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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0257
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4. FORM VFF WAS WEISS

253

dadurch sie zu armut kummen vnd andern leüten ein beschwerdt werden mußtenV49,
das sie auch nit mit vnordenlichen gewinnen, wucher oder sunst irem nechsten schedli-
chen vnd verderblichen handtierungen vmbgehn.
Nach dem neiindten, das sy nit mit der lugen vnd vnwarheit iemand seinen guten
5 nammen vnd leimbden49 50 abschneiden, sonder iren nehsten ihre ehr vnd guten nammen
als getreulich vertädigenw.
Als sie das von andern begeren, auch so sie schon irer bruder* einen sehen sindigen,
das sie das nit außtragen51 noch in sehenden52, sonder mehr noch dem befelh Christi
frindtlichen vnd tugentlichen warnen7 vnd sunst seiner ehren, so vil muglich, verscho-
10 nen vnd seine schände decken.
Nach dem zehenden, das sie nit nachlassen, ir eigen fleisch und blut mit allen seinen
sintlichen vnd | 82a | vnordenlichen gelüsten vnd begürden on vnderlaß vnder zu
trucken vnd zu creüzigen.
Zum53 dritten. Nach solchem solle inen weiter fürgehalten werden, diewil solche
15 stuck, nach Ordnung erzelet, ein ieder warer Christ on das für sich selber vor gott zu
thun vnd zu lassen schuldig, in denen auch allein ein wäre Christliche gemeinschafft
stände, So sollen sie wissen, das man sich nichts anders zu inen versehen54 werde, dan
das sie nach irem höchsten vermögen, vermittels götlicher hülff vnd gnad, den selbigen
allen werden nachkommen vnd geleben. Wo es sich aber begeben würde, das darin
zo gefelet worden were, wie wier dan alle arme, schwache menschen sind vnd lichtlich in
sind vnd läster, eh wirs auch offt selbs gewar werden, fallen, So würdt man sie darüber
frindtlich vnd getreuelich warnen, vnderweysen vnd straffen, aber doch dasselbig mit
vnderscheid. Weren ire fei noch heimlich vnd verborgen, das die kirch dadurch noch nit
geergert worden, So sollen sie allein von dem erstlich gewarnet werden, der solchs zu
25 erst gewar würt. Der solle auch nach dem befelch Christi so lang vndz vil mit solchen
handlen, erstlich durch sich allein, darnach auch durch andere, die er hoffet, das sie ein
kristlich ansehen bey solchen haben möchten, biß sie eintweders sie gewinnena werden
oder aberb sich so verstocket im argen erzeigen, das solche bruder nichts mer bey inen
wißen zur beßerung vßzurichten; als dan sollen disse, die solche sindige leüt dermassen,
30 wie erzelet, zu gewinnen vnderstanden55, sy den vorgesetzten | 82b | der kirchen anzei-
gen, als dem pffarer, helffer vnd kirchenpflegerc, vff das auch die selbigen ir bestes gegen
v) danach Verweisungszeichen. — w) kein Absatz in B.
x) brieder B. - y) manen B. — z) add.: so B.
a) gewonnen B. - b) fehlt B. - c) kirchenpflegern B.
49. Da nobis tales: precamur 'vehementer! [Marg.J. — Von Nigris Hand? Vgl. oben Anm. 21. In
dieser Glosse könnte man eine leise Kritik an B.s Gemeinschaftsunternehmen hören. Der Stil
entspricht jedenfalls dem, was wir an kritischen Anmerkungen Nigris zu einzelnen Hss. aus dem
November 1547 haben.
50. Leumund.
51. Ins Gerede bringen.
52. Ihm übel nachreden (afterreden).
53. Vgl. >Von der Kirchen mengel vnnd fähl<, f. dia; in diesem Bd., S. 187, Z. 12-24.
54. Von ihnen erwarten.
55. Versucht haben.
 
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