Die Idee der Universität. Für die gegenwärtige Situation entworfen [1961]
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Universität selber eingegliedertes Unterrichtswesen den Geist der Einheit von For-
schung und Lehre, das Grundprinzip der Universität, bedrohen und gefährden und
letztlich zum Verschwinden bringen.
Dem unabweisbaren Bedürfnis nach wissenschaftlichem Unterricht im Sinne der
lehrbuchmäßigen Vermittlung von Tatsachen- und Bildungswissen, wie es von jeher
erforderlich ist, muß auf andere Weise, auf eine die Universität nicht nur nicht bela-
stende, sondern entlastende Weise Genüge geleistet werden. Dazu bedarf es der Ein-
richtung eigenständiger, der Universität nicht eingegliederter, sondern ihr nur anzu-
gliedernder Unterrichtsinstitute. Denn nur ein seinem Charakter nach eigenständiges
Unterrichtswesen wird den Erfordernissen des wissenschaftlichen Unterrichts unein-
geschränkt entsprechen können.
Erst auf Grund dieser Voraussetzung: der institutionellen Trennung des wissen-
schaftlichen Unterrichts von Forschung und Lehre kann heute eine sinnvolle Reorga-
nisation der bestehenden Universität zur künftigen Universität versucht werden.
Die für alle in sich geschlossenen Forschungsgebiete einzurichtenden Unterrichts-
institute sollen den Studierenden zum freien Erwerb der wissenschaftlichen Fakten-
kenntnisse im lehrbuchmäßigen Sinne offenstehen. Aufgabe dieser Unterrichtsinsti-
tute ist es, der übersichtlichen Wissensvermittlung in zweckfreier Unterrichtung, die
auf geistige Ganzheit gerichtet ist, zu dienen. Diese Wissensvermittlung muß den Cha-
rakter der thematisch vollständigen Lehre gegenüber der thematisch immer unvollstän-
digen, weil im Medium der konkreten Forschung sich vollziehenden Lehre der Univer-
sitätslehrer besitzen.
Die Gestalt des Unterrichtswesens an der Universität wird zu scheiden sein sowohl
von dem Unterricht an den höheren Schulen wie von der Universitätslehre der Forscher.
1. Der Unterschied der Unterrichtsinstitute von den höheren Schulen ist für den
Studierenden auch hier die Lernfreiheit. Der Besuch der wissenschaftlichen Unter-
richtsinstitute soll für die Studierenden nicht obligatorisch sein. Er soll auch nicht als
Bedingung oder Vorstufe für das Universitätsstudium gelten, sondern diesem komple-
mentär parallel laufen. Die wesentliche | Aufgabe der Unterrichtsinstitute ist, den Stu- 210
dierenden die frei zu benutzende Gelegenheit zu bieten, unter wissenschaftlich und
didaktisch qualifizierter Anleitung das allgemeine Wissen in ihren Disziplinen im
Sinne einer sachlichen Vollständigkeit sich erwerben zu können. Es wird sich aber er-
weisen, daß auch der hochbegabte Student die Möglichkeit nutzen wird, an einem gu-
ten, den Wissensstoff übersichtlich vermittelnden Unterricht teilzunehmen. Erst auf
Grund der durch die Unterrichtsinstitute zu vermittelnden allgemeinen Wissensvor-
aussetzungen können heute den Studierenden die Anforderungen eines wirklichen
Studiums zugemutet werden. Denn nur der mit einem allgemeinen lehrbuchmäßigen
Grundwissen ausgerüstete Studierende und der von zusätzlichen Unterrichtsaufgaben
entlastete Universitätslehrer können in jene geistige Gemeinsamkeit miteinander tre-
ten, die das belebende Prinzip der Universität selber darstellt und die durch kein Stu-
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Universität selber eingegliedertes Unterrichtswesen den Geist der Einheit von For-
schung und Lehre, das Grundprinzip der Universität, bedrohen und gefährden und
letztlich zum Verschwinden bringen.
Dem unabweisbaren Bedürfnis nach wissenschaftlichem Unterricht im Sinne der
lehrbuchmäßigen Vermittlung von Tatsachen- und Bildungswissen, wie es von jeher
erforderlich ist, muß auf andere Weise, auf eine die Universität nicht nur nicht bela-
stende, sondern entlastende Weise Genüge geleistet werden. Dazu bedarf es der Ein-
richtung eigenständiger, der Universität nicht eingegliederter, sondern ihr nur anzu-
gliedernder Unterrichtsinstitute. Denn nur ein seinem Charakter nach eigenständiges
Unterrichtswesen wird den Erfordernissen des wissenschaftlichen Unterrichts unein-
geschränkt entsprechen können.
Erst auf Grund dieser Voraussetzung: der institutionellen Trennung des wissen-
schaftlichen Unterrichts von Forschung und Lehre kann heute eine sinnvolle Reorga-
nisation der bestehenden Universität zur künftigen Universität versucht werden.
Die für alle in sich geschlossenen Forschungsgebiete einzurichtenden Unterrichts-
institute sollen den Studierenden zum freien Erwerb der wissenschaftlichen Fakten-
kenntnisse im lehrbuchmäßigen Sinne offenstehen. Aufgabe dieser Unterrichtsinsti-
tute ist es, der übersichtlichen Wissensvermittlung in zweckfreier Unterrichtung, die
auf geistige Ganzheit gerichtet ist, zu dienen. Diese Wissensvermittlung muß den Cha-
rakter der thematisch vollständigen Lehre gegenüber der thematisch immer unvollstän-
digen, weil im Medium der konkreten Forschung sich vollziehenden Lehre der Univer-
sitätslehrer besitzen.
Die Gestalt des Unterrichtswesens an der Universität wird zu scheiden sein sowohl
von dem Unterricht an den höheren Schulen wie von der Universitätslehre der Forscher.
1. Der Unterschied der Unterrichtsinstitute von den höheren Schulen ist für den
Studierenden auch hier die Lernfreiheit. Der Besuch der wissenschaftlichen Unter-
richtsinstitute soll für die Studierenden nicht obligatorisch sein. Er soll auch nicht als
Bedingung oder Vorstufe für das Universitätsstudium gelten, sondern diesem komple-
mentär parallel laufen. Die wesentliche | Aufgabe der Unterrichtsinstitute ist, den Stu- 210
dierenden die frei zu benutzende Gelegenheit zu bieten, unter wissenschaftlich und
didaktisch qualifizierter Anleitung das allgemeine Wissen in ihren Disziplinen im
Sinne einer sachlichen Vollständigkeit sich erwerben zu können. Es wird sich aber er-
weisen, daß auch der hochbegabte Student die Möglichkeit nutzen wird, an einem gu-
ten, den Wissensstoff übersichtlich vermittelnden Unterricht teilzunehmen. Erst auf
Grund der durch die Unterrichtsinstitute zu vermittelnden allgemeinen Wissensvor-
aussetzungen können heute den Studierenden die Anforderungen eines wirklichen
Studiums zugemutet werden. Denn nur der mit einem allgemeinen lehrbuchmäßigen
Grundwissen ausgerüstete Studierende und der von zusätzlichen Unterrichtsaufgaben
entlastete Universitätslehrer können in jene geistige Gemeinsamkeit miteinander tre-
ten, die das belebende Prinzip der Universität selber darstellt und die durch kein Stu-