat in der Sitzung vom 9. 11. 1547 gedient hat. Ein
Vergleich mit Handschriftenproben 2,59 beweist, daß der flüchtige Schreiber Konrad
Hubert, Bucers langjähriger Sekretär und Vertrauter, ist.
Wir lassen bieten, die kirchspilkinder nach Ordnung der gassen im Namens Herren oder
kirchenpfleger1 zukommen mit anderen zu vns in gmeine kirchenpletz2. Den erzelen
wir Erstlich:
1 Die gefehrliche zeit, die ein gantz bekerung zu got erforderet vnd drumb auch ein
5 wäre, rechte wurckliche3 gemeinschafft vnd zücht des Herren vnder allen glidern.
2 Erklären wir aus dem Gotteswort, warin stände, was fordere, wie weit sich er-
strecke vnd was frucht bringe soliche4. Loca Mat 10 [5ff.], 18 [15-20], 28 [16-20];
Johannes 10 [1-18], 15 [1-17], 17 [6-26] etc.
3 Lehren wir, wie ordenlich, demütig vnd bescheiden die drüderliche vnderweisung,
10 ermanung vnd Warnung solle geschehen, nemlich nach den X bothen vnd des herrn selb
lehre Mat. 7 [1-6. 12-23], 18 [15-20] etc.
4 Vermanen, das sie alle geteüfften, die nit in offenbaren verbannten5 lästeren ligen,
als brudera vnd mitglider im herren halten, in lieben etc.
5 Das sie betten für die, so die lehr, sacramenta verachten oder in offenbaren lästeren
15 ligen, weg suchen, jn6 zuhelff en. So nit, das sie jn dennocht alle lieb dienste beweisen
etc.
6 Ermanet vom christlichen bann, wie der nicht anders dann christliche besserung
bringe, kein Zerrüttung7, vnrügung8, vnd wie man nach allen versuchen zum heil die
widerspänstigen halten.
20 7 Ermanen, die zu vns kämenb, zu aller gehorsame, der Oberkeit zuleisten inn allen
dingen, zum preis gottes etc.
a) brieder [?]. - b) komen [?].
1. Es wird Wert darauf gelegt, daß die Initiative vom Rat (Herren Räth und Kirchenpfleger) zum
mindesten autorisiert wird.
2. öffentliche zugängliche Kirchenräume.
3. Wirksame.
4. Sc.: gemeinschaft.
5. Mit dem Bann bedrohten.
6. Ihnen.
7. Zerstörung (der Einheit der Gemeinde).
8. Beunruhigung.
 
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