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Stellenkommentar
264 Vgl. Einleitung zu diesem Band, Fußnote Nr. 27.
265 Schon Humboldt hatte sich trotz seiner Betonung der Autonomie der Universität aus ähn-
lichen Gründen dafür ausgesprochen, die Berufungshoheit für Universitätslehrer dem Staat
zu überlassen (vgl. »Über die innere und äussere Organisation«, 259).
266 Abraham Flexner (1866-1959); US-amerikanischer Pädagoge und Bildungsreformer. Flex-
ner hatte in Baltimore, Harvard, Berlin und Heidelberg studiert, betrieb von 1890 bis 1904
eine von ihm gegründete alternative Privatschule in Louisville/Kentucky und widmete sich
danach Studien zur Rolle der höheren Erziehung in Amerika. 1930 gründete er mit dem Ge-
schäftsmann und Philanthropen Louis Bamberger das private »Institute for Advanced
Study« in Princeton, als dessen Direktor er zahlreichen von den Nationalsozialisten verfolg-
ten Gelehrten Zuflucht bot. Hauptwerke: The American College. A critisism (1908); Medical
Education in the United States and Canada (1910); Universities -American, English, German (1930).
267 A. Flexner: Die Universitäten in Amerika, England, Deutschland, übersetzt von W. E. Ehrich,
Berlin 1932, 241. Flexners Text wurde von Jaspers leicht gekürzt.
268 Hierbei handelt es sich um ein altchinesisches Sprichwort, das Konfuzius (551-479 v.Chr.)
zugeschrieben wird.
269 Jaspers lehnt sich in dieser Aussage eng an Max Webers in »Wissenschaft als Beruf« geäu-
ßerte Stellungnahme zum Verhältnis von Universität und Politik an (vgl. ebd., 95-96).
270 Vgl. hierzu auch Jaspers’ spätere Äußerungen in »Wissenschaft, Lehrfreiheit und Politik«
[1961], in diesem Band, 445-455.
271 Zeitungsausschnitte im Nachlass und ein 1932/33 verfasstes unveröffentlichtes Typoskript
von Jaspers (vgl. Stellenkommentar Nr. 272) deuten daraufhin, dass Jaspers mit dieser Be-
merkung auf den Fall des jüdischen Rechtsprofessors Ernst Cohn (1904-1976) anspielt, der
1932 zu einer breiten Diskussion über die Lehrfreiheit geführt hatte. Der Fall hatte sich an
einem im Dezember 1932 von der Berliner Zeitung Montag Morgen durchgeführten Inter-
view über einen möglichen Asylantrag Leo Trotzkis entzündet. Obwohl Cohn nicht für
Trotzki Partei ergriff, erlaubte der Zeitungsartikel genug Spielraum dafür, Cohn für einen
Sympathisanten Trotzkis zu halten, woraufhin Rektor und Senat der Universität eine wei-
tere Lehrtätigkeit Cohns für untragbar erklärten. Der Fall führte unter den liberal-demo-
kratischen Professoren in Deutschland zu einem Sturm der Entrüstung. Durch eine Inter-
vention des preußischen Kultusministers konnte Cohn ab Januar 1933 wieder unter
Polizeischutz lehren, wurde aber im April 1933 auf der Grundlage des »Reichsgesetzes zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« zwangspensioniert und emigrierte über die
Schweiz nach England.
272 Die genannte Position hatte Jaspers bereits vor Hitlers Machtübernahme vertreten. Dies zeigt
sich insbesondere in seiner Einschätzung des »Falls Cohn« (vgl. Stellenkommentar Nr. 271).
In einem unveröffentlichten Typoskript aus den Jahren 1932/33 mit dem Titel »Freiheit der
Wissenschaft und der Lehre«, das augenscheinlich in Auseinandersetzung mit diesem Fall
verfasst wurde, warnt Jaspers eindringlich vor dem Verlust eines Bewusstseins vom Wesen
der Lehrfreiheit. Seine Grundhaltung bringt er in folgendem Satz zum Ausdruck: »Wenn die
öffentliche Äußerung zu politischen Augenblicksmomenten unter normalen Umständen
dem, der dazu Neigung und Berufung hat, unverwehrt ist, ist in gespannten Situationen die
schlichte Stimme in Beschränkung auf Forschung und Lehre vom Professor aus Solidarität
für das Universitätsganze zu fordern. Er ist nicht ein Einzelner in freiem Beruf, sondern Glied
einer geistigen Welt, die als Ganzes Interesse an ihrer Ruhe hat.« In unruhigen Zeiten »wie
Stellenkommentar
264 Vgl. Einleitung zu diesem Band, Fußnote Nr. 27.
265 Schon Humboldt hatte sich trotz seiner Betonung der Autonomie der Universität aus ähn-
lichen Gründen dafür ausgesprochen, die Berufungshoheit für Universitätslehrer dem Staat
zu überlassen (vgl. »Über die innere und äussere Organisation«, 259).
266 Abraham Flexner (1866-1959); US-amerikanischer Pädagoge und Bildungsreformer. Flex-
ner hatte in Baltimore, Harvard, Berlin und Heidelberg studiert, betrieb von 1890 bis 1904
eine von ihm gegründete alternative Privatschule in Louisville/Kentucky und widmete sich
danach Studien zur Rolle der höheren Erziehung in Amerika. 1930 gründete er mit dem Ge-
schäftsmann und Philanthropen Louis Bamberger das private »Institute for Advanced
Study« in Princeton, als dessen Direktor er zahlreichen von den Nationalsozialisten verfolg-
ten Gelehrten Zuflucht bot. Hauptwerke: The American College. A critisism (1908); Medical
Education in the United States and Canada (1910); Universities -American, English, German (1930).
267 A. Flexner: Die Universitäten in Amerika, England, Deutschland, übersetzt von W. E. Ehrich,
Berlin 1932, 241. Flexners Text wurde von Jaspers leicht gekürzt.
268 Hierbei handelt es sich um ein altchinesisches Sprichwort, das Konfuzius (551-479 v.Chr.)
zugeschrieben wird.
269 Jaspers lehnt sich in dieser Aussage eng an Max Webers in »Wissenschaft als Beruf« geäu-
ßerte Stellungnahme zum Verhältnis von Universität und Politik an (vgl. ebd., 95-96).
270 Vgl. hierzu auch Jaspers’ spätere Äußerungen in »Wissenschaft, Lehrfreiheit und Politik«
[1961], in diesem Band, 445-455.
271 Zeitungsausschnitte im Nachlass und ein 1932/33 verfasstes unveröffentlichtes Typoskript
von Jaspers (vgl. Stellenkommentar Nr. 272) deuten daraufhin, dass Jaspers mit dieser Be-
merkung auf den Fall des jüdischen Rechtsprofessors Ernst Cohn (1904-1976) anspielt, der
1932 zu einer breiten Diskussion über die Lehrfreiheit geführt hatte. Der Fall hatte sich an
einem im Dezember 1932 von der Berliner Zeitung Montag Morgen durchgeführten Inter-
view über einen möglichen Asylantrag Leo Trotzkis entzündet. Obwohl Cohn nicht für
Trotzki Partei ergriff, erlaubte der Zeitungsartikel genug Spielraum dafür, Cohn für einen
Sympathisanten Trotzkis zu halten, woraufhin Rektor und Senat der Universität eine wei-
tere Lehrtätigkeit Cohns für untragbar erklärten. Der Fall führte unter den liberal-demo-
kratischen Professoren in Deutschland zu einem Sturm der Entrüstung. Durch eine Inter-
vention des preußischen Kultusministers konnte Cohn ab Januar 1933 wieder unter
Polizeischutz lehren, wurde aber im April 1933 auf der Grundlage des »Reichsgesetzes zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« zwangspensioniert und emigrierte über die
Schweiz nach England.
272 Die genannte Position hatte Jaspers bereits vor Hitlers Machtübernahme vertreten. Dies zeigt
sich insbesondere in seiner Einschätzung des »Falls Cohn« (vgl. Stellenkommentar Nr. 271).
In einem unveröffentlichten Typoskript aus den Jahren 1932/33 mit dem Titel »Freiheit der
Wissenschaft und der Lehre«, das augenscheinlich in Auseinandersetzung mit diesem Fall
verfasst wurde, warnt Jaspers eindringlich vor dem Verlust eines Bewusstseins vom Wesen
der Lehrfreiheit. Seine Grundhaltung bringt er in folgendem Satz zum Ausdruck: »Wenn die
öffentliche Äußerung zu politischen Augenblicksmomenten unter normalen Umständen
dem, der dazu Neigung und Berufung hat, unverwehrt ist, ist in gespannten Situationen die
schlichte Stimme in Beschränkung auf Forschung und Lehre vom Professor aus Solidarität
für das Universitätsganze zu fordern. Er ist nicht ein Einzelner in freiem Beruf, sondern Glied
einer geistigen Welt, die als Ganzes Interesse an ihrer Ruhe hat.« In unruhigen Zeiten »wie