Stellenkommentar
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Spahn« führte zu monatelangen Auseinandersetzungen über die Voraussetzungslosigkeit
der Wissenschaft. Im Zentrum stand dabei Mommsens in den Münchner Neuesten Nachrich-
ten (15. und 24. November 1901) geäußerte Auffassung, dass eine konfessionelle Zuordnung
von Geschichts- oder Philosophie-Professuren dazu führen müsse, der freien Wissenschaft
im Widerstreit mit konfessionellen Dogmen Grenzen zu setzen, die mit der Wahrhaftigkeit
wissenschaftlicher Forschung nicht zu vereinbaren seien (vgl.: »Universitätsunterricht und
Konfession«, in: ders.: Reden und Aufsätze, Berlin 1905, 432-436, bes. 432-433).
459 Die »Voraussetzungslosigkeit der Forschung« wurde aus der Sicht Rossmanns maßgeblich
von Theodor Mommsen im Zusammenhang mit dem oben genannten »Fall Spahn« zu ei-
nem klar konturierten Begriff geformt (K. Rossmann: Wissenschaft, Ethik und Politik, 9,18).
In der Erklärung »Universitätsunterricht und Konfession« (vgl. Stellenkommentar Nr. 458)
charakterisiert Mommsen die voraussetzungslose Forschung als »Ehrlichkeit und Wahrhaf-
tigkeit des Forschers« (ebd., 433-434).
460 Vgl. hierzu: M. Weber: »Wissenschaft als Beruf«, 98, sowie: »Der Sinn der >Wertfreiheit< der
soziologischen und ökonomischen Wissenschaften«, in: ders.: Gesammelte Aufsätze zur Wis-
senschaftslehre, hg. von J. Winckelmann, Tübingen 71988, 489-540, bes. 489-501.
461 Humboldt spricht in der paraphrasierten Textstelle nicht von »Wissenschaft«, sondern von
»freier Untersuchung«. In seinen »Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit
des Staats zu bestimmen« heißt es: »Der Nutzen freier Untersuchung dehnt sich auf unsre
ganze Art, nicht bloss zu denken, sondern zu handlen aus« (GS 1,160).
462 Das Zitat stammt aus Mommsens Replik auf Georg von Hertlings Urteil über dessen Protest
gegen das Vorgehen der Regierung im »Fall Spahn« (siehe Stellenkommentar Nr. 458; in:
ders.: »Universitätsunterricht und Konfession«, 436).
463 Vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 74, Absatz 13.
464 Obwohl der Gedanke schon lange Gegenstand des Diskurses um Hochschulreformen war,
sicherte sich der Bund erst im Jahre 1969 eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Nach sie-
ben Jahren, am 26. Januar 1976, wurde ein erstes Hochschulrahmengesetz für die Bundes-
republik Deutschland erlassen.
465 Vgl. zu Rossmanns Programm zur Hochschulreform: Die Idee der Universität [1961], in die-
sem Band, bes. 434-437.
466 Vgl. Die Idee der Universität [1961], Teil II von K. Rossmann, in diesem Band, 386-388.
467 Diese Formulierung hat Rossmann fast wörtlich dem von ihm verfassten zweiten Teil der
Idee der Universität [1961] entnommen. Dort ist der »Kampf« allerdings noch nicht als »geis-
tig« akzentuiert (vgl. ebd., 384).
Stellungnahme von Karl Jaspers
468 Bei diesem Text handelt es sich um einen Beitrag, den Jaspers neben 34 weiteren Professo-
ren der Universität Basel im Februar 1968 für das Publikationsorgan der Studentenschaft
Basel, den kolibri, verfasst hat. Die Redaktion des kolibri hatte im November 1967 sämtliche
Professoren der Universität um eine Stellungnahme zum genannten Thema gebeten. Der
Text trägt im Original keinen Titel.
469 Vgl. hierzu: K. Jaspers: »Vom lebendigen Geist der Universität«, in diesem Band, 85-102.
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Spahn« führte zu monatelangen Auseinandersetzungen über die Voraussetzungslosigkeit
der Wissenschaft. Im Zentrum stand dabei Mommsens in den Münchner Neuesten Nachrich-
ten (15. und 24. November 1901) geäußerte Auffassung, dass eine konfessionelle Zuordnung
von Geschichts- oder Philosophie-Professuren dazu führen müsse, der freien Wissenschaft
im Widerstreit mit konfessionellen Dogmen Grenzen zu setzen, die mit der Wahrhaftigkeit
wissenschaftlicher Forschung nicht zu vereinbaren seien (vgl.: »Universitätsunterricht und
Konfession«, in: ders.: Reden und Aufsätze, Berlin 1905, 432-436, bes. 432-433).
459 Die »Voraussetzungslosigkeit der Forschung« wurde aus der Sicht Rossmanns maßgeblich
von Theodor Mommsen im Zusammenhang mit dem oben genannten »Fall Spahn« zu ei-
nem klar konturierten Begriff geformt (K. Rossmann: Wissenschaft, Ethik und Politik, 9,18).
In der Erklärung »Universitätsunterricht und Konfession« (vgl. Stellenkommentar Nr. 458)
charakterisiert Mommsen die voraussetzungslose Forschung als »Ehrlichkeit und Wahrhaf-
tigkeit des Forschers« (ebd., 433-434).
460 Vgl. hierzu: M. Weber: »Wissenschaft als Beruf«, 98, sowie: »Der Sinn der >Wertfreiheit< der
soziologischen und ökonomischen Wissenschaften«, in: ders.: Gesammelte Aufsätze zur Wis-
senschaftslehre, hg. von J. Winckelmann, Tübingen 71988, 489-540, bes. 489-501.
461 Humboldt spricht in der paraphrasierten Textstelle nicht von »Wissenschaft«, sondern von
»freier Untersuchung«. In seinen »Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit
des Staats zu bestimmen« heißt es: »Der Nutzen freier Untersuchung dehnt sich auf unsre
ganze Art, nicht bloss zu denken, sondern zu handlen aus« (GS 1,160).
462 Das Zitat stammt aus Mommsens Replik auf Georg von Hertlings Urteil über dessen Protest
gegen das Vorgehen der Regierung im »Fall Spahn« (siehe Stellenkommentar Nr. 458; in:
ders.: »Universitätsunterricht und Konfession«, 436).
463 Vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 74, Absatz 13.
464 Obwohl der Gedanke schon lange Gegenstand des Diskurses um Hochschulreformen war,
sicherte sich der Bund erst im Jahre 1969 eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Nach sie-
ben Jahren, am 26. Januar 1976, wurde ein erstes Hochschulrahmengesetz für die Bundes-
republik Deutschland erlassen.
465 Vgl. zu Rossmanns Programm zur Hochschulreform: Die Idee der Universität [1961], in die-
sem Band, bes. 434-437.
466 Vgl. Die Idee der Universität [1961], Teil II von K. Rossmann, in diesem Band, 386-388.
467 Diese Formulierung hat Rossmann fast wörtlich dem von ihm verfassten zweiten Teil der
Idee der Universität [1961] entnommen. Dort ist der »Kampf« allerdings noch nicht als »geis-
tig« akzentuiert (vgl. ebd., 384).
Stellungnahme von Karl Jaspers
468 Bei diesem Text handelt es sich um einen Beitrag, den Jaspers neben 34 weiteren Professo-
ren der Universität Basel im Februar 1968 für das Publikationsorgan der Studentenschaft
Basel, den kolibri, verfasst hat. Die Redaktion des kolibri hatte im November 1967 sämtliche
Professoren der Universität um eine Stellungnahme zum genannten Thema gebeten. Der
Text trägt im Original keinen Titel.
469 Vgl. hierzu: K. Jaspers: »Vom lebendigen Geist der Universität«, in diesem Band, 85-102.