Deutsches Rechtswörterbuch
199
5. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt in alphabetischer Ordnung den
Wortschatz der historischen deutschen (westgermanischen) Rechtssprache vom
Beginn der schriftlichen Überlieferung in der Spätantike bis ins frühe 19. Jahrhun-
dert. Die Wortartikel enthalten neben Lemma und Bedeutungserklärungen mög-
lichst repräsentative Belegtexte, die sowohl die zeitliche als auch die räumliche
Dimension eines Wortes widerspiegeln sollen. Das dem Rechtswörterbuch zugrunde
liegende Corpus umfasst rund 8400 Titel — Quellen und Quellensammlungen unter-
schiedlichster Textgattungen aus den verschiedensten Regionen (vor allem Mittel-)
Europas. Erfasst werden hiermit Wörter aus allen westgermanischen Sprachen, wozu
beispielsweise auch Altenglisch, Langobardisch und Altfriesisch zählen. Da zudem
nicht nur Termini technici, sondern auch Wörter der Alltagssprache in das Deutsche
Rechtswörterbuch aufgenommen werden, sobald ihnen in einem rechtlichen Kon-
text besondere Bedeutung zukommt, stellt das DRW ein wichtiges Instrument für
alle historisch arbeitenden Disziplinen dar, die mit Textquellen des deutschen oder
westgermanischen Sprachraums arbeiten. Nicht zuletzt in seiner allgemein und frei
zugänglichen Online-Version (www.deutsches-rechtswoerterbuch.de) wird das
Wörterbuch daher auch weit über die deutschen Grenzen hinaus genutzt.
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Willi Jäger, Wolfgang Kaiser und Knut
Wolfgang Nörr (Vorsitzender); Prof. Dr. Albrecht Cordes, Frankfurt (Main); Prof.
Dr. Christian Hattenhauer, Heidelberg; Prof. Dr. Gerhard Köhler, Innsbruck; Prof.
Dr. Heiner Lück, Halle; Prof. Dr. Arend Mihm, Duisburg; Dr.Veit Probst, Heidelberg;
Prof. Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg; Prof. Dr. Dr. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand,
Münster (Westfalen); Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich; Prof. Dr. Dr. h.c. Jan
Schröder, Tübingen; Prof. Dr. Angelika Storrer, Dortmund
Leiter der Forschungsstelle: Dr. Andreas Deutsch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Almuth Bedenbender M.A., Dr. Katharina Falkson, Stefanie Frieling M.A., Christina
Kimmel-Schröder M.A., Prof. Dr. Peter König, Ingrid Lemberg, Eva-Maria Lill,
Dr. Stefaniya Ptashnyk, sowie Anke Böwe (Bibliothek)
Dem Plan gemäß wurde Anfang März 2012 das vierte Doppelheft von Band XII
fertiggestellt; es enthält die Lieferungen 7 und 8 mit den Wortstrecken von
„Schnappreitel“ bis „Schuld“. Aus etwa 13 Archivkästen wurden 1.182 Wortartikel
erstellt. Dies sind etwa achtzig Artikel mehr als im Vorjahr. Zusätzlich wurden
zu rund 1.550 Wörtern Kurznachweise mit Angabe des (nach Ausweis des DRW-
Archivs) jeweils ältesten Belegs für die Internetversion des Wörterbuchs erstellt; es
handelt sich dabei um Wörter, die zwar im DRW-Archiv nachgewiesen sind, jedoch
nicht innerhalb des für das DRW relevanten Zeitraums belegt sind oder keinen hin-
reichend rechtlichen Bezug haben.
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5. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt in alphabetischer Ordnung den
Wortschatz der historischen deutschen (westgermanischen) Rechtssprache vom
Beginn der schriftlichen Überlieferung in der Spätantike bis ins frühe 19. Jahrhun-
dert. Die Wortartikel enthalten neben Lemma und Bedeutungserklärungen mög-
lichst repräsentative Belegtexte, die sowohl die zeitliche als auch die räumliche
Dimension eines Wortes widerspiegeln sollen. Das dem Rechtswörterbuch zugrunde
liegende Corpus umfasst rund 8400 Titel — Quellen und Quellensammlungen unter-
schiedlichster Textgattungen aus den verschiedensten Regionen (vor allem Mittel-)
Europas. Erfasst werden hiermit Wörter aus allen westgermanischen Sprachen, wozu
beispielsweise auch Altenglisch, Langobardisch und Altfriesisch zählen. Da zudem
nicht nur Termini technici, sondern auch Wörter der Alltagssprache in das Deutsche
Rechtswörterbuch aufgenommen werden, sobald ihnen in einem rechtlichen Kon-
text besondere Bedeutung zukommt, stellt das DRW ein wichtiges Instrument für
alle historisch arbeitenden Disziplinen dar, die mit Textquellen des deutschen oder
westgermanischen Sprachraums arbeiten. Nicht zuletzt in seiner allgemein und frei
zugänglichen Online-Version (www.deutsches-rechtswoerterbuch.de) wird das
Wörterbuch daher auch weit über die deutschen Grenzen hinaus genutzt.
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Willi Jäger, Wolfgang Kaiser und Knut
Wolfgang Nörr (Vorsitzender); Prof. Dr. Albrecht Cordes, Frankfurt (Main); Prof.
Dr. Christian Hattenhauer, Heidelberg; Prof. Dr. Gerhard Köhler, Innsbruck; Prof.
Dr. Heiner Lück, Halle; Prof. Dr. Arend Mihm, Duisburg; Dr.Veit Probst, Heidelberg;
Prof. Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg; Prof. Dr. Dr. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand,
Münster (Westfalen); Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich; Prof. Dr. Dr. h.c. Jan
Schröder, Tübingen; Prof. Dr. Angelika Storrer, Dortmund
Leiter der Forschungsstelle: Dr. Andreas Deutsch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Almuth Bedenbender M.A., Dr. Katharina Falkson, Stefanie Frieling M.A., Christina
Kimmel-Schröder M.A., Prof. Dr. Peter König, Ingrid Lemberg, Eva-Maria Lill,
Dr. Stefaniya Ptashnyk, sowie Anke Böwe (Bibliothek)
Dem Plan gemäß wurde Anfang März 2012 das vierte Doppelheft von Band XII
fertiggestellt; es enthält die Lieferungen 7 und 8 mit den Wortstrecken von
„Schnappreitel“ bis „Schuld“. Aus etwa 13 Archivkästen wurden 1.182 Wortartikel
erstellt. Dies sind etwa achtzig Artikel mehr als im Vorjahr. Zusätzlich wurden
zu rund 1.550 Wörtern Kurznachweise mit Angabe des (nach Ausweis des DRW-
Archivs) jeweils ältesten Belegs für die Internetversion des Wörterbuchs erstellt; es
handelt sich dabei um Wörter, die zwar im DRW-Archiv nachgewiesen sind, jedoch
nicht innerhalb des für das DRW relevanten Zeitraums belegt sind oder keinen hin-
reichend rechtlichen Bezug haben.