Auswärtige Sitzung in Tübingen (Nicolas J. Conard)
Nicholas J. Conard
„Das UNESCO-Weltkulturerbeprojekt
»Die Höhlen der Schwäbischen Alb«"
Der Status einer UNESCO Welt-
erbestätte wurde erstmals im Jahre
1972 verliehen, und inzwischen
gibt es (Stand Juli 2016) weltweit
in 165 Ländern 1052 Stätten. Von
diesen sind 814 als Weltkultur- und
203 als Naturerbestätten gelistet.
Weitere 35 Stätten gehören sowohl
dem Kultur- als auch dem Natur-
erbe an.
Jede Welterbestätte muss nach
den Richtlinien der UNESCO ei-
ne Eigenschaft verkörpern, welche
als „außergewöhnliche universelle Bedeutung“ („outstanding universal value“)
bezeichnet wird, weiterhin die Kriterien der Authentizität, d. h. historischen Echt-
heit, sowie der Integrität, d. h. Unversehrtheit, erfüllen. Darüber hinaus muss jede
Welterbestätte auch noch mindestens eines von zehn durch die UNESCO defi-
nierten Kriterien erfüllen, z. B. ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft
darstellen oder ein einzigartiges Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer be-
stehenden oder untergegangenen Kultur repräsentieren.
Internationale Stätten, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind z. B. Mem-
phis und seine Totenstadt mit den Pyramiden von Gizeh, Abusir, Sakkara und
Dahschur in Ägypten, die Ruinenstadt Groß-Simbabwe in Simbabwe, das Grab-
mal Tadsch Mahal in Agra (Indien), der Rapa Nui Nationalpark auf der Osterinsel
(Chile), die Inka-Bergfestung Machu Picchu in Peru, die Ruinen von Chichen-It-
za in Mexiko, der Kreml und der Rote Platz in Moskau (Russland), der Tower von
London (Großbritannien) sowie Venedig und seine Lagune in Italien. Deutschland
verfügt bisher über 41 Welterbestätten, unter ihnen der Kölner Dom, das Ensemb-
le aus römischen Baudenkmälern, Dom und Liebfrauenkirche von Trier, das Klos-
ter Maulbronn, die Altstadt von Bamberg sowie das Bauhaus und seine Stätten in
Weimar und Dessau.
Mit fortschreitender Erweiterung der Liste erkannten die Funktionäre der
UNESCO, dass das architektonische Erbe der Kirchen, Städte, Klöster, Paläs-
te und Schlösser unter den Weltkulturerbestätten stark überrepräsentiert war. In
Deutschland führte dies zu einem erneuten Wettbewerb um neue Welterbestät-
ten, wobei jedes deutsche Bundesland neue Stätten vorschlagen durfte. Ein Gut-
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Nicholas J. Conard
„Das UNESCO-Weltkulturerbeprojekt
»Die Höhlen der Schwäbischen Alb«"
Der Status einer UNESCO Welt-
erbestätte wurde erstmals im Jahre
1972 verliehen, und inzwischen
gibt es (Stand Juli 2016) weltweit
in 165 Ländern 1052 Stätten. Von
diesen sind 814 als Weltkultur- und
203 als Naturerbestätten gelistet.
Weitere 35 Stätten gehören sowohl
dem Kultur- als auch dem Natur-
erbe an.
Jede Welterbestätte muss nach
den Richtlinien der UNESCO ei-
ne Eigenschaft verkörpern, welche
als „außergewöhnliche universelle Bedeutung“ („outstanding universal value“)
bezeichnet wird, weiterhin die Kriterien der Authentizität, d. h. historischen Echt-
heit, sowie der Integrität, d. h. Unversehrtheit, erfüllen. Darüber hinaus muss jede
Welterbestätte auch noch mindestens eines von zehn durch die UNESCO defi-
nierten Kriterien erfüllen, z. B. ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft
darstellen oder ein einzigartiges Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer be-
stehenden oder untergegangenen Kultur repräsentieren.
Internationale Stätten, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind z. B. Mem-
phis und seine Totenstadt mit den Pyramiden von Gizeh, Abusir, Sakkara und
Dahschur in Ägypten, die Ruinenstadt Groß-Simbabwe in Simbabwe, das Grab-
mal Tadsch Mahal in Agra (Indien), der Rapa Nui Nationalpark auf der Osterinsel
(Chile), die Inka-Bergfestung Machu Picchu in Peru, die Ruinen von Chichen-It-
za in Mexiko, der Kreml und der Rote Platz in Moskau (Russland), der Tower von
London (Großbritannien) sowie Venedig und seine Lagune in Italien. Deutschland
verfügt bisher über 41 Welterbestätten, unter ihnen der Kölner Dom, das Ensemb-
le aus römischen Baudenkmälern, Dom und Liebfrauenkirche von Trier, das Klos-
ter Maulbronn, die Altstadt von Bamberg sowie das Bauhaus und seine Stätten in
Weimar und Dessau.
Mit fortschreitender Erweiterung der Liste erkannten die Funktionäre der
UNESCO, dass das architektonische Erbe der Kirchen, Städte, Klöster, Paläs-
te und Schlösser unter den Weltkulturerbestätten stark überrepräsentiert war. In
Deutschland führte dies zu einem erneuten Wettbewerb um neue Welterbestät-
ten, wobei jedes deutsche Bundesland neue Stätten vorschlagen durfte. Ein Gut-
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