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CHRONOLOGIA BUCERANA
1548, 30. Januar bis 29. März
1548, 30. März
1548, 30. März bis 20. April
1548, 2. April
1548, 3. April
1548, 4. April
1548, zwischen 5. bis 9. April
1548, um den 9. April
1548, 10. April
1548, 13. April
1548, 17. April
1548, 20. April
1548, 27. April
1548, 15. Mai
1548, 28. Mai
1548, 3. Juni
ten. Die Verlesung auf den Zunftstuben wird ange-
ordnet.
B. in Ulm, wo er sich durch Jörg Besserer über die
Entwicklung der Interimsfragen informieren läßt.
B. reist auf Drängen des Kurfürsten von Brandenburg
nach Augsburg und erhält dort sogleich durch den
Kurfürsten ein Exemplar des Interims (»Märzfor-
mel«) zur Durchsicht. In den ersten Tagen hat er in
der kurfürstlichen Herberge Hausarrest.
B. in Augsburg.
Am Abend nach dem ersten Gespräch B.s mit den
Kurfürsten von Brandenburg und der Pfalz schreibt
er an die beiden Kurfürsten einen Brief.
B.s Brief an Dryander.
Nach weiteren Gesprächen mit den beiden Kurfür-
sten legt B. seine persönliche Stellung zum Interim in
einem langen Briefmemorandum nieder, das er am
folgenden Tage überreicht.
B.s Brief an Cruciger.
B.s Brief an Gremp.
Der Versuch der Kurfürsten, B.s Zustimmung zum
Interim durch die Unterschrift unter das Protokoll
des Kanzlers Schlieben zu erhalten, scheitert. Darauf-
hin schreibt B. zum dritten Mal an die beiden Kurfür-
sten.
B. erhält auf kaiserlichen Befehl Hausarrest in der
kurfürstlichen Herberge. In einem Brief an den Bi-
schof Julius Pflug nimmt er auch den Verfassern des
Interims gegenüber eingehend Stellung.
Der Kaiser nimmt B., der nach wie vor die Unter-
schrift unter das Interim verweigert, in strenge Haft.
B. wird zur Unterschrift gezwungen und daraufhin
freigelassen. Er verläßt Augsburg noch am gleichen
Tage.
B. trifft in Straßburg ein.
In Augsburg wird das Interim veröffentlicht und am
26. Mai vor den Reichsständen verlesen.
Das erste vom Rat angeforderte Gutachten B.s und
der Straßburger Prediger zum Interim: >Welcher
Massen das INTERIM den Christlichen Stenden
Augspurgischer Confession ist vorgegeben vnd uffer-
legt< - wird dem Rat übergeben, der es am 3. Juni an
seine Gesandten in Augsburg schickt.
B. schreibt an den Kurfürsten von Brandenburg. Am
CHRONOLOGIA BUCERANA
1548, 30. Januar bis 29. März
1548, 30. März
1548, 30. März bis 20. April
1548, 2. April
1548, 3. April
1548, 4. April
1548, zwischen 5. bis 9. April
1548, um den 9. April
1548, 10. April
1548, 13. April
1548, 17. April
1548, 20. April
1548, 27. April
1548, 15. Mai
1548, 28. Mai
1548, 3. Juni
ten. Die Verlesung auf den Zunftstuben wird ange-
ordnet.
B. in Ulm, wo er sich durch Jörg Besserer über die
Entwicklung der Interimsfragen informieren läßt.
B. reist auf Drängen des Kurfürsten von Brandenburg
nach Augsburg und erhält dort sogleich durch den
Kurfürsten ein Exemplar des Interims (»Märzfor-
mel«) zur Durchsicht. In den ersten Tagen hat er in
der kurfürstlichen Herberge Hausarrest.
B. in Augsburg.
Am Abend nach dem ersten Gespräch B.s mit den
Kurfürsten von Brandenburg und der Pfalz schreibt
er an die beiden Kurfürsten einen Brief.
B.s Brief an Dryander.
Nach weiteren Gesprächen mit den beiden Kurfür-
sten legt B. seine persönliche Stellung zum Interim in
einem langen Briefmemorandum nieder, das er am
folgenden Tage überreicht.
B.s Brief an Cruciger.
B.s Brief an Gremp.
Der Versuch der Kurfürsten, B.s Zustimmung zum
Interim durch die Unterschrift unter das Protokoll
des Kanzlers Schlieben zu erhalten, scheitert. Darauf-
hin schreibt B. zum dritten Mal an die beiden Kurfür-
sten.
B. erhält auf kaiserlichen Befehl Hausarrest in der
kurfürstlichen Herberge. In einem Brief an den Bi-
schof Julius Pflug nimmt er auch den Verfassern des
Interims gegenüber eingehend Stellung.
Der Kaiser nimmt B., der nach wie vor die Unter-
schrift unter das Interim verweigert, in strenge Haft.
B. wird zur Unterschrift gezwungen und daraufhin
freigelassen. Er verläßt Augsburg noch am gleichen
Tage.
B. trifft in Straßburg ein.
In Augsburg wird das Interim veröffentlicht und am
26. Mai vor den Reichsständen verlesen.
Das erste vom Rat angeforderte Gutachten B.s und
der Straßburger Prediger zum Interim: >Welcher
Massen das INTERIM den Christlichen Stenden
Augspurgischer Confession ist vorgegeben vnd uffer-
legt< - wird dem Rat übergeben, der es am 3. Juni an
seine Gesandten in Augsburg schickt.
B. schreibt an den Kurfürsten von Brandenburg. Am