9. Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts
Im Berichtsjahr erschien, bearbeitet von Dr. Gerald Dörner, Band VII,2,2,2
der „Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts“ (Niedersachsen,
Die außerwelfischen Lande, 2. Halbband, 2. Teil), mit den Kirchenordnungen der
Grafschaft Schaumburg und den Ordnungen der Städte Goslar und Bremen. Der
Band umfasst 664 Seiten und enthält 84 Nummern mit insgesamt 98 Texten sowie
den dazugehörenden Einleitungen.
Die im Berichtsjahr von Gerald Dörner aufgenommenen Arbeiten an
Band XXIII, zugleich dem letzten Band des „Schling“, erschließen die kirchen-
ordnenden Texte der beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie der Re-
publik Dithmarschen. Um sicherzustellen, dass am Ende der Projektfinanzierung
(31. Dezember 2016) auf jeden Fall eine Basis grundlegender Texte für den Band
vorhanden war, wurden zunächst die in früheren Drucken überlieferten Texte
bearbeitet. Der wichtigste und zugleich umfangreichste Text ist die „Christlyke
kercken ordeninge“ von 1542. Zwei Jahre nach dem Erscheinen dieser Ordnung
wurden die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein unter König Chris-
tian III. von Dänemark und seine Brüder Johann d.Ä. und Adolf aufgeteilt. Die
drei Teilherzogtümer (nach den Residenzen Gottorf, Hadersleben und Sonder-
burg benannt) veröffentlichten in der Folge jeweils eigene Kirchenordnungen.
Nachdem der Grundstock des Bandes gesichert war, konnte Ende April mit Ar-
chivrecherchen begonnen werden. Vom 25. bis 29. April besuchte Herr Dörner das
Schleswig-Holsteinische Landesarchiv in Schleswig; darüber hinaus wurden die
über das Internet zugänglichen Bestände des Rigsarkivet Kopenhagen zu Schles-
wig-Holstein (De sonderjyske fyrstearkiver) nach zu edierenden Texten durchge-
sehen. In der Woche vom 17. bis 22. Oktober 2016 waren dann auch Recherchen
in Kopenhagen selbst möglich. Neben den Beständen des für die Geschichte der
Reformation in Schleswig-Holstein einschlägigen Rigsarkivet wurden dabei auch
verschiedene Handschriften der dänischen Nationalbibliothek (Det Kongelike Bi-
bliotek) eingesehen. Im Rigsarkivet richtete sich die Aufmerksamkeit vor allem auf
den sehr umfangreichen Bestand Tyske Kancelli, Indenrigske Afdeling. Aus der
großen Zahl der in Kopenhagen gefundenen und mit der Kamera aufgenomme-
nen Texte wurden die wichtigsten ausgewählt und bis Mitte Dezember bearbeitet.
Am Ende des Jahres liegen mit 67 Stücken alle erfassten kirchenordnenden Texte
der beiden Herzogtümer ediert und kommentiert vor; es fehlen noch die Einlei-
tungen. Der von Frau Arend bearbeitete Teil Dithmarschen (mit 17 Stücken) ist
druckfertig.
Im November 2016 wurde dem Projekt „Kirchenordnungen“ von der Union
der deutschen Akademien eine einjährige Auslauffinanzierung bewilligt, die vor
allem für die Digitalisierung aller Bände des „Sehling“ einschließlich der Zusam-
menführung der Personen, Orts- und Sachregister sowie für die Sichtung und
Ordnung der Materialien der Forschungsstelle zur Abgabe an das Universitätsar-
chiv Heidelberg bestimmt ist.
139
Im Berichtsjahr erschien, bearbeitet von Dr. Gerald Dörner, Band VII,2,2,2
der „Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts“ (Niedersachsen,
Die außerwelfischen Lande, 2. Halbband, 2. Teil), mit den Kirchenordnungen der
Grafschaft Schaumburg und den Ordnungen der Städte Goslar und Bremen. Der
Band umfasst 664 Seiten und enthält 84 Nummern mit insgesamt 98 Texten sowie
den dazugehörenden Einleitungen.
Die im Berichtsjahr von Gerald Dörner aufgenommenen Arbeiten an
Band XXIII, zugleich dem letzten Band des „Schling“, erschließen die kirchen-
ordnenden Texte der beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie der Re-
publik Dithmarschen. Um sicherzustellen, dass am Ende der Projektfinanzierung
(31. Dezember 2016) auf jeden Fall eine Basis grundlegender Texte für den Band
vorhanden war, wurden zunächst die in früheren Drucken überlieferten Texte
bearbeitet. Der wichtigste und zugleich umfangreichste Text ist die „Christlyke
kercken ordeninge“ von 1542. Zwei Jahre nach dem Erscheinen dieser Ordnung
wurden die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein unter König Chris-
tian III. von Dänemark und seine Brüder Johann d.Ä. und Adolf aufgeteilt. Die
drei Teilherzogtümer (nach den Residenzen Gottorf, Hadersleben und Sonder-
burg benannt) veröffentlichten in der Folge jeweils eigene Kirchenordnungen.
Nachdem der Grundstock des Bandes gesichert war, konnte Ende April mit Ar-
chivrecherchen begonnen werden. Vom 25. bis 29. April besuchte Herr Dörner das
Schleswig-Holsteinische Landesarchiv in Schleswig; darüber hinaus wurden die
über das Internet zugänglichen Bestände des Rigsarkivet Kopenhagen zu Schles-
wig-Holstein (De sonderjyske fyrstearkiver) nach zu edierenden Texten durchge-
sehen. In der Woche vom 17. bis 22. Oktober 2016 waren dann auch Recherchen
in Kopenhagen selbst möglich. Neben den Beständen des für die Geschichte der
Reformation in Schleswig-Holstein einschlägigen Rigsarkivet wurden dabei auch
verschiedene Handschriften der dänischen Nationalbibliothek (Det Kongelike Bi-
bliotek) eingesehen. Im Rigsarkivet richtete sich die Aufmerksamkeit vor allem auf
den sehr umfangreichen Bestand Tyske Kancelli, Indenrigske Afdeling. Aus der
großen Zahl der in Kopenhagen gefundenen und mit der Kamera aufgenomme-
nen Texte wurden die wichtigsten ausgewählt und bis Mitte Dezember bearbeitet.
Am Ende des Jahres liegen mit 67 Stücken alle erfassten kirchenordnenden Texte
der beiden Herzogtümer ediert und kommentiert vor; es fehlen noch die Einlei-
tungen. Der von Frau Arend bearbeitete Teil Dithmarschen (mit 17 Stücken) ist
druckfertig.
Im November 2016 wurde dem Projekt „Kirchenordnungen“ von der Union
der deutschen Akademien eine einjährige Auslauffinanzierung bewilligt, die vor
allem für die Digitalisierung aller Bände des „Sehling“ einschließlich der Zusam-
menführung der Personen, Orts- und Sachregister sowie für die Sichtung und
Ordnung der Materialien der Forschungsstelle zur Abgabe an das Universitätsar-
chiv Heidelberg bestimmt ist.
139