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Jaspers, Karl; Immel, Oliver [Editor]; Schwabe AG [Editor]; Fuchs, Thomas [Editor]; Halfwassen, Jens [Editor]; Schulz, Reinhard [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Editor]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 1, Band 21): Schriften zur Universitätsidee — Basel: Schwabe Verlag, 2016

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.51221#0577
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502

Stellenkommentar

humanistisch motivierten Fokus auf die persönliche Charakterbildung der Studierenden
und die Förderung individueller Talente, während die »Gelehrtenrepublik« für ihn die tra-
ditionelle institutionelle Ordnung der Universität nach dem Zunftprinzip repräsentiert.
419 Die Universität Göttingen wurde auf Veranlassung des Königs von Großbritannien und
Landesherrn Kurfürst Georg August von Hannover (Georg II.) 1734 gegründet und 1737 of-
fiziell eröffnet. Zusammen mit der vierzig Jahre zuvor gegründeten Universität Halle galt
sie als stark vom Geist der Aufklärung geprägte Reformuniversität. Dies schlug sich u.a. da-
rin nieder, dass ihre Forschungsergebnisse von der theologischen Zensur befreit waren und
der Lehre ein hoher Stellenwert eingeräumt wurde.
420 Die Textstelle stammt aus Wilhelm von Humboldts »Über die innere und äussere Organisa-
tion«, 257.
421 Ebd.
422 Diese Aussage wurde Becker von Max Scheier zugeschrieben, ist aber in Beckers Schrif-
ten nicht nachweisbar. Becker war erst 1919 zum Unterstaatssekretär im Kultusministe-
rium ernannt worden und hatte zuvor keine Schriften zur Universität verfasst. Auch Ross-
mann führt im Literaturverzeichnis des Buches kein Werk Beckers aus dem angegebenen
Jahr auf (vgl. zur Aussage Beckers: M. Scheier: »Universität und Volkshochschule«, in:
GW 8, 391).
423 Rossmann zitiert hier Scheiers Aufsatz »Universität und Volkshochschule«, der entgegen
seiner Angabe zuerst 1921, in erweiterter Fassung 1926 veröffentlicht wurde (in: Die Wis-
sensformen und die Gesellschaft. Probleme einer Soziologie des Wissens, Leipzig 1926, 489-537).
424 Vgl. M. Scheier: »Universität und Volkshochschule«, 399-400.
425 W. Flitner: Hochschulreife und Gymnasium. Vom Sinn wissenschaftlicher Studien und von der
Aufgabe der gymnasialen Oberstufe, Heidelberg 1959.
426 Vgl. ebd., 25-26, 37-38, 68-70.
427 Hofgeismarer Kreis: Gedanken zur Hochschulreform, 10.
428 Ebd., 16.
429 Vgl. »Gutachten zur Hochschulreform vom Studienausschuss für Hochschulreform«
(»Blaues Gutachten«) 1948, in: Westdeutsche Rektorenkonferenz (Hg.): Dokumente zur Hoch-
schulreform 1945-1959, 308; vgl. hierzu auch: Einleitung zu diesem Band, Fußnote Nr. 181.
430 Das Evangelische Stift Tübingen wurde 1536 von Herzog Ulrich von Württemberg mit dem
Ziel gegründet, die theologische Ausbildung begabter Landeskinder nach der Reformation
sicherzustellen und neben der Ausbildung von Pfarrern in enger Verbindung mit der Uni-
versität eine geistige Elite hervorzubringen. Philosophiehistorisch bedeutsam wurde das
Stift v.a. durch das zeitgleiche Studium G. W. F. Hegels, F. Hölderlins und F. W. J. Schellings,
die sich in den Jahren 1788-1795 zeitweise eine Stube teilten.
431 Hofgeismarer Kreis: Gedanken zur Hochschulreform, n.
432 I. Kant: Der Streit der Fakultäten, AA VII, 27.
433 Ebd., 28-29.
434 Ebd., 28.
435 Ebd.
436 W. v. Humboldt: »Über die innere und äussere Organisation«, 252.
437 Hofgeismarer Kreis: Gedanken zur Hochschulreform, 10.
438 Das »Hörergeld«, früher »Kolleggeld« genannt, war ein Obolus, den die Studierenden für
jede besuchte Lehrveranstaltung entrichten mussten und der in der Summe einer Studien-
 
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