Die Idee der Universität. Für die gegenwärtige Situation entworfen [1961]
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| III. Die Struktur von Hierarchie und
Verwaltung in der künftigen Universität
1. Die Universitätslehrer und die Hierarchie des Lehrkörpers
Das Leben und die Wirkungskraft der Universität werden allein von dem geistigen und
wissenschaftlichen Rang ihrer Professoren bestimmt. Die gemeinsame Gegenwart be-
deutender Forscher und Gelehrter an derselben Universität prägt deren Charakter.
Darin besteht die Universität und hierauf beruht auch der Rechtsgrund ihrer Autono-
mie: ihrer Selbstverwaltung als geistiger Körperschaft, die in dem Selbstergänzungs-
recht des Lehrkörpers den ihr adaequaten Ausdruck findet.
Der Aufbau des aus den Lehrstuhlinhabern und den Dozenten bestehenden Lehr-
körpers bedeutet deshalb auch seinem Wesen nach eine geistige Hierarchie. Auch so-
fern diese Hierarchie eine Ordnungsgestalt nach besonderen Rechten und Pflichten
innerhalb des Ganzen der Korporation annimmt, sollte sie doch allein auf der Aner-
kennung geistiger und wissenschaftlich-schöpferischer Leistung sich gründen. Dieses
Postulat ist kaum je erfüllt worden. In der mittelalterlichen Universität und noch in
der Gelehrtenrepublik des 18. Jahrhunderts entsprach die Hierarchie der Universitäts-
lehrer dem Zunftprinzip. Lehrstuhlinhaber und Dozenten verhielten sich zueinander
wie Meister und Gesellen. Diese traditionelle Zunfthierarchie, die sich mit der auf der
Einheit von Forschung und Lehre beruhenden Idee der modernen Universität ebenso
wenig verträgt wie der Zunftzwang mit der Gewerbefreiheit, blieb in der das For-
schungs- und Lehrprinzip mit dem Unterrichtsprinzip der Gelehrtenrepublik vermi-
schenden Bildungsuniversität des vorigen Jahrhunderts als ständischer Restbestand
erhalten. Auch unter den durch die fortschreitende Institutionalisierung und Spezia-
lisierung des Forschungs- und Lehrbetriebs schon seit der Jahrhundertwende völlig
veränderten sachlichen Bedingungen | behauptete sie sich weiter. Sie gilt heute noch,
wenn auch durch einen ihren ursprünglichen Charakter zersetzenden Institutsfunk-
tionalismus längst substanzlos geworden, als nicht zu verletzendes Tabu.
Faktisch ist diese Zunfthierarchie eine fortgeschleppte Traditionsform der schola-
stischen Gelehrtenrepublik. Ebenso wie sie deren Wesen gemäß war, widerspricht sie
dem Charakter der auf dem Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre sich gründen-
den, aber bisher noch nicht voll verwirklichten Universitätsgestalt. Ihre durch den un-
klaren Doppelcharakter der Bildungsuniversität des vorigen Jahrhunderts als Unter-
richts- und Forschungsuniversität zugleich ermöglichte Lebensfristung verhinderte
nicht nur die Bildung einer der modernen Universität entsprechenden Hierarchie des
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| III. Die Struktur von Hierarchie und
Verwaltung in der künftigen Universität
1. Die Universitätslehrer und die Hierarchie des Lehrkörpers
Das Leben und die Wirkungskraft der Universität werden allein von dem geistigen und
wissenschaftlichen Rang ihrer Professoren bestimmt. Die gemeinsame Gegenwart be-
deutender Forscher und Gelehrter an derselben Universität prägt deren Charakter.
Darin besteht die Universität und hierauf beruht auch der Rechtsgrund ihrer Autono-
mie: ihrer Selbstverwaltung als geistiger Körperschaft, die in dem Selbstergänzungs-
recht des Lehrkörpers den ihr adaequaten Ausdruck findet.
Der Aufbau des aus den Lehrstuhlinhabern und den Dozenten bestehenden Lehr-
körpers bedeutet deshalb auch seinem Wesen nach eine geistige Hierarchie. Auch so-
fern diese Hierarchie eine Ordnungsgestalt nach besonderen Rechten und Pflichten
innerhalb des Ganzen der Korporation annimmt, sollte sie doch allein auf der Aner-
kennung geistiger und wissenschaftlich-schöpferischer Leistung sich gründen. Dieses
Postulat ist kaum je erfüllt worden. In der mittelalterlichen Universität und noch in
der Gelehrtenrepublik des 18. Jahrhunderts entsprach die Hierarchie der Universitäts-
lehrer dem Zunftprinzip. Lehrstuhlinhaber und Dozenten verhielten sich zueinander
wie Meister und Gesellen. Diese traditionelle Zunfthierarchie, die sich mit der auf der
Einheit von Forschung und Lehre beruhenden Idee der modernen Universität ebenso
wenig verträgt wie der Zunftzwang mit der Gewerbefreiheit, blieb in der das For-
schungs- und Lehrprinzip mit dem Unterrichtsprinzip der Gelehrtenrepublik vermi-
schenden Bildungsuniversität des vorigen Jahrhunderts als ständischer Restbestand
erhalten. Auch unter den durch die fortschreitende Institutionalisierung und Spezia-
lisierung des Forschungs- und Lehrbetriebs schon seit der Jahrhundertwende völlig
veränderten sachlichen Bedingungen | behauptete sie sich weiter. Sie gilt heute noch,
wenn auch durch einen ihren ursprünglichen Charakter zersetzenden Institutsfunk-
tionalismus längst substanzlos geworden, als nicht zu verletzendes Tabu.
Faktisch ist diese Zunfthierarchie eine fortgeschleppte Traditionsform der schola-
stischen Gelehrtenrepublik. Ebenso wie sie deren Wesen gemäß war, widerspricht sie
dem Charakter der auf dem Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre sich gründen-
den, aber bisher noch nicht voll verwirklichten Universitätsgestalt. Ihre durch den un-
klaren Doppelcharakter der Bildungsuniversität des vorigen Jahrhunderts als Unter-
richts- und Forschungsuniversität zugleich ermöglichte Lebensfristung verhinderte
nicht nur die Bildung einer der modernen Universität entsprechenden Hierarchie des
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