Verhältnismäßigkeit von internationalen Sanktionen (WIN-Programm)
fortbestehenden, nicht unumstrittenen Sanktionen in Bezug auf Russland. Im
vergangenen Jahr standen auch der Iran und Kuba im Fokus der Öffentlichkeit.
Die rechtlichen Grundlagen und Grenzen von Sanktionen sind bis dato je-
doch noch unzureichend geklärt. Neuere völkerrechtliche Entwicklungen stellen
das Individuum in den Vordergrund, materialisieren die Souveränität mit men-
schenrechtlichen Schutzpflichten und stellen die Frage nach der Verhältnismäßig-
keit. Zugleich versuchen die Politikwissenschaft und die Ökonomie die Wirkweise
von Sanktionen durch empirische Daten und Modelle zu erfassen und zu bewer-
ten. Kann ein menschenrechtlich geprägtes und interdisziplinär informiertes Völ-
kerrecht effektive rechtliche Maßstäbe für staatenbezogene Sanktionen bilden?
Abschluss der Habilitationsschrift
Im Jahr 2016 wurde die dem Projekt zugrundeliegende Habilitationsschrift „Staa-
tenbezogene Wirtschaftssanktionen zwischen Souveränität und Menschenrechts-
schutz“ fertiggestellt. Diese gliedert sich in sieben Teile. In der Einleitung stehen
ausdrückliche Falldarstellungen zu den jüngeren Sanktionsregimen gegen den
Irak, Iran, Kuba und Russland im Vordergrund. Diese enthalten nicht nur den
geschichtlichen Ablauf und die Darstellung und Dokumentation der Rechtsakte,
sondern rezipieren auch interdisziplinäre ökonomische und politikwissenschaftli-
che Studien zu den Auswirkungen der Sanktionen auf den politischen Prozess und
die Bevölkerung. Der zweite Teil stellt die politökonomischen Grundlagen der
Wirtschaftssanktionen dar. Die verschiedenen Modelle der Sanktionszwecke und
der Sanktionswirkung werden dargestellt, ebenso die Theorie des betroffenen Au-
ßenhandels und schließlich konkrete empirische Studien über die Wirkungswei-
sen der Wirtschaftssanktionen. Der dritte Teil stellt den institutionellen Rahmen
des Erlasses und des Vollzugs von Wirtschaftssanktionen auf Ebene der Vereinten
Nationen, der Europäischen Union sowie Deutschlands dar.
Die Teile vier bis sieben bestimmen schließlich die verschiedenen Rechtmä-
ßigkeitsmaßstäbe für Wirtschaftssanktionen und überprüfen die in der Einleitung
dargestellten Sanktionsregime gegen den Irak, Iran, Kuba und Russland. Der vier-
te Teil untersucht das Bestehen eines Rechts auf Handel einschließlich des Welt-
handelsrechts und der dortigen Ausnahmen für Wirtschaftssanktionen. Der fünfte
Teil nimmt seinen Ausgangspunkt in der klassischen Dogmatik des Schutzes der
völkerrechtlichen Souveränität und des Interventionsverbots. Er untersucht die
Veränderungen, die sich durch die Ansätze zur Individualisierung und Konstitu-
tionalisierung des Völkerrechts ergeben. Die Souveränität wandelt sich dadurch
von einem Abwehrrecht zu einer Schutzverantwortung für die Verwirklichung
der Menschenrechte, die bei Nichterfüllung eine Auffangverantwortlichkeit der
Staatengemeinschaft auslöst. Mag ein Recht auf gewaltsame Intervention auch zu
weit gehen, können die Maßstäbe zur Beurteilung von Wirtschaftssanktionen ge-
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fortbestehenden, nicht unumstrittenen Sanktionen in Bezug auf Russland. Im
vergangenen Jahr standen auch der Iran und Kuba im Fokus der Öffentlichkeit.
Die rechtlichen Grundlagen und Grenzen von Sanktionen sind bis dato je-
doch noch unzureichend geklärt. Neuere völkerrechtliche Entwicklungen stellen
das Individuum in den Vordergrund, materialisieren die Souveränität mit men-
schenrechtlichen Schutzpflichten und stellen die Frage nach der Verhältnismäßig-
keit. Zugleich versuchen die Politikwissenschaft und die Ökonomie die Wirkweise
von Sanktionen durch empirische Daten und Modelle zu erfassen und zu bewer-
ten. Kann ein menschenrechtlich geprägtes und interdisziplinär informiertes Völ-
kerrecht effektive rechtliche Maßstäbe für staatenbezogene Sanktionen bilden?
Abschluss der Habilitationsschrift
Im Jahr 2016 wurde die dem Projekt zugrundeliegende Habilitationsschrift „Staa-
tenbezogene Wirtschaftssanktionen zwischen Souveränität und Menschenrechts-
schutz“ fertiggestellt. Diese gliedert sich in sieben Teile. In der Einleitung stehen
ausdrückliche Falldarstellungen zu den jüngeren Sanktionsregimen gegen den
Irak, Iran, Kuba und Russland im Vordergrund. Diese enthalten nicht nur den
geschichtlichen Ablauf und die Darstellung und Dokumentation der Rechtsakte,
sondern rezipieren auch interdisziplinäre ökonomische und politikwissenschaftli-
che Studien zu den Auswirkungen der Sanktionen auf den politischen Prozess und
die Bevölkerung. Der zweite Teil stellt die politökonomischen Grundlagen der
Wirtschaftssanktionen dar. Die verschiedenen Modelle der Sanktionszwecke und
der Sanktionswirkung werden dargestellt, ebenso die Theorie des betroffenen Au-
ßenhandels und schließlich konkrete empirische Studien über die Wirkungswei-
sen der Wirtschaftssanktionen. Der dritte Teil stellt den institutionellen Rahmen
des Erlasses und des Vollzugs von Wirtschaftssanktionen auf Ebene der Vereinten
Nationen, der Europäischen Union sowie Deutschlands dar.
Die Teile vier bis sieben bestimmen schließlich die verschiedenen Rechtmä-
ßigkeitsmaßstäbe für Wirtschaftssanktionen und überprüfen die in der Einleitung
dargestellten Sanktionsregime gegen den Irak, Iran, Kuba und Russland. Der vier-
te Teil untersucht das Bestehen eines Rechts auf Handel einschließlich des Welt-
handelsrechts und der dortigen Ausnahmen für Wirtschaftssanktionen. Der fünfte
Teil nimmt seinen Ausgangspunkt in der klassischen Dogmatik des Schutzes der
völkerrechtlichen Souveränität und des Interventionsverbots. Er untersucht die
Veränderungen, die sich durch die Ansätze zur Individualisierung und Konstitu-
tionalisierung des Völkerrechts ergeben. Die Souveränität wandelt sich dadurch
von einem Abwehrrecht zu einer Schutzverantwortung für die Verwirklichung
der Menschenrechte, die bei Nichterfüllung eine Auffangverantwortlichkeit der
Staatengemeinschaft auslöst. Mag ein Recht auf gewaltsame Intervention auch zu
weit gehen, können die Maßstäbe zur Beurteilung von Wirtschaftssanktionen ge-
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